Kleines politisches Wörterbuch 1988, Seite 1025

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 1025 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 1025); 1025 Vertrag Uber Freundschaft und gegenseitigen Beistand völkerrechtlichen Charakter dieser Staatsgrenze. Auf Initiative der DDR entwickelte sich zwischen den politisch Verantwortlichen beider deutscher Staaten ein intensiver politischer Dialog. In Ausfüllung des Art. 5 des V. kam auch ein Abrüstungsdialog zustande. In Verwirklichung des Art. 7 entstand ein ganzes System von Verträgen, das die Zusammenarbeit auf den verschiedensten Gebieten regelt. Zu den wichtigsten Vereinbarungen gehören u. a. das Abkommen über die Beziehungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (1974), das Abkommen auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens (1976), das Protokoll über die Regelung der Sportbeziehungen (1974), das Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit (1986), die Regierungsvereinbarung über Informations- und Erfahrungsaustausch (1987), die Regierungsvereinbarung über die weitere Gestaltung der Beziehungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes (1987), das Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik (1987). Einen wirksamen Beitrag zur Durchsetzung der friedlichen Koexistenz markierte der offizielle Besuch des Generalsekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, vom 7.-11. 9. 1987 in der BRD. Er leitete in den bilateralen Beziehungen der beiden deutschen Staaten eine neue Phase ein. Der Besuch verdeutlichte, daß die Friedenssicherung und die gemeinsame Friedensverantwortung die Kernfrage in den Beziehungen zwischen der DDR und der BRD ist und bleibt. In einem Gemeinsamen Kommunique vom 8.9. 1987 unterstrichen beide Seiten die Bedeutung des V. als Basis für die weitere Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen beiden Staaten. Vertrag Uber die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen * Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, 1955 (Warschauer Vertrag): am 14.5. 1955 in Warschau zwischen der VR Albanien, der VR Bulgarien, der DDR, der VR Polen, der VR Rumänien (SRR), der UdSSR, der Ungarischen VR und der CSR (CSSR) für die Dauer von 30 Jahren unterzeichnet; in Kraft seit 4. 6. 1955. Am 2614. 1985 wurde in Warschau das Protokoll über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer für weitere 20 Jahre unterzeichnet. Für die vertragschließenden Seiten, die ein Jahr vor Ablauf dieser Frist der Regierung der VR Polen keine Erklärung über die Kündigung geben, bleibt er weitere 10 Jahre in Kraft. Zusammen mit dem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe bildet der V. das Fundament des multilateralen politischen, ökonomischen und militärischen Zusammenwirkens der sozialistischen Bruderstaaten. Er dient ausschließlich der Verhinderung von Kriegen und dem Schutz der Völker vor Aggressionen. Wesentliche Ziele der Warschauer Vertragsorganisation sind: 1. Koordinierung der außenpolitischen Aktionen im Kampf um die gemeinsame Gewährleistung der Sicherheit der teilnehmenden Staaten, um die Erhaltung und Festigung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit; 2. Zusammenarbeit der Mitgliedsländer auf militärischem Gebiet, um gemeinsam ihre Souveränität und Unabhängigkeit zu schützen und jedweden aggressiven Versuchen des Imperialismus so wirkungsvoll wie möglich entgegenzutreten. Der V. wurde abgeschlossen, nachdem mit der Ratifizierung der Pariser Verträge die BRD in die NATO aufgenommen und damit die Remi-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, 7., vollständig überarbeitete Auflage (Neuausgabe), Dietz Verlag, Berlin 1988 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 1-1152).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann. Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters.

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