Kleines politisches Wörterbuch 1985, Seite 476

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 476 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 476); 476 kommunaler Zweckverband Kampfreserve der Partei voll wirksam wird und alle gesellschaftlichen Kräfte ihrer Verantwortung für die kommunistische Erziehung der Jugend gerecht werden. Mitglieder dieser Kommissionen sind in der Jugendarbeit erfahrene Mitglieder der SED, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben; sie werden jeweils nach den Bezirks- und Kreisdelegiertenkonferenzen der SED durch die Bezirks- bzw. Kreisleitungen der SED berufen; Leiter der Kommissionen sind in der Regel Mitglieder oder Kandidaten der Bezirks- bzw. Kreisleitung der SED. ► Jugendpolitik der SED kommunaler Zweckverband: eine Form der Gemeinschaftsarbeit zwischen ► Städten und ► Gemeinden zur gemeinsamen Lösung von Planaufgaben auf bestimmten Gebieten der gesellschaftlichen, insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung. (Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR, § 69) Der Beitritt erfolgt freiwillig. Der k. Z. wird auf der Grundlage übereinstimmender Willenserklärungen (Beschlüsse) der beteiligten Volksvertretungen gebildet und tätig. An seiner Arbeit können sich Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen beteiligen. Er dient dem gemeinsamen und koordinierten Einsatz vorhandener materieller und finanzieller Fonds, um die Aufgaben gemeinsam besser wahrzunehmen, insbesondere, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung der beteiligten Städte und Gemeinden und der Werktätigen beteiligter Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften zu erhöhen. Das Statut des k. Z. als unmittelbare Arbeitsgrundlage, auf der sich das eigenverantwortliche, gleichberechtigte Zusammenwirken vollzieht, muß die Willensübereinstimmung der Volksvertretungen zum Ausdruck bringen und die Verpflichtung enthalten, sich entsprechend den im Statut getroffenen Festlegungen aktiv an der Arbeit des Verbandes zu beteiligen. In ihm sind auch exakte Festlegungen über die Zusammenführung der erforderlichen Fonds zu treffen. Soweit k. Z. über eigene Kapazitäten verfügen, bilden sie einen Versorgungsträger (Betrieb oder Einrichtung). Dieser ist dem Rat einer beteiligten Stadt oder Gemeinde unterstellt. Ohne eigenen Versorgungsträger können solche k. Z. arbeiten, bei denen es hauptsächlich um den koordinierten Einsatz langfristig zugewiesener Kapazitäten (z. B. Baukapazitäten) geht, die leitungsmäßig anderen staatlichen Organen zugeordnet sind. Der beim k. Z. zu bildende Verbandsrat setzt sich aus Vertretern der beteiligten Städte und Gemeinden zusammen. Seine Mitglieder werden von ihren Volksvertretungen in diese Funktion berufen. Bei direkter Mitgliedschaft von nichtunterstellten Betrieben gehören auch deren Vertreter dem Verbandsrat an. Der Verbandsrat als Bera-tungs-, Koordinierungs- und Kontrollorgan wird im Auftrag der beteiligten Volksvertretungen und ihrer Räte ehrenamtlich tätig. Er nimmt im Interesse einer sachbezogenen ständigen Koordinierung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit seine Aufgaben wahr, erarbeitet zu wichtigen Fragen der Entwicklung des k. Z. einen gemeinsamen Standpunkt und davon ausgehend Empfehlungen und Beschlußentwürfe, die den Volksvertretungen bzw. Räten zur Entscheidung zu unterbreiten sind. Kommunalpolitik (sozialistische): die staatliche Leitung und Planung aller die Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie des gesamten Siedlungsnetzes im Sozialismus bestimmenden gesellschaftlichen, materiellen und geistig-kulturellen Bedingungen und Beziehungen; wesentlicher Teil der Gesamtpolitik der; Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 476 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 476) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 476 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 476)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).

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