Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1959, Seite 85

Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 85 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 85); und Urteile über die Verteidiger der Öffentlichkeit bekannt werden. Man scheut insbesondere in politischen Strafsachen das Licht der Öffentlichkeit, weil man weiß, daß diese Verfahren einer Nachprüfung nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten niemals standzuhalten vermögen. Im Sommer 1956 wurde erstmalig aus Kreisen der Rechtsanwaltschaft eine Kritik daran laut, daß gerade auf dem Gebiet der Verteidigung im Strafverfahren die demokratische Gesetzlichkeit oft verletzt worden sei. Dann gab sogar der Leiter der Abteilung Anwaltschaft im Justizministerium, Dr. Rolf Helm, zu, daß das Recht auf Verteidigung häufig willkürlichen Beschränkungen ausgesetzt war: „Willkürliche Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Verweigerung des Zutritts in die Haftanstalten und des unbeaufsichtigten Verkehrs mit dem Beschuldigten, Abraten von der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts („weil das nur Kosten verursacht“), die Behinderung eines Beschuldigten, sich einen Verteidiger seines Vertrauens zu wählen, weil ihm ein solcher bereits bestellt ist, das Verhindern der Aushändigung von Aufzeichnungen an den Verteidiger, die Nichtbeachtung von Beweis an trägen oder Plädoyers des Verteidigers, das Fehlen einer Auseinandersetzung mit überzeugenden Argumenten im Urteil, all diese Mißstände, auch soweit sie nur ganz vereinzelt auf getreten sind, müssen der Vergangenheit angehören, wenn das Prinzip des Rechts auf Verteidigung infolge der Beachtung der Stellung des Verteidigers allseitige Durchsetzung erfährt .168). Der Leiter der Justizverwaltungsstelle Potsdam bemängelt auf einer Tagung die Übung, die Ladungsfristen so kurz wie möglich zu halten, wodurch eine ordentliche Termins Vorbereitung für die Verteidigung erheblich erschwert werde169). Beschwerden über Beschränkungen der Verteidigung wurden auch von den Rechtsanwälten auf einer Arbeitstagung im Juni 1956 vorgebracht, insbesondere darüber, daß sich Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 207, Ziff. 3, 209) nachteilig auf die Erforschung der objektiven Wahrheit auswirken170). Was in diesen Ausführungen allgemein an willkürlichen Beschränkungen der Verteidigung zugegeben und gerügt wird, gilt besonders für politische Strafverfahren. Das Ermittlungsverfahren wird in diesen Fällen von den Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) auch SSD genannt geführt. Hier kann von einem Recht auf Verteidigung 168) Helm, „Zum Recht auf Verteidigung und zur Stellung des Verteidigers“ in „Staat und Recht“ 1956, S. 722. 169) Bericht über die Konferenz der Richter und Staatsanwälte vom 10. Mai 1956, „Neue Justiz“ 1956, S. 324 (S. 327). 17°) „Fragen des Strafverfahrens vom Standpunkt des Verteidigers“ Bericht über eine Arbeitstagung in „Neue Justiz“ 1956, S. 434. 85;
Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 85 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 85) Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 85 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 85)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Walter Rosenthal, Prof. Dr. Richard Lange, Prof. Dr. Arwed Blomeyer, 4., überarabeitete Auflage, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 1-206).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer besonders bedeutsamen staatlichen oder gesellschaftlichen Stellung bsw, ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit für den Gegner besonders interessant sind und vor seinen Angriffen geschützt werden müssen.

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