Kleines politisches Wörterbuch 1988, Seite 316

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 316 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 316); Gerichte 316 seine schöpferische Betätigung in der Gemeinschaft von Gleichberechtigten und Gleichverpflichteten zum Ausdruck bringt. G. bedeutet den Anspruch auf gleiche Grundrechte und -pflichten für alle und auf die Achtung und Wahrung der persönlichen Würde eines jeden durch die Gesellschaft und alle ihre Mitglieder ( Gleichheit'). Es gibt keinen zeitlosen, allgemeingültigen und unveränderlichen Begriff der G.; sein Inhalt ist vielmehr historisch bedingt und widerspiegelt die ökonomischen, sozialen und politischen Zustände einer bestimmten ökonomischen Gesellschaftsformation in der moralischen Bewertung der verschiedenen Klassen. Die Vorstellungen der Menschen von G. und Ungerechtigkeit tragen daher Klassencharakter, drücken zugleich Klasseninteressen aus und wandeln sich historisch. Die bürgerliche Gesellschaft kann als höchstes Prinzip der G. nur die formale rechtliche Gleichheit vor dem bürgerlichen Gesetz proklamieren; die Hauptfunktion des bürgerlichen Gesetzes aber ist Schutz des kapitalistischen Eigentums, also der Versuch, die Basis aller sozialen Ungerechtigkeit zu verewigen. Der historische Materialismus hat das Klassenwesen der G. aufgedeckt und nachgewiesen,, daß die Forderungen der Arbeiterklasse nach G. vor allem darauf gerichtet sind, Ausbeutung, soziale Ungleichheit, politische Unterdrückung und imperialistische Kriege abzuschaffen. Auf der Grundlage der ökonomischen, sozialen und politischen Verhältnisse des Sozialismus gewinnt der Begriff der G. einen neuen Inhalt. Er drückt aus, daß alle Menschen qualitativ neue reale gesellschaftliche Bedingungen zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Talente und Fähigkeiten besitzen und alle verpflichtet sind, für das Wohl der Gesellschaft zu arbeiten. Der sozialistische Inhalt dieses G.sbegriffs kommt in dem sozialistischen Prinzip Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung ( Gesetz der Verteilung nach der Arbeitsleistung) zum Ausdruck. Auch die G. der sozialistischen Gesellschaft ist nicht zeitlos, sondern entspricht dem ökonomischen Reifegrad dieser Gesellschaft und verändert sich mit dem Übergang zum Kommunismus. Sie ist eine qualitativ höhere Stufe gegenüber der formalen bürgerlichen G., weil die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt ist und die auf dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln beruhenden und durch Gesetze verbürgten gleichen realen Möglichkeiten der Arbeit, der sozialen Sicherheit, des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum entsprechend der Leistung usw. für alle Menschen gelten. Der Sozialismus kann die soziale Gleichheit noch nicht völlig verwirklichen, denn er muß, seinem ökonomischen Reifegrad entsprechend, die in ihren natürlichen Anlagen und ihren Lebensbedingungen ungleichen Menschen als gleiche nach ihren Leistungen werten, so daß diese G. zugleich auch ein Element der Ungerechtigkeit enthält. Diese kann erst mit dem Übergang zum kommunistischen Prinzip Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen überwunden werden. Gerichte: durch Verfassung und Gesetz bestimmte staatliche und gesellschaftliche Organe der Rechtspflege, die * Rechtsprechung ausüben. Die staatlichen G. sind Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht der DDR. Sie gliedern sich in das Oberste Gericht der DDR, die Bezirks-G. und die Kreis-G., deren Richter und Schöffen demokratisch ge-, wählt werden und ihren Wählern rechenschaftspflichtig sind. Als G. für spezielle Sachgebiete gibt es;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 316 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 316) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 316 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 316)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, 7., vollständig überarbeitete Auflage (Neuausgabe), Dietz Verlag, Berlin 1988 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 1-1152).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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