Kleines politisches Wörterbuch 1985, Seite 1061

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 1061 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1061); 1061 Wertgesetz talistischen Ländern verflochten sich mit derart schweren Erschütterungen der kapitalistischen Weltwirtschaft wie der Währungskrise, der Energiekrise und der Rohstoffkrise. Besonders akut wurden die Krisen-rozesse infolge der Inflation. Ange-eizt durch die ständig wachsenden Militärausgaben, erreichte sie für Friedenszeiten beispiellose Ausmaße. (Breshnew, XXV. Parteitag, S. 35) Werktätiger: ein Mensch, der durch eigene Arbeit seinen Lebensunterhalt verdient, den Reichtum der Gesellschaft vergrößert und nicht auf Kosten fremder Arbeitskraft, nicht von Ausbeutung anderer lebt. Ein W. kann der Arbeiterklasse, der Bauernschaft (im Sozialismus der Klasse der Genossenschaftsbauern), der Intelligenz angehören, kleiner Warenproduzent oder Gewerbetreibender sein. Wert: objektive ökonomische Kategorie der Warenproduktion, die die in einer ■ Ware vergegenständlichte Arbeit umfaßt und als gesellschaftliches Verhältnis den Austausch der arbeitsteilig produzierten unterschiedlichen Waren ermöglicht, sie austauschfähig macht. Wird von den Eigenschaften der Waren als Gebrauchswerte abstrahiert, so sind sie bloße Arbeitsprodukte unterschiedsloser menschlicher Arbeit, abstrakter Arbeit, d. h. Verausgabung von Arbeitskraft ohne Rücksicht auf die konkrete Form ihrer Verausgabung. Der W. macht unterschiedliche Gebrauchswerte vergleichbar und austauschbar. Der in einer Ware enthaltene W. verkörpert einen Teil der gesellschaftlichen Gesamtarbeit. Die W.größe wird durch die Menge der in der Ware enthaltenen gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit bestimmt. Mit der Steigerung der Arbeitsproduktivität sinkt unter sonst gleichen Bedingungen der W. der einzelnen Ware. Im So- zialismus werden ■ Wertgesetz und W.kategorien wirksam ausgenutzt. Der W. und die W.kategorien werden als ökonomische Kennziffern und Instrumente im Prozeß der Leitung und Planung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses genutzt. Wertgesetz: ökonomisches Gesetz der ► Warenproduktion, das besagt, daß sich die Waren entsprechend der zu ihrer Produktion notwendigen Menge gesellschaftlicher Arbeit, also entsprechend ihren Wertgrößen ( Wert) austauschen. Das gilt für die einfache Warenproduktion in unmittelbarer Form. Im Kapitalismus erfährt das W. eine Modifikation durch die Herausbildung des Produktionspreises. In der auf dem Privateigentum beruhenden Warenwirtschaft reguliert das W. spontan die Verteilung der Produktionsmittel und der Arbeit auf die Volkswirtschaftszweige. Es setzt sich im Konkurrenzkampf über den Mechanismus der Abweichung der Marktpreise vom Wert durch. Das W. bahnt sich den Weg über die zufälligen und stets schwankenden Austauschverhältnisse der Produkte der privaten Arbeit nur gewaltsam als regelndes Naturgesetz. Die spontanen Schwankungen der Preise um den Wert zwingen die Kapitalisten, die Produktion bestimmter Waren zu erweitern oder einzuschränken, sich jenen Zweigen zuzuwenden, in denen die Warenpreise unter dem Einfluß der wachsenden Nachfrage höher als der Wert sind, und jene Zweige zu verlassen, in denen die Warenpreise infolge des Absinkens der Nachfrage unter dem Wert liegen. Im Ergebnis der isolierten Handlungen der privaten Warenproduzenten setzt sich der Fortschritt in der Technik durch, entwik-keln sich die Produktivkräfte. Das spontane Wirken des W. führt zur Verschwendung von Produktivkräften. Das W. ist auch ein objektives; Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 1061 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1061) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 1061 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1061)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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