Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 507

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 507 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 507); 507 kulturelle und wissenschaftliche Auslandsbeziehungen Vereinigung der Bildenden Künstler (AIAP), im Internationalen Mu-scumsrat (ICOM), im Internationalen Musikrat (IMC) und in der Internationalen Gesellschaft für Musikerziehung (ISME). kulturelle und wissenschaftliche Auslandsbeziehungen: Gesamtheit der Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten auf dem Gebiet der Kunst und Literatur, der Wissenschaft (mit Ausnahme der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit), der Bildung, des Gesundheitswesens und des Sports. An der Gestaltung der k. A. sind zentrale und regionale staatliche Organe, ihnen unterstellte Institutionen sowie gesellschaftliche Organisationen beteiligt. In fast allen Staaten gibt es ein koordinierendes Organ für die k. A., in der DDR das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Die k. A. der DDR sind wichtige Teilbereiche der sozialistischen ■ Außenpolitik. Auf der Grundlage der Beschlüsse der SED und der Regierung werden sie mit dem Ziel entwickelt, zur Lösung der außenpolitischen Aufgaben beizutragen und die Gestaltung der entwik-kclten sozialistischen Gesellschaft besonders durch die Förderung eines schöpferischen geistig-kulturellen Lebens wirkungsvoll zu unterstützen. Die DDR hat gegenwärtig (1977) mehr als 160 gültige völkerrechtliche Vereinbarungen auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet, darunter 48 Kulturabkommen mit Staaten in aller Welt. Diese Abkommen sind langfristig gültige Rahmenabkommen, die die Ziele und Grundsätze der Zusammenarbeit auf einzelnen Gebieten fcstlegen. Teilweise sind auch Verlagswesen, Presse, Rundfunk und Fernsehen in die Kulturabkommen einbezogen. Zur Realisierung der Abkommen werden in der Regel kurz- oder längerfristige Maßnahmepläne abgeschlossen. In Erfüllung der Aufgaben der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen wurden 1976 in der DDR etwa 40 000 ausländische Bürger empfangen; etwa die gleiche Zahl von DDR-Bürgern hielt sich in dieser Zeit in anderen Ländern auf. Der Schwerpunkt der k. A. der DDR liegt in der Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Gemeinschaft. Sie wird bestimmt von der Übereinstimmung in den Grundfragen der Ideologie, Politik und Theorie und ist in immer stärkerem Maße ein bewußt und planmäßig gesteuerter Prozeß der Kooperation, der Annäherung der sozialistischen Völker und Nationen sowie der Entwicklung neuer Beziehungen zwischen den Menschen in den Ländern der sozialistischen Gemeinschaft. Sie werden durch zweiseitige und mehrseitige Zusammenarbeit entwickelt. Die enge Zusammenarbeit der sozialistischen Länder auf dem Gebiet der Kultur und Wissenschaft erhöht gleichzeitig die Ausstrahlungskraft der sozialistischen Gemeinschaft in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die k. A. zu den progressiven Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas verfolgen das Ziel, das Ansehen des Sozialismus in diesen Ländern zu erhöhen und die Öffentlichkeit mit den kulturellen und wissenschaftlichen Errungenschaften und Leistungen der DDR sowie mit ihrer Kultur- und Wissenschaftspolitik vertraut zu machen; entsprechend den Möglichkeiten wirkungsvolle Hilfe bei der Lösung der Entwicklungsprobleme in diesen Ländern, besonders bei der Ausbildung von Kadern und der Planung und Leitung von Teilbereichen zu geben. Die Entwicklung der k. A. zu den kapitalistischen Ländern gewinnt im Rahmen der Durchsetzung der Politik der friedlichen Koexistenz zunehmend an Bedeutung. Sie dienen vor allem der Festigung der Zusammenarbeit mit den demokratischen und friedliebenden Kräften der imperialistischen;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der politischoperativen Arbeit in den. Die wirksamere Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und der feindlichen Kontaktpolitik. Die Qualifizierung der operativen Vorgangsbearbei-. Die Weiterentwicklung der politisch-operativen Ar- beit und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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