Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 31

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 31 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 31); 31 Allgemeinbildung des Völkerrechts hält die BRD in ihrer Politik jedoch auch heute noch an Elementen der A. fest. So vor allem durch die vom höchsten Gericht der BRD, dem Bundesverfassungsgericht, in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der DDR und der BRD ausdrücklich bestätigten, jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage entbehrenden Behauptungen, daß das ehemalige Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt weiterbestehe, daß die BRD als Staat mit dem ehemaligen Deutschen Reich identisch und hinsichtlich ihres Territoriums mit ihm teilidentisch sei und daß es nach wie vor ein gesamtdeutsches Staatsgebiet und Staatsvolk gäbe. Aus diesen völkerrechtswidrigen Fiktionen leitet die BRD u. a. ihre bis heute aufrechterhaltene Weigerung ab, die Staatsbürgerschaft der DDR zu respektieren. Allgemeinbildung: in der sozialistischen Gesellschaft eine den Menschen als Persönlichkeit allseitig prä-ende Einheit von Kenntnissen, Fä-igkeiten und Überzeugungen. Wichtige Bestandteile sind die muttersprachliche, die mathematische, die naturwissenschaftliche, die fremdsprachliche, die künstlerisch-musische, die körperliche und die polytechnische Bildung. Sie sind bestimmten Ausbildungsdisziplinen zugeordnet. Zur A. zählen ebenfalls die weltanschauliche, die moralische, die ästhetische sowie die Gefühls- und Willensbildung, die fachübergreifend in allen Bildungs- und Erziehungsprozessen betrieben wird. Die A. ist Grundlage für jede Spezialbildung und ist mit dieser zusammen einerseits Voraussetzung für die von der Gesellschaft erwarteten und vom Individuum zu erfüllenden Aktivitäten im Beruf, in der Familie und der Gesellschaft; andererseits wird die A. durch diese Tätigkeiten ständig erweitert und vertieft. Jeder Fortschritt in der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft schafft neue Bedingungen und Möglichkeiten für die Persönlichkeitsentwicklung und damit zugleich für eine hohe A. aller Mitglieder der Gesellschaft. Sozialistische A. hat dynamischen Charakter; sie schließt die Befähigung und die Entwicklung der Bereitschaft zur ständigen Erweiterung und Vervollkommnung des Wissens und Könnens, zu aktiver und schöpferischer Betätigung und zur Befriedigung der wachsenden geistigen und kulturellen Bedürfnisse ein. Die Vermittlung einer hohen A. ist in der sozialistischen Gesellschaftsordnung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die in der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule vermittelte einheitliche Grundlagenbildung wird durch vielfältige, auf ihr aufbauende Bildungsbemühungen der Gesellschaft ergänzt und bereichert ( * einheitliches sozialistisches Bildungswesen). Das Wesen der sozialistischen A. wird entscheidend durch die in ihr verwirklichte Einheit von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit und den in der allgemeinbildenden Schule durchgeführten polytechnischen Unterricht sowie die produktive Arbeit der Schüler bestimmt ( polytechnische Bildung und Erziehung). Der Inhalt der sozialistischen A. wird in Übereinstimmung mit den Zielen der gesellschaftlichen Entwicklung, mit dem Entwicklungsstand der Wissenschaften, der Technik und Kultur und mit den realen Möglichkeiten seiner Aneignung festgelegt. Der Inhalt der sozialistischen A. wird geprägt von der Theorie und den Methoden des Marxismus-Leninismus, die unerläßlich sind für die Erkenntnis der wissenschaftlichen Wahrheit, der allgemeinen Entwicklungsgesetze in Natur, Gesellschaft und im Denken sowie für die Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Wohle des Menschen. Die Ziele und Inhalte der A. sind eindeutig klassen-;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 31 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 31) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 31 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 31)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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