Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 1050

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 1050 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1050); Wehrmotiv 1050 waffneten Auseinandersetzungen mit imperialistischen Aggressoren u. a. reaktionären Kräften in unserer Epoche dar. Sie ist Ausdruck der Grundidee der sozialistischen Moral, der Arbeit für die sozialistische Gesellschaft und der Sorge um ihren zuverlässigen Schutz beim Aufbau des Sozialismus und der Grundlagen des Kommunismus. Wehrmotiv sozialistisches Wehrmotiv Wehrpflicht: verfassungsrechtlich eregelte Grundpflicht aller wehrfä-igen Bürger eines Landes, im Frieden eine bestimmte Zeit in den bewaffneten Kräften zu dienen, das Waffenhandwerk zu erlernen und im Fall der Mobilmachung und im Verteidigungszustand dem Einberufungsbefehl zu den Streitkräften zu folgen. Die W. umfaßt auch die Pflicht, sich nach entsprechender Aufforderung zu melden, vorzustellen und auf Diensttauglichkeit untersuchen zu lassen (Musterung). Inhalt und politischer Zweck der W. sind vom Charakter der Gesellschafts- und Staatsordnung des jeweiligen Landes abhängig. In den imperialistischen Staaten dient die allgemeine W. der Schaffung aggressionsbereiter Massenheere, in den sozialistischen Ländern wird sie als zweckmäßigste Form der personellen Sicherstellung einer modernen, gefechtsbereiten Armee zur Abwehr imperialistischer Aggressionsakte angesehen. In der DDR besteht allgemeine W. für alle für den Wehrdienst tauglichen männlichen Bürger vom 18. 50. Lebensjahr. Während der Mobilmachung und im Verteidigungszustand gilt die W. für männliche Bürger bis zum 60. Lebensjahr. Außerdem können weibliche Bürger in diesem Fall vom 18. 50. Lebensjahr in die allgemeine W. einbezogen werden. *■ Gesetz über den Wehrdienst in der Deutschen Demokratischen Republik Weimarer Republik: Zeitab- schnitt in der deutschen Geschichte, der als Ergebnis der ► Novemberrevolution 1918/19 begann und mit der faschistischen Machtergreifung am 30. 1. 1933 endete. Ihren Namen erhielt die Republik nach dem ersten Tagungsort der Nationalversammlung. Wenn es auch in Art. 1 der Verfassung hieß: Die Staatsgewalt geht vom Volke aus, so war die W. R. in Wirklichkeit ein bür-erlich-parlamentarischer Staat ( * ürgerlicher Staat), in dem dieselben Klassenkräfte die Macht ausübten wie im Kaiserreich. Dennoch stellte die W. R. einen besseren Kampfboden für die Arbeiterklasse und die anderen Werktätigen dar als das halbabsolutistische Kaiserreich. Die Bildung der W. R. und die Politik ihrer herrschenden Klasse waren diktiert von dem im Ergebnis der Novemberrevolution entstandenen innenpolitischen Kräfteverhältnis und dem nach der ► Großen Sozialistischen Oktoberrevolution 1917 und der Niederlage des deutschen Imperialismus im ersten Weltkrieg entstandenen internationalen Kräfteverhältnis. Die Innenpolitik in der W. R. war gekennzeichnet durch den Kampf der herrschenden Klasse gegen die revolutionären Kräfte, insbesondere gegen die ständig an Einfluß gewinnende KPD; durch steigende Ausbeutung und Unterdrük-kung der werktätigen Bevölkerung; durch Antikommunismus und Revanchismus, durch offene und geheime Aufrüstung, den Ausbau der Reichswehr, den Abbau der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie; dies alles mündete in die Vorbereitung der faschistischen Diktatur. Besonders die Niederlage der Arbeiterklasse im Herbst 1923 ermöglichte es der herrschenden Klasse, zur verschärften Ausbeutung der Werktätigen überzugehen. Durch Raub des Achtstundentages, Einschränkung des Tarif- und Streikrechts, Abbau der Soziallei-;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 1050 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1050) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 1050 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1050)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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