Kleines politisches Wörterbuch 1988, Seite 666

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 666 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 666); Nationalisierung 666 lung ihres Auftrages gewachsen ist. Die Kombination von allgemeiner Wehrpflicht (seit 1962) und Freiwilligenprinzip (Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten) gewährleistet die Ergänzung der NVA. Zur NVA gehören die Landstreitkräfte, die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und die Volksmarine. * Gesetz über den Wehrdienst in der Deutschen Demokratischen Republik, ► Streitkräfte Nationalisierung: Überführung von Produktionsmitteln (Betriebe, Grund und Boden usw.) aus dem Eigentum einzelner Personen und Körperschaften in staatliches Eigentum. Der Charakter der N. hängt vom Wesen des jeweiligen Staates ab. Die N. kann entschädigungslos oder gegen Entgelt erfolgen. Die kapitalistische N. besteht in der Überführung privatkapitalistischer Unternehmen, z. T. auch ganzer Industriezweige, in das Eigentum des bürgerlichen Staates, meist gegen hohe finanzielle Abfindungen. Zumeist handelt es sich um unrentable, nicht mehr konkurrenzfähige Betriebe und Wirtschaftszweige. Vielfach werden diese Einrichtungen nach ihrer mit Staatsmitteln erfolgten Modernisierung zuniedrigen Preisen wieder an die Unternehmer zurückgegeben (Reprivatisierung), wodurch die Kapitalisten und ihre Vereinigungen an der N. und auch an der Reprivatisierung profitieren. Auch militärisch-strategische Überlegungen können zur N. führen. Im allgemeinen ist die Monopolbourgeoisie an großen N. nicht interessiert und betreibt immer wieder die Reprivatisierung. Durch die kapitalistische N. wird die Ausbeutung der Werktätigen nicht beseitigt und der Charakter der kapitalistischen Ordnung insgesamt nicht angetastet. Dennoch kämpft die Arbeiterklasse für die N. bestimmter Schlüsselindustrien und -unternehmen als eine Möglichkeit, z. B. über die Mitbestimmung der Ar- beiter Schritte zur Einschränkung der Macht der Monopole einzuleiten. Die Mitbestimmung erfüllt jedoch nur dann ihre Aufgaben im Interesse der Arbeiterklasse, wenn sie die Zurückdrängung der Macht der Monopole und schließlich ihre Überwindung zum Ziel hat. Die N. bietet auch günstige Voraussetzungen für die Schaffung des sozialistischen Eigentums, weil bereits ein hoher Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erreicht ist und die Arbeiterklasse nach Beseitigung des kapitalistischen Staates diese Betriebe relativ leicht in Volkseigentum überführen kann. Die N. in den national befreiten Ländern erfaßt vorwiegend die Unternehmen des ausländischen Monopolkapitals und der mit ihm verflochtenen einheimischen Großbourgeoisie sowie teilweise auch die Ländereien der Feudalherren. Sie ist von großer Bedeutung für die Entwicklung einer unabhängigen Wirtschaft dieser Länder. Ihr Charakter wird wesentlich durch die sozialökonomische Entwicklungsrichtung dieser Staaten bestimmt ( Entwicklungsländer). Die sozialistische N. ist die revolutionäre Beseitigung des Eigentums der Ausbeuterklasse an den wichtigsten Produktionsmitteln durch die sozialistische Staatsmacht und die Überführung der kapitalistischen Unternehmen in staatliches sozialistisches Eigentum (Volkseigentum). Sie beginnt mit der Übernahme der ökonomischen Schlüsselpositionen, wie der Grundstoffund der Schwerindustrie, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Banken und des Außenhandels. Mit der sozialistischen N. wird die ökonomische Grundlage der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt und die ökonomische Basis für die Diktatur des Proletariats und für das Wirken der ökonomischen Gesetze des Sozialismus geschaffen ( gesellschaftliches Eigentum).;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 666 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 666) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 666 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 666)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, 7., vollständig überarbeitete Auflage (Neuausgabe), Dietz Verlag, Berlin 1988 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 1-1152).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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