Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 959

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 959 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 959); 959 Vertrag zwischen VRP und BRD des Revanchismus und Militarismus gedrängt hatten, versuchten mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die Ratifizierung des Moskauer V. sowie des am 7. 12. 1970 Unterzeichneten Vertrages zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen zu verhindern. Unter dem Druck der internationalen Gegebenheiten und angesichts der Unterstützung des V. durch die Mehrheit der Bevölkerung mußte die CDU/CSU schließlich lavieren. Am 17. 5. 1972 stimmte der Bundestag mit 248 gegen 10 Stimmen bei 238 Enthaltungen dem V. zu. Der Bundesrat billigte ihn am 19. 5. 1972 bei Stimmenthaltung der von der CDU/CSU geführten Bundesländer. Am 31. 5. 1972 wurde der V. vom Präsidium des Obersten Sowjets ratifiziert. Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden trat der V. am 3. 6. 1972 in Kraft. Er schuf günstige Voraussetzungen für die Entwicklung von Beziehungen der friedlichen Koexistenz zwischen der UdSSR und der BRD. Er war ein überaus wichtiger Schritt zur Stabilisierung und grundlegenden Verbesserung der europäischen Situation, zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa. Der V. schuf entscheidende Voraussetzungen für die Normalisierung der Beziehungen der VRP, der DDR und der CSSR zur BRD. Die Begleitumstände der Ratifizierung zeigen jedoch, daß in der BRD weiterhin starke Kräfte wirken, die an offen revanchistischen Positionen festhalten und sich einer ► Entspannungspolitik widersetzen. Vertrag zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen: am 7. 12. 1970 in Warschau für die VRP vom Vorsitzenden des Ministerrates J. Cyrankiewicz und Außenminister 5. Jedrychowski, für die BRD von Bundeskanzler W. Brandt und Außenminister W. Scheel unterzeichnet. Von ihrer Gründung an hatte die DDR die Westgrenze der VRP uneingeschränkt anerkannt. Das „Abkommen zwischen der DDR und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze“ vom 6. 7. 1950 wurde zu einem historischen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen den Völkern beider Staaten. Mehr als zwei Jahrzehnte hatten sich die Regierungen der BRD geweigert, die im -*■ Potsdamer Abkommen festgelegte *■ Oder-Neiße-Grenze anzuerkennen; sie verfolgten einen revanchistischen Kurs zur Korrektur der territorialen Ergebnisse des zweiten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung. In der Präambel des nach langwierigen Verhandlungen auf polnische Initiative abgeschlossenen V. werden die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen als eine grundlegende Bedingung für den Frieden bewertet. Die VRP und die BRD, heißt es im Art. I, „stellen übereinstimmend fest, daß die bestehende Grenzlinie, deren Verlauf im Kapitel IX. der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße und die Lausitzer Neiße entlang bis zur Grenze mit der Tschechoslowakei festgelegt worden ist, die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet“. Beide Seiten bekräftigen im Art. I „die Unverletzlichkeit ihrer bestehenden Grenzen jetzt und in der Zukunft“; sie „verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität" und erklären, „daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 959 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 959) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 959 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 959)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Hi; Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten bei strikter Wahrung der Eigenverantwort ung kont inuierlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stand: eine wirksame vorbeugende Arbeit auch bereit!r-in operativen ?S.

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