Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 653

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 653 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 653); 653 Ordnung und Sicherheit wesenseigener und in zunehmendem Maße Wirklichkeit werdender Zustand der Gesellschaftsbeziehungen, der durch den zuverlässigen Schutz der Rechtsordnung, des gesell- schaftlichen und persönlichen Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Menschen sowie der Rechte und Freiheiten der Bürger gegen Gefahren, Störungen und Beeinträchtigungen, vor allem im täglichen Arbeits-, Lebens- und Lcitungsprozeß, charakterisiert wird. O. u. S. ist ein Ausdruck der sozialistischen Lebensweise, Bestandteil der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und eng mit der sozialen Sicherheit und der Rechtssicherheit verbunden. Die Durchsetzung von O. u. S. ist eine gesamtstaatliche und gesellschaftliche Aufgabe. Daher sichert, entsprechend dem Gesetz über den Ministerrat, der Ministerrat der DDR, daß die Gewährleistung der O. u. S. in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens fester Bestandteil der Leitungstätigkeit wird. Nach dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe ist die Gewährleistung der O. u. S. fester Bestandteil der Leitungstätigkeit dieser Organe. Sie wird hier als komplexe Aufgabe verstanden, die aus der Gesamtverantwortung für die staatliche Leitung der Entwicklung der örtlichen Territorien erwächst. Die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte kann unter drei Hauptgesichtspunkten zusammengefaßt werden : 1. tragen sie durch ihre Leitungstätigkeit dazu bei, die gesellschaftlichen Bedingungen zu schaffen, unter denen der Boden für Straftaten und andere Rechtsverletzungen sowie für Gefahren und Störungen der O. u. S. mehr und mehr verschwindet. Dementsprechend beschließen sie z. B. Programme zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, Stadtordnungen bzw. Ortssatzungen zur Gewährleistung von Ordnung, Sauberkeit und Hygiene und organisieren den Kampf um die Anerkennung als „Bereich“ oder „Betrieb der vorbildlichen O. u. S.“. Gegenwärtig beteiligen sich Tausende Kollektive an der Bewegung der Werktätigen zur Schaffung dieser „Bereiche der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“. Sie hat damit wesentlichen Anteil an der Durchsetzung von O. u. S. in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. 2. gewährleisten die örtlichen Räte und ihre Fachorgane die O. u. S. und damit zugleich den Schutz des Lebens, der Gesundheit der Bürger und des sozialistischen und persönlichen Eigentums, indem sie im Rahmen der ihnen in speziellen Rechtsvorschriften übertragenen Befugnisse Rechtsverletzer bzw. die Verantwortlichen für konkrete Gefahren oder Störungen der O. u. S. mit den erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung ihrer Pflichten gegenüber der Gesellschaft anhalten und sie verpflichten, eine konkrete Gefahr oder Störung zu beseitigen. 3. verwirklichen die zuständigen Mitglieder der Räte ihre Verantwortung für die Gewährleistung der O. u. S., indem sie bei ► Ordnungswidrigkeiten den Rechtsverletzer in einem Ordnungsstrafverfahren zur Verantwortung ziehen. Die Gewährleistung von O. u. S. erfordert eine wechselseitige und kontinuierliche Zusammenarbeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe mit den Justiz-, Sicherheits- und Kontrollorganen sowie den Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen. Die Räte organisieren diese Zusammenarbeit auf den jeweiligen Territorien. Sie stützen sich dabei auf die differenzierte Verantwortung der zusammenarbeitenden Organe, die sie innerhalb ihres örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereiches für die Gewährleistung der O. u. S. tragen. Zugleich werden die Begriffe O. u. S. in den Rechtsvorschriften verwendet, wenn es darum geht, generelle staats-und verwaltungsrechtliche Aufgaben, Rechte und Pflichten zur Abwehr;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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