Kleines politisches Wörterbuch 1988, Seite 1006

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 1006 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 1006); Verfassung 1006 nung von Staaten (auch Organisationen). Die V. enthält in aller Regel die für den jeweiligen Staat geltenden Grundlagen der Eigentums- und Wirtschaftsordnung, die Grundsätze für das Zustandekommen und für die Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt, deren Rechte, Pflichten und Beziehungen zueinander, die Grundrechte und -pflichten der Bürger sowie die Grundsätze der Gesetzgebung und Rechtsprechung dieses Staates. Die V. ist juristischer Maßstab der gesamten übrigen Gesetzgebung des betreffenden Landes. In dieser Form tritt die V. geschichtlich mit dem Kampf der Bourgeoisie als progressiver, aufstrebender Klasse um die politische Macht und den Sturz der Feudalordnung in Erscheinung. V. sind Ergebnis und Ausdruck der Klassenkämpfe innerhalb der jeweiligen Gesellschaftsordnung oder der Ablösung der historisch überlebten durch die historisch progressivere gesellschaftliche Ordnung. Im Altertum unterschied man noch nicht zwischen V. und übriger Gesetzgebung. In diesen Gesetzgebungen kam das Bestreben der herrschenden Klasse zum Ausdruck, durch die Festsetzung von Rechten und Pflichten sowie die Androhung von Gewalt für den Fall ihrer Verletzung die bestehende Ordnung zu sichern. Mit den klassischen bürgerlichen Revolutionen, vor allem in den Niederlanden und Frankreich, sowie der bürgerlichdemokratischen Staatsgründung in Nordamerika wurde die V. zu einer Kernfrage der politischen Organisation der neuen Ordnung. Diese revolutionären bürgerlichen V. stützten sich auf die vornehmlich durch Rousseau begründete Theorie des Gesellschaftsvertrages über die Abtretung bestimmter persönlicher Rechte aller formell gleichberechtigten Gesellschaftsmitglieder an die Gemeinschaft im Interesse der Regelung des gesell- schaftlichen Zusammenlebens der einzelnen Individuen. Ihr Hauptinhalt war die Sicherung des Privateigentums und der Freiheit seiner Vermehrung. Ihre entscheidende Errungenschaft gegenüber den feudalen Privilegien und der mit ihnen verbundenen persönlichen Knechtschaft der Leibeigenen und Hörigen war die Proklamation der Rechtsgleichheit aller Bürger. Ihr entscheidender Mangel bestand darin, daß sich diese Rechtsgleichheit in der Wirklichkeit der bürgerlichen Gesellschaft infolge des Privateigentums an den Produktionsmitteln nicht in soziale Chancengleichheit umsetzen konnte. An die Stelle der erkämpften Befreiung vom früheren Leibeigenschafts- und Hörigenverhältnis trat die ökonomische Abhängigkeit und Knechtschaft des Lohnarbeiters im kapitalistischen Ausbeu-tungs- und Unterdrückungsverhältnis. Daraus entstand und entsteht in der kapitalistischen Gesellschaft ständig ein sich verschärfender Widerspruch zwischen V.stext und V.swirklichkeit. Als Grundprinzip des Staatsaufbaus dominiert in den bürgerlichen V. die * Gewaltenteilung zwischen Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gericht). Mit dem Anwachsen der Arbeiterbewegung und ihres Kampfes gegen kapitalistische Ausbeutung und Unterdrückung, vor allem aber mit dem Übergang des Kapitalismus in sein imperialistisches Stadium, der Herausbildung der Monopole und ihres Expansionsdranges nach innen und außen, wird das Interesse der Bourgeoisie an ihren V. und deren Einhaltung ständig geringer. Die in ihnen proklamierten bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten wie auch das Prinzip der Gewaltenteilung werden zum Hemmnis für das nach unumschränkter Herrschaft und totaler Unterordnung strebende Monopolkapital. Die Verletzung der V. und;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, 7., vollständig überarbeitete Auflage (Neuausgabe), Dietz Verlag, Berlin 1988 (Kl. pol. Wb. DDR 1988, S. 1-1152).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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