Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 669

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 669 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 669); 669 Nichteinmischung Laos festgelegt. Die Schweiz hat bereits seit 1815 den Status der ständigen N. 3. Positive (aktive) N: außenpolitisches Prinzip der Mehrzahl der im Ergebnis des Zusammenbruchs des imperialistischen Kolonialsystems gebildeten, national befreiten Staaten Asiens und Afrikas ( ► Nichtpaktgebundenheit). nichtantagonistischer Widerspruch ■ Widerspruch Nichteinmischung: eines der wichtigsten Grundprinzipien (Art. 2 der UNO-Charta) des heute geltenden demokratischen Völkerrechts, das in engstem Zusammenhang mit dem ■ Gewaltverbot, dem Prinzip der Gleichberechtigung und des *■ Selbstbestimmungsrechts der Völker und dem Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten steht. Es verbietet jedem Staat und jeder Staatengruppe, sich in welcher Form auch immer in Angelegenheiten einzumischen, die der alleinigen Zuständigkeit eines anderen Staates unterliegen. Die Achtung des Prinzips der N. in den zwischenstaatlichen Beziehungen ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erhaltung des * Friedens, für die Verwirklichung der friedlichen Koexistenz von Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher Ordnung und insbesondere für ihre gleichberechtigte Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil. Die unbedingte Achtung des Grundsatzes der N. wurde daher auch in der am 1. 8. 1975 Unterzeichneten Schlußakte der * Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Helsinki 1975, zu einem der Prinzipien erklärt, die die Beziehungen der Teilnehmerstaaten dieser Konferenz leiten sollen. Die Schlußakte brachte damit eindeutig zum Ausdruck, daß die strikte Verwirklichung des Prinzips der N. ein wesentliches Element des internationalen Entspannungsprozesses darstellt. Das Prinzip der N. wurde bereits in der Charta der Organisation der Vereinten Nationen als allgemein verbindlicher Grundsatz des geltenden Völkerrechts festgelegt. Es wurde in der auf Initiative der sozialistischen u. a. antiimperialistischer Staaten von der XX. UNO-Vollversammlung am 21. 12. 1965 als Resolution Nr. 2131/XX angenommenen Deklaration über die Unzulässigkeit der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten und den Schutz ihrer Unabhängigkeit und Souveränität bekräftigt und weiterentwickelt. Die heute weltweit verbindliche authentische Interpretation des völkerrechtlichen Einmischungsverbots erfolgte durch die Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts betreffend die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen, die am 24. 10. 1970 von der UNO-Vollversammlung einmütig gebilligt wurde und die das Prinzip der N. ausdrücklich zu einem der zwingenden Grundprinzipien des demokratischen Völkerrechts erklärte. Nach dieser Deklaration besagt das Prinzip der N. im einzelnen: Kein Staat und keine Staatengruppe hat das Recht, sich aus irgendeinem Grunde direkt oder indirekt in die inneren und äußeren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen. Folglich sind die bewaffnete Intervention und alle anderen Formen von Einmischung oder Drohversuchen gegen die Völkerrechtssubjektivität eines Staates oder gegen dessen politische, wirtschaftliche und kulturelle Bestandteile völkerrechtswidrig. Kein Staat darf wirtschaftliche, politische oder irgendwelche andere Maßnahmen anwenden oder deren Anwendung unterstützen, um einen anderen Staat zu zwingen, auf die Ausübung souveräner Rechte zu verzichten, und um von ihm irgendwelche Vorteile zu erlangen. Desgleichen darf kein Staat subversive, ter-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter Nachholebedarf hat, hält dies staatliche Organe und Feindorganisationen der Staatssicherheit nicht davon ab, den UntersuchungshaftVollzug auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister zur zielstrebigen, konzentrierten und schwerpunktmäßigen vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher Peindtätigkeit spezifischer Torrn, entsprechend den Aufgaben- der Linie Rechnung getragen.

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