Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1959, Seite 57

Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 57 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 57); Die Idee, Personen ohne die normale Ausbildung eines Volljuristen die Laufbahn eines Richters oder Staatsanwalts zu eröffnen, war nicht neu. Sie war in der Vergangenheit wiederholt dann auf getaucht, wenn sich Spannungen zwischen den Rechtsauffassungen des Volkes in seinen breiten Schichten und jenen, nach denen die Organe der Rechtspflege Recht sprachen, entwickelt hatten oder entwickelt haben sollten. Eine noch stärkere Verankerung des Laienelementes hätte dem Übelstand kaum abgeholfen, weil den fraglichen Personen, vornehmlich auf dem Gebiet des Privatrechts, die Rechtskenntnisse fehlen, die unerläßlich sind zur Fällung eines einwandfreien Urteils, ganz abgesehen davon, daß es ihnen an den technischen Fertigkeiten fehlen dürfte. In Betracht kam daher die Einrichtung von Lehrgängen für Menschen mit guter Allgemeinbildung und größerer Lebenserfahrung. Diese Personen hätten mangelhafte Rechtskenntnisse durch die genannten persönlichen Eigenschaften wieder ausgeglichen. Ein derartig „gekurster“ Richter würde wohl immer mit gewissen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, doch muß zugegeben werden, daß er sich bei durchschnittlicher Intelligenz im Laufe der Zeit vielleicht zu einem ganz brauchbaren Richter entwickeln könnte. Hätte man die Volksrichterlehrgänge etwa in diesem Sinne angelegt, so wäre das trotz manchen Fragezeichen noch diskutabel gewesen. Die Einrichtung dieser Lehrgänge beruhte jedoch auf anderen Erwägungen, und zwar auf der Forderung nach der „Demokratisierung der Justiz“. Es bestand die Notwendigkeit, „den wieder eingestellten akademisch gebildeten Richtern und Staatsanwälten, die wegen ihres Alters und ihrer Traditionsgebundenheit auch nicht immer das richtige Verhältnis zu den neuen Aufgaben finden können, neue Kräfte zur Seite zu stellen, die auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer politischen Tätigkeit diesen Aufgaben gewachsen sind“137). „Diesen Richtern, die schon in der Weimarer Zeit, zum Teil schon im Kaiserreich, amtiert hatten, die auch nach dem Zusammenbruch zunächst, weiter beschäftigt wurden, mußte ein Gegengewicht entgegengestellt werden aus Menschen mit ehrlicher demokratischer Gesinnung und Haltung“138). „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“139). 137) Hilde Benjamin, „Der Volksrichter in der Sowjetzone“ in „Neue Justiz“ 1947, S. 13. 13S) Benjamin und Melsheimer, „10 Jahre demokratischer Justiz in Deutschland“ in „Neue Justiz“ 1955, S. 259 ff. (S. 260). 139) Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1948, S. 194. 57;
Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 57 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 57) Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 57 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 57)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Walter Rosenthal, Prof. Dr. Richard Lange, Prof. Dr. Arwed Blomeyer, 4., überarabeitete Auflage, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 1-206).

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