Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 536

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 536 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 536); kulturelles Volksschaffen 536 kulturelles Volksschaffen: kulturell-schöpferisches Schaffen und Gestalten der Werktätigen außerhalb ihres Berufes und in ihrer ► Freizeit. K. V. umfaßt vielfältige Inhalte, Formen und Methoden, deren Hauptziel darin besteht, schöpferische Verhaltens- und Denkweisen der Beteiligten wie ihres Publikums anzuregen, herauszufordern und zu entwickeln. K. V. wird dadurch mitbestimmendes Element kulturvoller sozialistischer *■ Lebensweise. Wesentlicher Zweig des k. V. ist das ► künstlerische Volksschaffen. Aber es bleibt nicht auf den Umgang mit den Künsten beschränkt. Es umfaßt weitere wichtige, gesellschaftlich nützlich Bereiche wie die ästhetische und kulturelle Gestaltung der gesellschaftlichen wie persönlichen Umwelt, gesellschaftswissenschaftliche, naturwissenschaftliche, historische, technische und handwerkliche Beschäftigungen wie Forschen, Konstruieren, Modellieren, Basteln, Sammeln u. a., die Pflege geselliger und kultureller Sitten und Bräuche aus Vergangenheit und Gegenwart und reicht hin bis zu kunstpropagandistischer Tätigkeit. K. V. besitzt hohen bewußtseinsbildenden und persönlichkeitsbildenden Wert, bildet eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten aus, schult Urteilsvermögen und Wertmaßstäbe. Zugleich schafft es Erfolgserlebnisse für den einzelnen und bereitet Unterhaltung und Vergnügen am Entdecken, Schaffen und Gestalten. Es erhält oft vom ausgeübten Beruf erste Impulse, wirkt aber auch auf die Arbeit u. a. soziale Aktivität zurück, verbindet sich mit diesen oder ist Ausgleich zu ihnen. K. V. ist ein weites Feld zur Entdek-kung und Förderung aller schöpferischen Talente des Volkes für Wissenschaft, Technik und Kunst und bereichert mit seinen besten Ergebnissen die geistig-kulturellen Werte der Gesellschaft. So ist es Ausdruck vielfältigen Schöpfertums der Werktätigen und eine Seite ihres allgemei- nen schöpferischen Verhältnisses zu Natur und Gesellschaft. K. V. wird individuell und im Kollektiv ausgeübt. Im Kollektiv fördert es sinnvolle Gemeinschaftsbeziehungen und -er-lebnisse. Dabei entstehen oft fruchtbare Partnerbeziehungen zu Wissenschaftlern, Künstlern u. a. Fachleuten. In der sozialistischen Gesellschaft wird k. V. frühzeitig gefördert, in der Schule, in der Pionier-und FDJ-Organisation durch Zirkel, außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften u. a. Formen. Das setzt sich fort im geistig-kulturellen Leben der Gewerkschaftsgruppen und Arbeitskollektive in Industrie und Landwirtschaft. Besondere Verbreitung finden Ausstellungen unter dem Motto Freizeit-Kunst-Lebens-freude zu Betriebsfestspielen, Dorf- und Wohngebietsfesten, auf Stadt- und Kreisebene, an denen sich zahlreiche Werktätige aller Altersstufen sowohl mit ersten Versuchen ihrer Tätigkeit als auch mit bereits gelungeneren Arbeiten beteiligen. Ensprechend den differenzierten Interessen und Bedürfnissen bieten vielseitige Klubs, Zirkel, Arbeitsund Interessengemeinschaften im ► Kulturbund der DDR und bei anderen gesellschaftlichen Organisationen, in Klubs und Kulturhäusern reiche Betätigungs- und Konsultationsmöglichkeiten unter fachgerechter Anleitung oder Beratung. kulturelle und wissenschaftliche Auslandsbeziehungen: Gesamtheit der Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten auf dem Gebiet der Kunst und Literatur, der Wissenschaft (mit Ausnahme der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit), der Bildung, des Gesundheitswesens und des Sports. An der Gestaltung der k. A. sind zentrale und regionale staatliche Organe, ihnen unterstellte Institutionen sowie gesellschaftliche Organisationen beteiligt. In fast allen Staaten gibt es ein koordinierendes Or-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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