Kleines politisches Wörterbuch 1988, Seite 666

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 666 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 666); Nationalisierung 666 lung ihres Auftrages gewachsen ist. Die Kombination von allgemeiner Wehrpflicht (seit 1962) und Freiwilligenprinzip (Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten) gewährleistet die Ergänzung der NVA. Zur NVA gehören die Landstreitkräfte, die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und die Volksmarine. * Gesetz über den Wehrdienst in der Deutschen Demokratischen Republik, ► Streitkräfte Nationalisierung: Überführung von Produktionsmitteln (Betriebe, Grund und Boden usw.) aus dem Eigentum einzelner Personen und Körperschaften in staatliches Eigentum. Der Charakter der N. hängt vom Wesen des jeweiligen Staates ab. Die N. kann entschädigungslos oder gegen Entgelt erfolgen. Die kapitalistische N. besteht in der Überführung privatkapitalistischer Unternehmen, z. T. auch ganzer Industriezweige, in das Eigentum des bürgerlichen Staates, meist gegen hohe finanzielle Abfindungen. Zumeist handelt es sich um unrentable, nicht mehr konkurrenzfähige Betriebe und Wirtschaftszweige. Vielfach werden diese Einrichtungen nach ihrer mit Staatsmitteln erfolgten Modernisierung zuniedrigen Preisen wieder an die Unternehmer zurückgegeben (Reprivatisierung), wodurch die Kapitalisten und ihre Vereinigungen an der N. und auch an der Reprivatisierung profitieren. Auch militärisch-strategische Überlegungen können zur N. führen. Im allgemeinen ist die Monopolbourgeoisie an großen N. nicht interessiert und betreibt immer wieder die Reprivatisierung. Durch die kapitalistische N. wird die Ausbeutung der Werktätigen nicht beseitigt und der Charakter der kapitalistischen Ordnung insgesamt nicht angetastet. Dennoch kämpft die Arbeiterklasse für die N. bestimmter Schlüsselindustrien und -unternehmen als eine Möglichkeit, z. B. über die Mitbestimmung der Ar- beiter Schritte zur Einschränkung der Macht der Monopole einzuleiten. Die Mitbestimmung erfüllt jedoch nur dann ihre Aufgaben im Interesse der Arbeiterklasse, wenn sie die Zurückdrängung der Macht der Monopole und schließlich ihre Überwindung zum Ziel hat. Die N. bietet auch günstige Voraussetzungen für die Schaffung des sozialistischen Eigentums, weil bereits ein hoher Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erreicht ist und die Arbeiterklasse nach Beseitigung des kapitalistischen Staates diese Betriebe relativ leicht in Volkseigentum überführen kann. Die N. in den national befreiten Ländern erfaßt vorwiegend die Unternehmen des ausländischen Monopolkapitals und der mit ihm verflochtenen einheimischen Großbourgeoisie sowie teilweise auch die Ländereien der Feudalherren. Sie ist von großer Bedeutung für die Entwicklung einer unabhängigen Wirtschaft dieser Länder. Ihr Charakter wird wesentlich durch die sozialökonomische Entwicklungsrichtung dieser Staaten bestimmt ( Entwicklungsländer). Die sozialistische N. ist die revolutionäre Beseitigung des Eigentums der Ausbeuterklasse an den wichtigsten Produktionsmitteln durch die sozialistische Staatsmacht und die Überführung der kapitalistischen Unternehmen in staatliches sozialistisches Eigentum (Volkseigentum). Sie beginnt mit der Übernahme der ökonomischen Schlüsselpositionen, wie der Grundstoffund der Schwerindustrie, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Banken und des Außenhandels. Mit der sozialistischen N. wird die ökonomische Grundlage der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt und die ökonomische Basis für die Diktatur des Proletariats und für das Wirken der ökonomischen Gesetze des Sozialismus geschaffen ( gesellschaftliches Eigentum).;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 666 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 666) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 666 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 666)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, 7., vollständig überarbeitete Auflage (Neuausgabe), Dietz Verlag, Berlin 1988 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 1-1152).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen muß auf politisch-operative Schwerpunkte beschränkt bleiben. Der Hauptweg der weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen besteht in der weiteren Erhöhung der Qualifikation der für die Bearbeitung des Ermittlungsverf ahnfflstndigen Untersuchungsabteilung muß darüber hinaus dio umfassende Abschöpfung des politisch-operativ bedeutungsvllen Informationspotentials des jeweiligen Ermittlungsverfahrens, besonders des Beschuldigten sein. Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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