Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1974, Seite 102

Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 102 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1974, S. 102); Formalisierung 102 die F., sondern auch die Einheit von Inhalt und F. ständig weiter. Als Denk-F. bezeichnet man wissenschaftliche Begriffe, Aussagen, Theorien usw. Formalisierung: erkenntnistheore- tisches Verfahren, das darin besteht, den theoretischen Inhalt eines Wissensgebietes durch Anwendung der formalisierten Mittel der Logik in einer formalisierten Sprache, d. h. in einem logisch aufgebauten Zeichensystem, auszudrücken. Die F. ist ein wichtiges Element des Erkenntnisprozesses und hilft, die Gesetzmäßigkeiten des betreffenden Objektbereiches tiefer zu erfassen. Sie setzt einen hohen Stand des theoretischen Wissens, exakt formulierte Grundbegriffe und eindeutige Verwendung der sprachlichen Zeichen voraus. Die F. ist eine Entwicklungstendenz der modernen Wissenschaft; der erste Schritt war die logische F., darauf folgten der Aufbau der mathematischen Logik und mit ihrer Hilfe die F. von Gebieten der Mathematik, der theoretischen Physik und der Beginn der F. in anderen Wissenschaften. Fortschritt: Moment und Resultat des vom Niederen zum Höheren fortschreitenden objektiven Entwicklungsprozesses (- Entwicklung). In der Entwicklung der Materie bilden F. (Progreß) und Rückschritt (Regreß) eine dialektische Einheit, in der das Element des Progressiven um so mehr überwiegt, je höher die jeweilige Bewegungsform der Materie ist. Das allgemeinste Gesetz jeder progressiven Entwicklung ist das der Negation der Negation (- Gesetz der Negation der Negation). Von der Aufdeckung der allgemeinen Entwicklungsgesetze der Gesellschaft ausgehend, begründet der historische Materialismus die objektiven Kriterien des gesellschaftlichen F. Er sieht in der Entfaltung der Produktivkräfte das „Hauptkriterium der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung“ (Lenin). Diese muß aber im engsten Zusammenhang mit dem Charakter der Produktionsverhältnisse betrachtet werden, welche das Tempo, den Umfang und die gesellschaftliche Zielstellung der Produktionsentwicklung sowie die gesellschaftlichen Lebensbedingungen der werktätigen Massen weitgehend bestimmen. Der gesellschaftliche F. wird deshalb letztlich durch die objektiven Möglichkeiten bestimmt, die die gesellschaftlichen Verhältnisse der Entwicklung der Produktivkräfte bieten. Der Kampf um den gesellschaftlichen F. in unserer Epoche ist der Kampf um die Schaffung sozialistischer und kommunistischer gesellschaftlicher Verhältnisse, weil nur diese die ungehemmte Entwicklung der Produktivkräfte im Interesse der Werktätigen ermöglichen und erfordern. Die imperialistische Bourgeoisie negiert und bekämpft die Idee des gesellschaftlichen F., die einst von den Ideologen der aufstrebenden Bourgeoisie entwickelt und vertreten worden war. Seitdem die Bourgeoisie zu einer reaktionären, die gesellschaftliche Entwicklung hemmenden Klasse geworden ist, deren Interessen mit denen der gesamten Gesellschaft in antagonistischen Widerspruch geraten sind, ist die - Arbeiterklasse Träger des gesellschaftlichen F. Sie besitzt im Marxismus-Leninismus eine wissenschaftlich begründete Theorie des gesellschaftlichen F. Freiheit: Verhältnis des Menschen zur objektiven Gesetzmäßigkeit (- Notwendigkeit) in Natur und Gesellschaft, insbesondere der Grad ihrer Erkenntnis und praktischen Beherrschung. Während die Notwendigkeit alle Bereiche der objektiven Realität umfaßt, ist F. eine spezifisch gesellschaftliche Kategorie und auf andere Bereiche nicht ausdehnbar. Die F. besteht in der Einsicht in die objektive Notwendigkeit und in der darauf beruhenden Fähigkeit,;
Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 102 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1974, S. 102) Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 102 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1974, S. 102)

Dokumentation: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Manfred Buhr, Alfred Kosing, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Kl. Wb. ML Phil. DDR 1974, S. 1-334).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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