Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 156

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 156 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 156); bürgerliches Wahlsystem die proletarische Revolution überwunden und von der * Diktatur des Proletariats abgelöst. Dabei kann es entsprechend den konkreten Bedingungen des jeweiligen Landes Übergangsformen zwischen beiden geben. bürgerliches Wahlsystem: Gesamtheit von Maßnahmen zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Wahlen zu den bürgerlichen ► Parlamenten und kommunalen Vertretungskörperschaften, die von dem in kapitalistischen Staaten herrschenden Klassenverhältnis zwischen der herrschenden Bourgeoisie und der von ihr ausgebeute-ten Arbeiterklasse bestimmt wird ( ► bürgerlicher Staat). Das b. W. umfaßt solche mit den Wahlen zu den bürgerlichen Parlamenten verbundenen Maßnahmen politischen, rechtlichen und organisatorischen Charakters wie das bürgerliche Wahlrecht, die Wahlgrundsätze, die Wahlorganisation, die praktische Tätigkeit der politischen Parteien, staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte in der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, die Wahlpropaganda und -agitation und die Wahlfinanzierung. Die Widersprüche zwischen der ausbeutenden Minderheit und der ausgebeuteten Mehrheit des Volkes sowie der Grad der Organisiertheit der demokratischen Kräfte, insbesondere der Arbeiterklasse, bestimmen in jedem einzelnen Land den Inhalt und das Zusammenspiel der Elemente des b. W. in unterschiedlicher Weise. Es ist darauf gerichtet, die Mehrheit des Volkes, d. h. die Masse der Wahlberechtigten, die den unterdrückten und ausgebeuteten Klassen angehören, von der tatsächlichen staatlichen Machtausübung fernzuhalten und ihren wirklichen Willen zu verfälschen. Deshalb gehören zum b. W. untrennbar auch Wahlbetrug und -fälschung, Wahlterror, geheime Wahlabsprachen zwischen den ver- 156 schiedenen Parteien des Monopolkapitals; ein gegen die Werktätigen, die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei gerichteter Wahlzensus (d. h., nur solche Bürger dürfen wählen, die einen bestimmten Zensus erfüllen, wie Mindesteinkommen, Rassenzugehörigkeit, Geschlechtszugehörigkeit, Wohndauer an einem Ort, Grad an Bildung); Wahlgeometrie (die Art und Weise der Festlegung von Wahlkreisen in bürgerlichen Staaten, aus der sich für diese oder jene herrschende Gruppe der Bourgeoisie und deren Partei Vorteile zum Schaden der Arbeiterinteressen ergeben). Inhalt und Erscheinungsformen des b. W. unterscheiden sich somit prinzipiell vom * Wahlsystem sozialistischer Staaten. Innerhalb des b. W. bedienen sich die herrschenden Klassen in den kapitalistischen Ländern zur Mandatsverteilung des bürgerlichen Mehrheitswahlrechts oder des Verhältniswahlrechts. Nach dem Mehrheitswahlrecht wird in der Regel über einzelne Kandidaten im Wahlkreis abgestimmt, wobei jeweils nur ein Abgeordneter gewählt werden kann. Als gewählt gilt der Kandidat, der mehr Stimmen als seine Mitbewerber zusammen (absolute Mehrheit) oder mehr Stimmen als jeder einzelne Mitbewerber (relative Mehrheit) erhalten hat. Bei absolutem Mehrheitswahlrecht werden, soweit erforderlich, mehrere Wahlgänge durchgeführt, bis sich, gegebenenfalls durch Wahlkoalitionen einiger Parteien, die Mehrheit der Stimmen auf einen Kandidaten vereinigt. Nach dem Verhältniswahlrecht stehen Kandidatenlisten der Parteien oder Wählervereinigungen zur Abstimmung. Die Mandate werden nach dem Verhältnis der für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt. Sind z. B. für eine Liste 20 % aller Stimmen abgegeben worden, so erhält diese Partei auch 20 % aller im Parlament vorhandenen Sitze. Das Verhältnis-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

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