Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 986

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 986 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 986); Vertrag Uber das Verbot der Kernwaffenversuche 986 aus festgelegter Geldbetrag, der bei Pflichtverletzungen aus dem Vertrag zum völligen oder teilweisen Ausgleich eines regelmäßig entstehenden Schadens zu zahlen ist. Der tatsächliche Schadensnachweis muß nicht geführt werden. Für Streitigkeiten aus dem V. ist, soweit eine eigenverantwortliche Lösung durch die Partner nicht erzielt werden kann, das *■ Staatliche Vertragsgericht der DDR zuständig. Vertrag Uber das Verbot der Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im kosmischen Raum und unter Wasser: erste größere multilaterale völkerrechtliche Vereinbarung auf dem Gebiet der atomaren Rüstungsbegrenzung; am 5. 8. 1963 durch die Vertreter der UdSSR, der USA und Großbritanniens in Moskau unterzeichnet, am 10. 10. 1963 in Kraft getreten. Der V. verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, experimentelle Kernwaffenexplosionen jeder Art u. a. Kernexplosionen in den unter ihrer Jurisdiktion oder Kontrolle befindlichen Räumen zu verbieten, zu verhüten und nicht vorzunehmen, und zwar in der Atmosphäre, im kosmischen Raum, unter Wasser (einschließlich der Hoheitsgewässer und des Offenen Meeres) und in jedem anderen Medium, wenn solche Explosionen radioaktive Niederschläge außerhalb der territorialen Grenzen der Staaten hervorrufen, unter deren Jurisdiktion oder Kontrolle die Explosion vorgenommen wird. Er verpflichtet die Teilnehmer dieses V., sich jeder Ermunterung, Begünstigung oder irgendwelcher Beteiligung an Kernwaffenexplosionen zu enthalten. Der V. ist unbefristet. Er steht allen Staaten zur Unterzeichnung offen, bzw. jeder Staat kann ihm nach Inkrafttreten zu beliebiger Zeit beitreten. Zusammen mit der überwiegenden Mehrheit der Staaten der Erde ist auch die DDR dem V. beigetreten. Sie hat ihn als einer der ersten Staaten bereits am 8.8. 1963 in Moskau unterzeichnet. Von den Kernwaffenmächten haben Frankreich und China den V. bisher nicht unterzeichnet. Die Bemühungen der UdSSR gehen dahin, ein allgemeines und vollständiges Verbot von Kernwaffenversuchen zu erreichen. Sie hat dazu im Jahre 1975 den Entwurf eines Vertrages vorgelegt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten erklärte den Abschluß eines solches Vertrages wiederholt zur Maßnahme mit höchster Priorität. Auf Grund der Obstruktionspolitik vor allem der USA u. a. NATO-Staaten konnte jedoch weder in den dreiseitig geführten Verhandlungen (UdSSR, USA, Großbritannien) noch in den diesbezüglichen Verhandlungen des Genfer Abrüstungsausschusses ein Vertragstext fertiggestellt werden. Vertrag Uber das Verbot der Stationierung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Boden der Meere und Ozeane und in deren Untergrund -► Meeresbodenvertrag Vertrag Uber die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, 1955: am 20.9. 1955 in Moskau im Ergebnis der Verhandlungen zwischen Regierungsdelegationen der UdSSR und der DDR unterzeichnet; in Kraft seit dem 6. 10. 1955. Der V. leitete eine neue Etappe in der brüderlichen Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR ein; mit ihm wurde die Linie sowjetischer Politik fortgesetzt, die von der Übergabe der Verwaltungsfunktionen an die Regierung der DDR am 10. 10. 1949 und der fünf Tage danach erfolgten Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Erklärung der Sowjetregierung vom 25. 3. 1954 über die Beziehun-;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 986 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 986) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 986 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 986)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Wachsamkeit eine unverzügliche gegenseitige Verbindungsaufnahme zu gewährleisten. Der Abbruch der Zusammenarbeit mit dem Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit durch Staatssicherheit erfolgt in der Regel bei Entfallen des operativen Interesses Staatssicherheit für eine weitere Zusammenarbeit; bei Dekonspiration, soweit nicht die Zusammenarbeit durch offiziellen Kontakt fortgesetzt werden kann; bei Feststellung seiner Unzuverlässigkeit.

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