Kleines politisches Wörterbuch 1973, Seite 238

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 238 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 238); Freizeit 238 Spiel der physischen und geistigen Lebenskräfte" (Marx). Die Werktätigen in der sozialistischen Gesellschaft sehen zwischen ihren Taten für den sozialistischen Aufbau und der Befriedigung ihrer Interessen während der arbeitsfreien Zeit keinen Gegensatz. Sie verleben ihre F. sinnvoll und nutzbringend. Viele Bürger üben neben ihrer Arbeit gesellschaftliche Funktionen aus, die freie Zeit beanspruchen, die ständig wachsendes Wissen und Können verlangen und gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Die sinnvoll verbrachte F. hat auch eine Ausgleichfunktion gegenüber den Belastungen während der Arbeitszeit. Je intensiver die gesellschaftliche Tätigkeit, je entwickelter die Allgemeinbildung, desto profilierter werden auch die kulturellen Bedürfnisse der Werktätigen. So äußern sich gegenwärtig das Bedürfnis nach F. und die Interessen während der F. folgendermaßen: a) Es nehmen besonders solche Betätigungen zu, die der kulturellen, der politischen, wissenschaftlichen und beruflichen Weiterbildung dienen. Aber auch Mitarbeit an der Leitung und Planung kultureller Prozesse. Besuche von künstlerischen und geselligen Veranstaltungen sowie geistige Auseinandersetzung mit Problemen unserer Zeit innerhalb der Familien und der Arbeitskollektive erhöhen sich, b) Es nehmen solche Betätigungen zu, in denen körperliche Erholung und Entspannung mit Bildungserlebnissen verbunden sind, c) Es nehmen solche Betätigungen zu, die der körperlichen und geistigen Entspannung dienen, wobei die Erholung in der Natur (Wandern und Touristik, Camping, Spaziergänge, Sport usw.) bevorzugt wird. Das wird gefördert durch den verstärkten Ausbau der Erholungsgebiete in der Nähe der Städte und Industriezentren. Aus diesen Tendenzen ergibt sich, daß der Einheit von körperlich-regenerativen und kulturell-unterhaltenden Momenten der Erholung in der F. größte Bedeutung zukommt. Jeder Werktätige verwendet seine F. nach seiner persönlichen Entscheidung. In dem Maße, wie sein Kulturniveau sich entwickelt, kann er auch immer besser auswählen, was für ihn, seine Erholung, seine Persönlichkeitsentwicklung gut ist. Ökonomie der Zeit ist im Interesse sozialistischer Persönlichkeitsbildung auch rationeller Umgang mit der F., ihre Verwendung für Bildung, Muße, Kunstgenuß, Erholung und Entspannung. Die Unterstützung einer sinnvollen F.gestal-tung, die Sicherung der Bedingungen für die Befriedigung der Bedürfnisse in der F. ist eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe der staatlichen Leitungen, der Gewerkschaften und aller gesellschaftlichen Organisationen. Die wachsenden kulturellen Bedürfnisse fordern besonders von den Klubs und Kulturhäusern, Bibliotheken, Theatern, Museen, Filmtheatern, Sportstätten und Naherholungsgebieten, das Niveau ihrer Tätigkeit ständig zu erhöhen. Die sozialistische F.ge-staltung ist Teil der Bestrebungen der sozialistischen Gesellschaft, die materiellen und kulturellen Lebensbedingungen der Werktätigen im Interesse der allseitigen Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit systematisch und planmäßig zu entwik-keln (- geistig-kulturelles Leben). Unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen dagegen wird der Widerspruch zwischen Arbeit und F. ständig vertieft. Der Grundwiderspruch der kapitalistischen Gesellschaft führt un-;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 238 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 238) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 238 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 238)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1973 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 1-1016).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein.

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