Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 36

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 36 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 36); Amnestie 36 der bedingungslosen Kapitulation des Hitlerfaschismus vom 8. 5. 1945. Gemäß der Feststellung über das Kontrollverfahren vom 5. 6. 1945 wurde die von den Besatzungsmächten übernommene oberste Gewalt durch die Oberbefehlshaber der Truppen Frankreichs, Großbritanniens, der UdSSR und der USA von jedem in seiner eigenen Besatzungszone und gemeinsam in allen Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen im A. K. ausgeübt. Zeitweilig wurden Truppen der westlichen Alliierten im zur sowjetischen Besatzungszone gehörenden Gebiet von Groß-Berlin, in dem der A. K. seinen Sitz hatte, stationiert. Der A. K. wurde auf Grund der Beschlüsse von Jalta (4. 11.2. 1945) gebildet; die Ziele seiner Tätigkeit waren im * Potsdamer Abkommen festgelegt: Entmilitarisierung und Entnazifizierung, demokratische Umgestaltung des politischen und wirtschaftlichen Lebens. Die Tätigkeit des A.K. beruhte auf dem Prinzip der Einstimmigkeit. Die Proklamationen, Befehle, Gesetze und Direktiven des A. K. betrafen vor allem die Liquidierung des Militarismus und Nazismus, die Bestrafung von Nazi- und Kriegsverbrechern, die Beseitigung des IG-Farben-Kon-zerns, die Aufhebung faschistischer Gesetze, die demokratische Umgestaltung des Gerichtswesens, die Auflösung des Staates Preußen, Fragen der Betriebsräte und Gewerkschaften, die Regelung der Löhne, Preise und Steuern, die Rationierung und zivilrechtliche Angelegenheiten. Die wichtigsten Ergebnisse in seiner Tätigkeit, die dank der konsequenten Haltung der sowjetischen Vertreter den Interessen des deutschen Volkes entsprachen, erzielte der A. K. bis Mitte 1947. Die Vertreter der Westmächte gingen 1946/47 immer offener dazu über, das Potsdamer Abkommen zu sabotieren. Die Beschlüsse des A. K. wurden in den westlichen Besatzungszonen von Anfang an nur teilweise und formal durchgeführt, dann aber zunehmend umgangen, hinausgeschoben oder verfälscht. Der offene Bruch der Grundsätze der ► Antihitlerkoalition und des Potsdamer Abkommens durch die Westmächte und die gesamte imperialistische Spaltungspolitik lähmten die Tätigkeit des A. K. und entzogen ihm schließlich die Grundlage seines Bestehens. Am 20. 3. 1948 tagte er zum letzten Mal. Spätere Versuche der Sowjetunion zur Wiederaufnahme der Tätigkeit des A. K. auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens scheiterten am Widerstand der Westmächte. Amnestie: besondere Form der völligen oder teilweisen Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und von der Strafe für begangene Straftaten. Die A. wird für einen größeren, namentlich nicht benannten Personenkreis ausgesprochen. Die Wirkungen der A. können unterschiedlich sein und zum Inhalt haben: Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (das noch nicht abgeschlossene Strafverfahren wird eingestellt, bzw. bei Verdacht auf eine Straftat wird kein Strafverfahren eingeleitet), Befreiung von der noch nicht oder erst teilweise vollzogenen Strafe mit Freiheitsentzug, Erlaß der noch nicht verwirklichten Strafe ohne Freiheitsentzug oder von Zusatzstrafen, Befreiung von der Vorbestraftheit (Tilgung der Strafe im Strafregister) oder Herabsetzung von Strafen bzw. Ersatz durch mildere Strafen. Welche dieser Wirkungen die A. zum Inhalt hat, wird bei ihrem Erlaß festgelegt. Die gleiche rechtliche Wirkung hat die Begnadigung, die jedoch nur für namentlich bestimmte Einzelpersonen ausgesprochen wird. A. und Begnadigung berühren nicht die Rechtmäßigkeit gerichtlicher Entscheidungen und sind daher kein Mittel zu deren Korrektur. Der Erlaß von;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

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