Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1975, Seite 280

Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 280 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1975, S. 280); Theismus 280 ter ausgebaut. Sie diente auch der Theologie als Begründung des religiösen Glaubens, in dem Gott als höchstes Ziel figuriert. Weite Verbreitung erhielt die T. in der Biologie, besonders im 18. und 19. Jh., da die Zweckmäßigkeit in der belebten Natur damals noch nicht wissenschaftlich erklärt werden konnte. Den entscheidenden Schritt zur Überwindung der T. von seiten der Naturwissenschaft vollzog Ch. Darwin, der anhand eines reichen Tatsachenmaterials bewies, daß die Zweckmäßigkeit des Verhaltens der Organismen, der Struktur und Funktion ihrer Organe eine Folge der natürlichen Auslese und Anpassung ist. Trotzdem haben sich teleologische Anschauungen bis in die Gegenwart erhalten. Die Kybernetik hat inzwischen das Problem der Zweckmäßigkeit in umfassender Weise wissenschaftlich geklärt. Theismus: Bezeichnung für die theologisch-philosophische Lehre von einem Gott (Mono-T.) oder mehreren Göttern (Poly-T.), welche als überweltliche, übernatürliche Person, als Schöpfer der Welt und als Lenker des Weltgeschehens vorgestellt werden. Zum Unterschied vom Deismus behauptet der T. das unmittelbare Eingreifen Gottes in alle Weltereignisse. Der T. ist eine phantastische, illusorische und zugleich entfremdete Widerspiegelung des Menschen und des menschlichen Wesens. Theorem: Lehrsatz: Aussage innerhalb eines wissenschaftlichen Systems, die aus den Axiomen dieses Systems mit Hilfe eines Beweises oder einer logischen Ableitung gewonnen wird. Der Begriff des T. als eines korrelativen Begriffs zum Begriff des Axioms ist diesem gegenüber nicht eindeutig festgelegt. Was T. und was Axiom ist, hängt von der je- weiligen Struktur des betreffenden wissenschaftlichen Systems ab. Gelegentlich wird unter einem T. jedoch nicht nur eine Aussage verstanden, die aus einem Axiomen-system logisch ableitbar bzw. beweisbar ist, sondern jeder Lehrsatz, den man aus irgendwelchen Gründen (z. B. aufgrund experimenteller Bestätigungen) für wahr halten muß, im Gegensatz zu Aussagen, die nur hypothetischen Charakter haben. - Axiom theoretisch: im Rahmen der theoretischen -► Tätigkeit und der - Theorie verbleibend und in diesem Sinne der praktischen Tätigkeit und der - Praxis entgegengesetzt; der Ebene des theoretischen Wissens angehörend und in diesem Sinne dem empirischen Wissen entgegengesetzt ( Empirisches und Theoretisches). Theoretisches - Empirisches und T heoretisches Theorie: grundlegende Form der ideellen - Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein der Menschen, die in Gestalt eines systematisch geordneten Aussagesystems als verallgemeinertes Wissen über einen Bereich der objektiven Realität oder der Erscheinungen des geistigen Lebens der Menschen existiert. Die Bildung von T. ist eine entscheidende Etappe des wissenschaftlichen Erkennens, in ihnen werden die -*■ Struktur, die - Funktion und die Gesetzmäßigkeiten der objektiven Realität in verallgemeinerter, idealisierter Form widergespiegelt und exakt formuliert. Den höchsten Grad der Exaktheit erhalten T. durch die - Formalisierung. T. sind ein entscheidender Bestandteil der - Wissenschaft, sie bilden gewissermaßen ihr „Rückgrat“, um welches sich ihre anderen Bestandteile gruppieren, wie das empirische;
Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 280 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1975, S. 280) Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 280 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1975, S. 280)

Dokumentation: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Manfred Buhr, Alfred Kosing, 3. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1975 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1975, S. 1-334).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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