Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 736

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 736 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 736); R Radikalismus: Denk- und Handlungsweise sowie politisch-ideologische Strömung, die sich darauf richten, die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse grundlegend, von der Wurzel (radix) her, umzugestalten. Geschichtlich haben sich verschiedene Formen des R. mit ganz unterschiedlichen Klasseninhalten entwickelt. Der bürgerliche R. des 18. und 19. Jh. in Europa war der konsequenteste Teil der revolutionär-demokratischen Bewegung der aufstrebenden Bourgeoisie im Kampf gegen die feudale Gesellschaft, den absolutistischen Staat und die Aristokratie. In der revolutionären Arbeiterbewegung bezeichnet R. eine pseudorevolutionäre, „links“opportunistische, sektiererische Strömung, die wenn sie Oberhand gewinnt - zur Ablehnung der Bündnispolitik, zur Isolierung der Partei von den werktätigen Massen führt. Der von Lenin als „Kinderkrankheit der kommunistischen Bewegung“ be-zeichnete „linke“ R. trat vor allem nach dem ersten Weltkrieg in Erscheinung. Er äußerte sich in der Ablehnung jeglicher massenpolitischer Tätigkeit in den von rechtsopportunistischen Führern beherrschten Gewerkschaften sowie in den bürgerlichen Parlamenten, in der Ablehnung jeglicher Kompromisse, jeglicher Bündnisse mit demokratischen Kräften und verstieg sich bis zur Ablehnung der Führer der Arbeiterbewegung. Damit verzichteten die Vertreter des R. darauf, die Rückständigen zu überzeugen, unter ihnen zu arbeiten, ihre bürgerlich-demokratischen und parlamentarischen Illusionen durch die Tätigkeit einer revolutionären Parlamentsfraktion zu überwinden und im Interesse der sozialistischen Revolution eine prinzipienfeste und elastische Politik der Bündnisse und Kompromisse mit anderen politischen Gruppierungen zu betreiben. Der „linke“ R. gebärdet sich in Worten sehr revolutionär, ist in der Praxis aber - Opportunismus, weil er vor den Schwierigkeiten des beharrlich und organisiert geführten Klassenkampfes um die Gewinnung der Massen und die zielstrebige Vorbereitung auf den Sturz der Bourgeoisieherrschaft zurückweicht. Der R. in der Arbeiterbewegung ist vom kleinbürgerlichen R. zu unterscheiden, „der dem Anarchismus ähnelt oder manches von ihm entlehnt und der in allem, aber auch allem Wesentlichen von den Bedingungen und Erfordernissen des konsequenten proletarischen Klassenkampfes abweicht“. (Lenin, 31, S. 16) Dieser R. verkörpert seinem Klasseninhalt nach den Einfluß des ruinierten und deklassierten Kleinbürgertums auf die Arbeiterbewegung (- Anarchismus'). Die marxistisch-leninistischen Parteien führen einen konsequenten Kampf sowohl gegen den „linken“ R. als auch gegen den rechten *■ Revisionismus. Gegenwärtig haben sich in verschiedenen kapitalistischen Ländern außerhalb der Arbeiterbewegung verschiedene linksradikalistische, teilweise anarchistische Gruppen gebildet, deren Angehörige sozial nicht zur Arbeiterklasse gehören, die theoretisch und ideologisch mit einer pseudorevolutionären Phraseologie operieren und praktisch an die Stelle des organisierten Klassenkampfes abenteuerliche, terroristische Einzelaktionen setzen. Ihre Politik des individuellen Terrors, des Terrorismus ist völlig untauglich, gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken. Sie dient aber der imperialistischen Reaktion als willkommener Vorwand, die bürgerlichdemokratischen Rechte weiter abzubauen, die revolutionäre Arbeiterbewegung und alle wahrhaften Demokraten zu verfolgen, zu unterdrücken und zu terrorisieren.;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 736 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 736) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 736 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 736)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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