Kleines politisches Wörterbuch 1985, Seite 622

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 622 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 622); Minister 622 der UdSSR und in anderen sozialistischen Ländern. 2. Polizeiformationen, die im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen als irreguläre Streitkräfte Sicherungs- und Verteidigungsaufgaben im Innern des Landes zu erfüllen haben, die den regulären Streitkräften oder der Schutz -olizei nicht übertragen werden önnen. 3. Bewaffnete Formationen eines Staates, deren Bildung auf freiwilliger Basis erfolgt (z. B. Arbeiter-M.) und die als irreguläre Streitkräfte Aufgaben lösen, die nicht mit denen der regulären Streitkräfte oder denen der Schutzpolizei identisch sind. 4. Streitkräfte eines Staates, die im Unterschied zum stehenden Heer im Frieden, außer wenigen Berufssoldaten für Ausbildung und höhere Stabsarbeit, keine ständigen Truppenkörper haben. Mannschaften, Unteroffiziere und die Masse der Offiziere werden in kurzzeitigen Übungen aus- bzw. weitergebildet (z. B. in der Schweiz). Die Umwandlung der stehenden Heere in eine M.armee auf der Grundlage der allgemeinen Volksbewaffnung war eine Forderung des bürgerlich-demokratischen und besonders des proletarischen Antimilitarismus im 19. und zu Beginn des 20. Jh. Die Erfahrungen nach der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution beweisen jedoch, daß auch der sozialistische Staat zur erfolgreichen Verteidigung gegen eine imperialistische Aggression über jederzeit einsatzbereite Streitkräfte mit stehenden Truppenkörpern verfügen muß. Minister * Ministerium Ministerium: in der DDR Organ des Ministerrates, das bestimmte Bereiche des gesellschaftlichen Lebens leitet. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten werden in Rechtsvorschriften, vor allem in einem vom Ministerrat beschlossenen Statut, geregelt. Neben den M. gibt es noch andere zentrale Staatsorgane, die als Organe des Ministerrates nicht den Charakter von M. haben, so u. a. Staatssekretariate, Staatliche Ämter, Staatliche Komitees, Staatliches Vertragsgericht. Das M. wird von einem Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Der Minister ist verpflichtet, die Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften in eigener Verantwortung zu sichern und die hierzu erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Als Mitglied des ► Ministerrates der DDR wird der Minister auf die Dauer von fünf Jahren von der Volkskammer gewählt, der er eidlich verpflichtet und rechenschaftspflichtig ist. Der Minister wird vom Vorsitzenden des Ministerrates in seine Funktion berufen. Als beratende Organe der Minister bestehen Kollegien. Sie haben die Planausarbeitung und -durchfüh-rung in ihrem Verantwortungsbereich zu leiten, zu analysieren und zu kontrollieren. Die Minister gewährleisten die Auswertung der Hinweise, Vorschläge und Eingaben der Werktätigen und sind verpflichtet, regelmäßig vor den Werktätigen aufzutreten sowie die Arbeit der örtlichen Volksvertretungen zu unterstützen und die Autorität der Abgeordneten £u heben. Sie sind berechtigt, zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen oder, sofern es in Gesetzen oder Verordnungen vorgesehen ist, Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Ministerrat der DDR: Der M. ist als Organ der Volkskammer die Regierung der DDR. Er arbeitet unter Führung der SED im Aufträge der ♦ Volkskammer der DDR die Grundsätze der staatlichen Innen-und Außenpolitik aus und leitet die einheitliche Durchführung der Staatspolitik der DDR (Verf. der DDR, Art. 76 80; Gesetz über den Ministerrat der DDR, GBl. I 1976,; Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 622 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 622) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 622 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 622)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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