Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 647

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 647 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 647); 647 ökonomisches Gesetz ö. G. sind die *■ Produktionsverhältnisse in Wechselwirkung mit dem Entwicklungsstand der -*■ Produktivkräfte. Die objektiv wirkenden ö. G. setzen sich in den vorsozialistischen Produktionsweisen elementar und spontan durch. Auch im Sozialismus wirken die ö. G. objektiv, doch erhält die bewußte Tätigkeit der Menschen auf der Grundlage der erkannten ö. G. eine neue Qualität. Die bewußte Ausnutzung der ö. G. und die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Wirtschaft werden zu charakteristischen Merkmalen der neuen Gesellschaft. Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen erhalten die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei in Staat und Gesellschaft, der sozialistische Staat als Hauptinstrument der Arbeiterklasse beim sozialistischen und kommunistischen Aufbau, die sozialistische Bewußtheit der Werktätigen u. a. Bedingungen für die planmäßige Ausnutzung der objektiven ö. G. des Sozialismus eine entscheidende Bedeutung. Für die Theorie wie für die gesellschaftliche Praxis ist es unerläßlich, die wissenschaftlichen Kenntnisse über die ö. G. des Sozialismus und ihre konkreten Wirkungsbedingungen ständig zu vertiefen. Damit werden bessere Voraussetzungen für eine streng wissenschaftliche Nutzung ihrer objektiven Erfordernisse bei der weiteren ökonomischen Entwicklung des Sozialismus geschaffen, denn das Resultat der Wirtschaftstätigkeit hängt wesentlich sowohl vom Grad der Erkenntnis der ö. G. und ihrer konkreten Wirkungsbedingungen als auch davon ab, wie zuverlässige und effektive Formen und Methoden angewendet werden. Unter Führung der SED vervollkommnen die Arbeiterklasse und die mit ihr Verbündeten, die Klasse der Genossenschaftsbauern, die Intelligenz und die anderen Werktätigen, ausgehend von den objektiven Erfordernissen der ö. G. des Sozialismus, die gesellschaftlichen Verhältnisse und entwickeln die Pro- duktivkräfte entsprechend den Möglichkeiten des Sozialismus. Es gibt allgemeine ö. G. (z. B. - Gesetz der Übereinstimmung der Produktionsverhältnisse mit dem Charakter der Produktivkräfte, das Gesetz des stetigen Wachstums der Arbeitsproduktivität, die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der erweiterten Reproduktion, das Wertgesetz, das ► Gesetz der Ökonomie der Zeit), die in allen oder mehreren Gesellschaftsformationen existieren, und spezifische ö. G. (z. B. das *■ ökonomische Grundgesetz des Sozialismus, das -*■ Gesetz der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft), die bestimmten Gesellschaftsordnungen eigen sind. Die allgemeinen und spezifischen ö. G. wirken nicht isoliert, sondern immer komplex. Sie bilden in jeder Produktionsweise das System der ö. G., dessen Wirkungsrichtung vom jeweiligen ökonomischen Grundgesetz bestimmt wird. Die jeweiligen Produktionsverhältnisse bestimmen das Wirksamwerden aller Gesetze, wodurch sich spezifische Wirkungsformen für die allgemeinen ö. G. ergeben. Die Gesetze der Warenproduktion werden z. B. mehrfach modifiziert. Sie wirken in der kapitalistischen Warenwirtschaft anders als in der einfachen Warenproduktion, im Sozialismus anders als im Kapitalismus. Zwischen der Gesamtheit der ö. G. und jedem zu ihm gehörenden einzelnen Gesetz bestehen dialektische Wechselwirkungen. Die Realisierung des einzelnen Gesetzes ist nur auf der Grundlage des Zusammenwirkens aller ö. G. möglich. Jedoch setzt das Funktionieren aller ö. G. die planmäßige Ausnutzung jedes einzelnen o. G. im Sozialismus voraus. Die Wirtschafts- und Sozialpolitik der SED beruht auf der bewußten Ausnutzung der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus. Die Ausnutzung der ö. G. ist auf die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes gerichtet.;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 647 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 647) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 647 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 647)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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