Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 803

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 803 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 803); 803 Rechtsordnung ren, zu gestalten und zu schützen. Im Unterschied zu anderen sozialen Normen (z. B. der Moral, der Gewohnheit, der Tradition oder der von gesellschaftlichen Organisationen) wird die Einhaltung der R. auf Grund staatlicher Autorität, wenn erforderlich mit Hilfe von Zwang, verwirklicht. Die R. beinhaltet die Rechte und Pflichten der Teilnehmer des zu regelnden Verhältnisses, die Festlegung der Umstände, unter denen diese entstehen, sowie die Maßnahmen, die die Einhaltung der R. gewährleisten. R. gebieten, verbieten oder erlauben ein bestimmtes Verhalten. R. im Sozialismus widerspiegeln die objektiven Erfordernisse der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie sind Instrument des sozialistischen Staates, mit dessen Hilfe er die politischen, materiellen und kulturellen Interessen der Werktätigen und ihrer Kollektive mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung bringt. Für die sozialistische ■ Rechtsordnung der DDR ist die Einteilung der R. nach verschiedenen Gesichtspunkten bedeutungsvoll. Hervorzuheben ist die nach dem unterschiedlichen Grad der rechtlichen Kraft der einzelnen R. Danach sind * Gesetze, die von der *■ Volkskammer der DDR erlassen werden, und von ihnen abgeleitete Rechtsakte zu unterscheiden. Zu den Gesetzen gehören die Verfassung, die unter diesen als Grundgesetz den ersten Platz einnimmt, sowie die Gesetzbücher, die wegen der in ihnen enthaltenen Regelungen wichtiger Komplexe des gesellschaftlichen Lebens von hervorragender Bedeutung für die sozialistische Gesellschaftsordnung sind. Zu den von den Gesetzen abhängigen Gesetzesakten gehören: Erlasse des Staatsrates der DDR, Verordnungen des Ministerrates der DDR, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen seiner Organe, Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen sowie Normen von dazu staatlich besonders ermächtigten sozialen Gemeinschaften. Diese Unterscheidung ergibt sich aus Art. 48 der Verfassung der DDR, nach dem die Volkskammer das einzige verfas-sungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und deren Rechte durch niemanden eingeschränkt werden können. Rechtsordnung: die durch das -Recht des jeweiligen Staates gestaltete Ordnung der gesellschaftlichen Beziehungen und die Gewährleistung ihrer Einhaltung durch den Staat und (im Sozialismus) die Gesellschaft. Die Verletzung der R., die zugleich ein Hemmnis oder eine Gefährdung der Entwicklung der Gesellschaftsordnung darstellt, führt zur rechtlichen Verantwortlichkeit und zur Anwendung von Formen des staatlichen Zwanges, um die Folgen der Rechtsverletzung zu beseitigen. Art und Weise der Schaffung und Verwirklichung des Rechts prägen den Charakter der R. Die R. ist das Ergebnis der Verwirklichung des Prinzips der Gesetzlichkeit. Der Klassencharakter der Gesellschaftsordnung eines gegebenen Staates bestimmt den Charakter der konkreten R. Die kapitalistische R. schützt das kapitalistische Eigentum an Produktionsmitteln und das gesamte System der darauf gegründeten Ausbeutung der Mehrheit des Volkes durch die Minderheit der Klasse der Kapitalisten. Die Geschichte der kapitalistischen Gesellschaftsordnung beweist darüber hinaus, daß die Bourgeoisie bereit ist, die von ihr selbst geschaffene R. zu verletzen und zu brutaler Willkür überzugehen, wenn ihr Interesse dies in der Abwehr der gerechten Forderungen der Arbeiter und Bauern sowie der Völker der ehemaligen Kolonien notwendig macht. Mit der Zuspitzung der Klassenwidersprüche im Imperialismus wird die Brechung der bürgerlichen Gesetzlichkeit zur Gesetzmäßigkeit. Die sozialistische R. hingegen ver-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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