Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1959, Seite 184

Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 184 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 184); ihres früheren Namens könnte das nicht ausgleichen211). Auch wurde entschieden, daß das von einer Witwe geborene uneheliche Kind den Namen erhält, den die Mutter bei seiner Geburt führt (§ 1706 II!)212). Die letzte Konsequenz wäre beim Namen jenes Kindes zu ziehen, dessen Ehelichkeit der Ehemann der Mutter erfolgreich anficht! Der Entwurf des FGB überläßt es den Ehegatten, ob der Name des Mannes oder der Frau Familienname werden soll; beide können sogar ihren Namen in der Ehe behalten und müssen dann nur bei der Eheschließung entscheiden, welchen der beiden Namen die Kinder tragen sollen, § 10. Damit wird eine Namens Verwirrung begünstigt, die offenkundig familienfeindlich ist. d) Die Entscheidungen im Eheleben Nach dem FGB-Entwurf sind „alle Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Lebens in beiderseitigem Einverständnis zu regeln“. Ausgenommen ist die Entscheidung „über das Erlernen oder die Ausübung eines Berufs oder die Ausübung einer gesellschaftlichen Tätigkeit“, § 9. Auch rechtfertigen diese Gründe (außer bei „Mißbrauch“) ein Getrenntleben, § 8. e) Die Ehescheidung Die Entwicklung des Scheidungsrechts in der sowjetischen Besatzungszone weist gewisse Parallelen zur sowjetrussischen Entwicklung auf. Die erste Periode der russischen revolutionären Gesetzgebung ist durch die Zerschlagung der bürgerlichen Ehe mit völliger Scheidungsfreiheit ohne staatliche Mitwirkung gekennzeichnet. Erst im Jahre 1936 wurde „zwecks Bekämpfung leichtsinnigen Verhaltens zur Familie und zu den durch die Familie begründeten Pflichten“ die Scheidung wieder eingeführt; sie wurde durch Erlaß des Präsidiums des obersten Sowjets vom 8. Mai 1944 erheblich erschwert. Heute ist sie bei „Zerfall“ der Ehe zulässig. In der sowjetischen Besatzungszone richtete sich der Kampf gegen die bürgerliche Ehe zunächst gegen die Grundsätze des Kontrolle ratsgesetzes 16, welches „fortschrittlich“ ausgelegt wurde. Diese Auslegung ist für die sowjetzonale Auslegung der bisher geltenden deutschen Gesetze so charakteristisch, daß sich ein Bericht darüber verlohnt: Bei Scheidung wegen Verletzung ehelicher Pflichten (§ 43 EheG) wurde der Umfang der Pflichten wesentlich nach den Bedürf- 211) OLG Erfurt, NJ 1950, S. 501; 1951, 89 mit Anm. von H. Nathan, „Es gibt kein Sippenrecht am Namen“. 212) BG Chemnitz, NJ 1952, S. 584, unter Zustimmung von H. Nathan. 184;
Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 184 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 184) Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 184 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 184)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Walter Rosenthal, Prof. Dr. Richard Lange, Prof. Dr. Arwed Blomeyer, 4., überarabeitete Auflage, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 1-206).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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