Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 299

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 299 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 299); 299 Generalstab Landkriegführung. Regierung und Reichstag besaßen gegenüber dem G. kein Kontroll- oder Weisungsrecht. Mit dem Übergang zum Imperialismus wurde die militärische Vorbereitung des Krieges um die Neuaufteilung der Welt zugunsten Deutschlands zur Hauptaufgabe des G. Damit verbunden war die Vorbereitung vielfältiger Maßnahmen zur Unterdrückung der antimilitaristischen Kräfte, vor allem der Arbeiterbewegung. Unter der Leitung seines Chefs, A. Graf v. Schlieffen, entstand im G. der abenteuerliche Schlieffenplan, der 1914 dem deutschen Aufmarsch- und Operationsplan im Prinzip zugrunde lag und die Verletzung der Neutralität Belgiens und Luxemburgs vorsah. Während des ► ersten Weltkrieges nahm der G. im Interesse des Monopolkapitals und der Junker immer stärkeren Einfluß auf die Politik und die Kriegswirtschaft. Unter P. v. Hin-denburg und E. Ludendorff wurde die Militärdiktatur verschärft und die totale Kriegführung organisiert. Der G. war für die verbrecherische deutsche Kriegführung verantwortlich. 1918 organisierte er die militärische Intervention gegen Sowjetrußland. In der *■ Novemberrevolution 1918 und in den revolutionären Nachkriegskämpfen war er das militärische Führungszentrum der Konterrevolution und hatte maßgeblichen Anteil an der Niederschlagung der Arbeiterklasse und an der Erhaltung der imperialistischen Herrschaftsverhältnisse in der *■ Weimarer Republik. Obwohl der G. gemäß Art. 160 des * Versailler Vertrages aufzulösen war, blieb er in getarnter Form bestehen. Seine wichtigsten Abteilungen gingen in das Truppenamt der Reichswehr über. Der G. der Reichswehr betrieb zusammen mit den anderen antidemokratischen, imperialistischen Kräften eine Politik der Unterhöhlung der Weimarer Republik und der Errichtung einer offenen Diktatur. In der Zeit der Weltwirtschaftskrise 1929 1932 unterstützte er die Bestrebungen zur Errichtung einer faschistischen Diktatur. Mit dem Aufbau der faschistischen Wehrmacht gingen aus dem Truppenamt die G. der Wehr-macntsteile Heer, Luftwaffe und Marine hervor. Ab 1938 entstand mit dem Wehrmachtsführungsstab eine Art Wehrmachts-G. beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW). Der G. des Heeres blieb jedoch das wichtigste Planungsorgan. Er arbeitete die verbrecherischen Aggressionspläne gegen Österreich, die Tschechoslowakei, Polen, Holland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Jugoslawien und Griechenland sowie für den Überfall auf die UdSSR aus. Die G. der faschistischen Wehrmacht, vor allem der G. des Heeres, gehören zu den Hauptverantwortlichen für die bestialische Kriegführung, vor allem gegen die UdSSR, den Massenmord an Zivilisten und die Ausplünderung der besetzten Gebiete. Durch das ► Potsdamer Abkommen wurden die faschistischen G. aufgelöst und verboten. Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß verhinderten jedoch die Westmächte, daß die G. zu verbrecherischen Organisationen erklärt wurden. Zahlreiche' G.soffiziere setzten ihre Tätigkeit im Dienste der westlichen Besatzungsmächte fort und waren bei der Vorbereitung und Durchführung der Remilitarisierung und beim Aufbau der Bundeswehr führend tätig. Mit der Schaffung einer zentralen militärischen Führung im Bundesverteidigungsministerium (1955) entstand der G. in neuer Form wieder. Aus der militärischen Abteilung des Amtes Blank (1950 1955) gingen der Führungsstab der Bundeswehr sowie die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) hervor. Die Führungsstäbe setzen unter den veränderten politischen und militärischen Bedingungen die antinationalen und antidemokratischen Tradi-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung haben zu gewährleisten, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, ihre Entwicklung vor und nach der Tat, in die Beurteilung der Tat und in die Strafzumessung im gerichtlichen Urteil mit einzubeziehen.

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