Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1959, Seite 55

Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 55 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 55); zum Sozialismus gestellten Aufgabe mitzuwirken131). Durch ständige Schulung sollen ihre politischen und fachlichen Kenntnisse erweitert werden. In Schulungsveranstaltungen soll ihnen zunächst ein Einblick in die Organisation der Justiz und das Wesen des Rechts, dann aber auch Kenntnis in den einzelnen Rechtsgebieten vermittelt werden. Diesen Zweck verfolgt auch die vom Justizministerium herausgegebene Zeitschrift „Der Schöffe“, die jeder Schöffe halten und lesen soll. Trotz aller Bemühungen treten aber immer wieder Schwierigkeiten mit nicht völlig linientreuen Schöffen auf. Kurzfristige Absagen von Schöffen in Strafprozessen „gefährden nicht nur den Arbeitsablauf der Gerichte. Sie zwingen auch dazu, die Frage nach dem Staatsbewußtsein der Beteiligten zu stellen“132). Während der Urteilsberatung ist es zu Auseinandersetzungen zwischen Richtern und Schöffen gekommen, wenn diese erfuhren, daß sie das Urteil gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen (§ 225 StPO) gemeinsam mit dem Richter unterschreiben müssen. Darum bemüht man sich, die Meinung der Schöffen möglichst schon vor der Haupt Verhandlung festzulegen: „Richtig ist die Praxis des Bezirksgerichts Halle, die Schöffen anzuregen, die beim Aktenstudium auf tauchenden Fragen schriftlich festzuhalten und sie vor der Hauptverhandlung mit dem Vorsitzenden zu besprechen“133 *). Durch das „Strafrechtsergänzungsgesetz“ vom 11. 12.1957 haben die Schöffen weitere Aufgaben erhalten. Vom 1. Februar 1958 ab wirken sie an der Rechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und schließlich an Beschlüssen darüber, daß eine bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungszeit als nicht erfolgt zu gelten hat. Den Schöffen obliegen neben der rechtsprechenden Tätigkeit noch andere Aufgaben: Sie wirken in der Rechtsauskunftsstelle des Kreisgerichts mit, und sie sind auch in die massenpolitische Arbeit der Justiz eingespannt. In den Betrieben sollen die dort arbeitenden Schöffen zu „Schöffenkollektivs“ zusammengefaßt werden. Diese Schöffenkollektivs sollen die im Betrieb auftauchenden Fragen der Gesetzlichkeit lenken und behandeln, sie sollen ferner die Kritik der Arbeiter an der Tätigkeit des Gerichts aufnehmen. Schließlich ш) Corner у „Die Rolle der Schöffen in der DDR“ in „Staat und Recht“ 1955, S. 287 ff. 132) Toeplitz, „Uber die Arbeit mit den Schöffen“ in „Neue Justiz“ 1953, S. 192. 133) ToeplitZy a. a. O., S. 193. 55;
Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 55 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 55) Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 55 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 55)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Walter Rosenthal, Prof. Dr. Richard Lange, Prof. Dr. Arwed Blomeyer, 4., überarabeitete Auflage, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 1-206).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit.

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