Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 40

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 40 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 40); Annexion 40 sehen Gesellschaft verbunden. Der größte Teil aller A. ist durch die gleichen Eigentumsverhältnisse wie die Arbeiterklasse gekennzeichnet. Allerdings sind die A. in sich nach der Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit, nach dem Charakter der Arbeit sowie nach den aus den unterschiedlichen Arbeitsanforderungen resultierenden Unterschieden in der Qualifikation, im Einkommen und in den Arbeits- und Lebensbedingungen sehr differenziert. Da also auch im Sozialismus als A. sozial sehr unterschiedliche Gruppen von Werktätigen verstanden werden, ist es nicht möglich, ihren sozialen Platz summarisch zu charakterisieren. In der DDR wird ein großer Teil der A. zur Arbeiterklasse gerechnet; ein anderer Teil gehört zur sozialen Schicht der sozialistischen Intelligenz. Die Kennzeichnung eines bedeutenden Teiles der A. als der Arbeiterklasse zugehörig, schließt erhebliche Unterschiede zwischen der sozialen Hauptgruppe der Klasse, den Industriearbeitern, und spezifischen Gruppen von A. nicht aus. Das soziale Profil der Arbeiterklasse wird von den Industriearbeitern geprägt. Jedoch umfaßt die qualitative Entwicklung der Arbeiterklasse zunehmend auch die A. in der Industrie und die Arbeiter und A. in solchen volkswirtschaftlichen Bereichen wie dem Bauwesen, dem Handel, dem Transportwesen, dem Dienstleistungsbereich. Mit dem Vollzug spezifischer Funktionen tragen auch die A. zur Erfüllung wesentlicher Bedürfnisse der Bevölkerung bei. Konkretere und differenziertere Analysen der A. machen zumindest folgende Unterscheidungen erforderlich: 1. nach der Stellung im Reproduktionsprozeß (Verwaltungsangestellte, technische Angestellte, A. im Handel usw.); 2. nach der Stellung im System der Leitung und Planung (A. mit Leitungsfunktionen der verschiedenen Ebenen, nichtleitende A.); 3. nach der Qualifikation (der Begriff A. umfaßt so- wohl An- und Ungelernte und Facharbeiter wie auch die gesamte Intelligenz mit Ausnahme der freiberuflich Tätigen). Annexion; rechtswidrige, in der Regel gewaltsame Angliedcrung fremden Territoriums; charakteristisch für die Außenpolitik von Ausbeuterstaaten, insbesondere von imperialistischen Staaten. Im Leninschen „Dekret über den Frieden“ vom 8. 11. 1917 wurde die A. als Verbrechen an der Menschheit verurteilt und definiert als „jede Angliederung einer kleinen oder schwachen Völkerschaft an einen großen oder mächtigen Staat, ohne daß diese Völkerschaft ihr Einverständnis und ihren Wunsch unmißverständlich, klar und freiwillig zum Ausdruck gebracht hat, unabhängig davon . wie entwickelt oder rückständig eine solche mit Gewalt angegliederte oder mit Gewalt innerhalb der Grenzen eines gegebenen Staates festgehaltene Nation ist, und schließlich unabhängig davon, ob diese Nation in Europa oder in fernen, überseeischen Ländern lebt“. (Lenin, 26, S. 240) Die A. ist eine grobe Verletzung des friedlichen Zusammenlebens der Völker, des - Völkerrechts. Nach der UNO-Charta sind alle Staaten verpflichtet, ihre Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln zu regeln, sich jeder Gewaltandrohung oder -anwendung gegen jeden beliebigen Staat zu enthalten und das Prinzip der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker zu achten. In mehreren Dokumenten, besonders in der am 24. 10. 1970 von der XXV. UNO-Vollversammlung einmütig gebilligten Deklaration über die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten werden diese Grundprinzipien erneut bekräftigt. Auch in der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. 8. 1975 verpflichteten sich die 33 europäischen Teilnehmerstaaten sowie die USA und Kanada;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 40 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 40) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 40 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 40)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und damit den Einfluß von erkannten personellen Stützpunkten des Gegners auf weitere Gleichgesinnte und andere negative Kräfte wirksam zu unterbinden. Sie sind zur ständigen Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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