Kleines politisches Wörterbuch 1988, Seite 246

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 246 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 246); Erkenntnistheorie 246 orientiert, die für die weitere Gestaltung und Vervollkommnung des Sozialismus von entscheidender Bedeutung sind. Diese Schwerpunkte sind für die DDR in der Konzeption zur langfristigen Entwicklung der naturwissenschaftlichen, mathematischen und technischen Grundlagenforschung im Bereich der Akademie der Wissenschaften der DDR und des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für den Zeitraum von 1986 bis 1990 und darüber hinaus bis zum Jahr 2000 festgelegt. Dabei stehen Informationstechnik und -Verarbeitung, Mikro- und Optoelektronik, Lichtleiter- und Lasertechnik, Robotertechnik sowie die Gewinnung und Verarbeitung einheimischer Rohstoffe im Mittelpunkt. Für die Gesellschaftswissenschaften sind die entsprechenden Erkenntnisschwerpunkte im Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1986-1990 formuliert. Dabei geht es vor allem um Forschungen zu Entwicklungstendenzen, Gesetzmäßigkeiten; Triebkräften und Werten des Sozialismus als einheitlichen sozialen Organismus, um die Wechselbeziehungen von Politik, Ökonomie, Ideologie, Wissenschaft, Kultur und Landesverteidigung sowie um die Analyse der inneren und äußeren Entwicklungsbedingungen des Sozialismus. Ein charakteristischer Zug des gesellschaftlichen E. der entwickelten sozialistischen Gesellschaft besteht in der Vertiefung der Arbeitsteilung und Kooperation über die Grenzen der Wissenschaftsdisziplinen hinweg. Das alles macht es notwendig, die interdisziplinäre, komplexe Arbeitsweise, einschließlich der Gemeinschaftsarbeit von Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften, technischen und medizinischen Wissenschaften, entschieden zu verstärken. (Honecker, XI. Parteitag, S. 58.) Erkenntnistheorie: philosophische Lehre vom Wesen, von der Struktur und von den Gesetzmäßigkeiten der Erkenntnis. Die E. bildet innerhalb der neueren Philosophie eine relativ selbständige Disziplin mit eigenem, relativ abgegrenztem Gegenstandsbereich, der u. a. folgende Hauptprobleme umfaßt: Gegenstand, Quellen und Wesen der Erkenntnis, Grundlagen und Triebkräfte des Erkenntnisprozesses, Wesen und Struktur der Erkenntnistätigkeit und ihr Platz im gesellschaftlichen Leben, Verhältnis von Subjekt und Objekt der Erkenntnis, Formen und Methoden des Erkennens, Erkenntnis und * Wahrheit, Gesetzmäßigkeiten des ■ Erkenntnisprozesses, Verhältnis von * Theorie und Praxis. Die Auffassung und Interpretation dieser Probleme erfolgt stets vom Boden und im Einklang mit den weltanschaulichen Grundpositionen einer Philosophie. Erkenntnistheoretische Überlegungen durchziehen die Geschichte der Philosophie von den Anfängen bis zur Gegenwart. Eine konsequente wissenschaftliche Grundlage erhielt die E. erst durch den * dialektischen und historischen Materialismus. Die vormarxistische E. verblieb -soweit sie idealistisch war (Platon, z.T. Aristoteles, Kant, Hegel) - im bloßen Denken. Sie identifizierte meist Denken und Sein, betrachtete das Erkennen als ein Erzeugen der Objekte durch das Subjekt oder behauptete, der menschliche Verstand schreibe der objektiven Welt die Gesetze vor. Die materialistische E. vor K. Marx (Demokrit, französische Materialisten, Feuerbach) war kontemplativ, undialektisch; ihre Vertreter erkannten vor allem die grundlegende Rolle der gesellschaftlichen Praxis im Erkenntnisprozeß nicht. Sie faßten die Erkenntnis als passive Abbildung der objektiven Welt im Bewußtsein auf, ohne den aktiven und schöpferischen Charakter der;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, 7., vollständig überarbeitete Auflage (Neuausgabe), Dietz Verlag, Berlin 1988 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 1-1152).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Lage als entscheidende Voraussetzung zur Erfüllung des übertragenen. Klassenauftrages, die Entwicklung einer zielstrebigen, den Aufgaben, Anforderungen und Bedingungen entsprechenden politisch-ideologischen und parteierzieherischen Arbeit mit dem Angehörigen, die konsequente Durchsetzung der erforderlichen baulichen, technischen, nach richten-technischen und brandschutz-technischen Maßnahmen in den Kreis- und Objektdienststellen verantwortlich. Oie haben den Leitern der Kreis- und Objektdienststellen erforderliche Aufgaben zu übertragen.

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