Kleines politisches Wörterbuch 1988, Seite 821

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 821 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 821); 821 Rechtsprechung Rechtsverletzung zu beseitigen. Art und Weise der Schaffung und Verwirklichung des Rechts prägen den Charakter der R. Die R. ist das Ergebnis der Verwirklichung des Prinzips der Gesetzlichkeit. Der Klassencharakter der Gesellschaftsordnung eines gegebenen Staates bestimmt den, Charakter der konkreten R. Die kapitalistische R. schützt das kapitalistische Eigentum an Produktionsmitteln und das gesamte System der darauf gegründeten Ausbeutung der Mehrheit des Volkes durch die Minderheit der Klasse der Kapitalisten. Die Geschichte der kapitalistischen Gesellschaftsordnung beweist darüber hinaus, daß die Bourgeoisie bereit ist, die von ihr selbst geschaffene R. zu verletzen und zu brutaler Willkür überzugehen, wenn ihr Interesse dies in der Abwehr der gerechten Forderungen der Arbeiter und Bauern sowie der Völker der ehemaligen Kolonien notwendig macht. Mit der Zuspitzung der Klassenwidersprüche im Imperialismus wird die bürgerliche Gesetzlichkeit zunehmend durchbrochen. Die sozialistische R. hingegen verkörpert Humanismus und soziale Gerechtigkeit. Sie beruht auf dem sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und bringt die politische Herrschaft der Arbeiterklasse zum Ausdruck, die sie im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen werktätigen Schichten ausübt und zu deren Entwicklung sie selbst aktiv beiträgt. Mit der ständigen Vertiefung der sozialistischen Demokratie geht der Prozeß der immer weiteren Festigung der sozialistischen R. einher. Die sozialistische Gesetzlichkeit stellt das Unterpfand ihrer Festigkeit dar. Sicherheit und Festigkeit der sozialistischen R. werden nicht zuletzt dadurch bedingt, daß das sozialistische Recht durch die überwiegende Mehrheit des Volkes bewußt und freiwillig eingehalten wird, weil es zutiefst seinen Interessen entspricht und weil sich die Verwirklichung des sozialistischen Rechts auf das sozialistische Bewußtsein und die Prinzipien der sozialistischen Moral gründet. Dies setzt beständige, sich an den Beschlüssen der SED orientierende politisch-ideologische Erziehungsarbeit voraus, die von allen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu leisten ist, die an der Rechtsverwirklichung beteiligt sind ( * Rechtsbewußtsein). Rechtsprechung: durch Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und in gesetzlich geregelten Verfahrensweisen ausgeübte spezielle Tätigkeit zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts. Sie umfaßt vor allem die Prüfung, Feststellung und Entscheidung der Verantwortlichkeit für Straftaten u. a. Rechtsverletzungen unter Anwendung" des Strafrechts, des Zivilrechts, des * Arbeitsrechts, des Familienrechts, des * LPG-Rechts und des Bodenrechts. Der R. obliegt weiter die Klärung und Beilegung von Konfliktfällen, die sich aus unklaren Rechtslagen über das Bestehen oder Nichtbestehen, die Ausgestaltung, Änderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen ergeben. Hierzu sind auf der Grundlage der bestehenden Rechtsnormen exakte, dem objektiven Geschehen und den subjektiven Besonderheiten entsprechende differenzierte, überzeugende und die gesellschaftliche Entwicklung fördernde gerichtliche Entscheidungen zu treffen. Gerichtliche Entscheidungen sind nach Eintritt der Rechtskraft mittels staatlicher Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzbar. Damit werden Rechte und berechtigte Interessen der Bürger, Betriebe und Gemeinschaften wirksam geschützt. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der R. be-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, 7., vollständig überarbeitete Auflage (Neuausgabe), Dietz Verlag, Berlin 1988 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 1-1152).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen wird vor allem aus ihrem Verhältnis zur Gefahrenabwehr bestimmt. Allen den im genannten Personen ist gemeinsam, daß sie grundsätzlich zur Gefahrenabwehr beitragen können.

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