Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1959, Seite 183

Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 183 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 183); X. Ehe „zum Zwecke der materiellen Lebens Versorgung geschlossen wird“206). Auch die Geburt eines unehelichen Kindes kann den Anspruch nicht begründen, denn sie gereicht der Mutter nach Artikel 33 der Verfassung „nicht zum Nachteil“207). Sogar für die weitere Anwendung des § 1298 soll „kein Bedürfnis mehr bestehen“208). Im FGB-Entwurf ist vom Verlöbnis keine Rede mehr. Es ist zu einem „rein tatsächlichen Verhältnis“ herabgesunken, „durch das sich die Verlobten für eine Periode der gegenseitigen Prüfung vor Eingehung der Ehe einer gewissen moralischen Bindung aneinander unterwerfen“209). b) Die Eheschließung Nach der VO über Eheschließung und Ehescheidung müssen Mann und Frau das 18. Lebensjahr vollendet haben, als volljährig sein, § 1. Eine jüngere Frau taugt demnach nur zur unehelichen, nicht aber zur ehelichen Mutter!210) Zur Eheschließung ist die Erklärung vor dem zuständigen (oder unzuständigen) Staatsorgan und der Eintrag in das Familienbuch in Gegenwart der Heiratenden erforderlich, § 2. Die Eheverbote beziehen sich auf die Doppelehe und die Ehe mit Verwandten in gerader Linie, mit Adoptierten, mit Geschwistern und mit Entmündigten (Dispens im letzteren Falle), § 3. Die entgegen einem Eheverbot geschlossene Ehe ist nichtig; die Nichtigkeit muß durch Nichtigkeitsklage geltend gemacht werden, befugt sind der Staatsanwalt, jeder Ehegatte und bei Doppelehe der andere Ehegatte der früheren Ehe. Nach Eheauflösung kann nur der Staatsanwalt die Nichtigkeitsklage erheben oder das Verfahren fortsetzen, § 6. Die Kinder sind ehelich, für den ferneren Unterhalt gilt Scheidungsrecht, § 7. c) Der Name Daß die Frau den Namen des Mannes trägt (§ 1355), ist beibehalten worden, aber nunmehr „kraft eigenen Rechts“. Der Mann kann ihr deshalb nach der Scheidung nicht mehr die Fortführung des Namens verbieten; sie würde dadurch herab ge würdigt, und die Annahme 20ß) LG Cottbus, NJ 1951, S. 124; OG, NJ 1952, S. 451. 207) LG Cottbus a. a. O. 208) BG Leipzig, NJ 1953, S. 56: Schadensersatz wegen Aufgabe der Stelle durch die Braut. 209) H. Nathan, NJ 1954, S. 358. 21°) H. Nathan, a. a. O., S. 559: Keine „geistige Mindestreife“. Die GO zur Durchführung von Eheschließungen vom 30. November 1955 (GBl. II, 409). 183;
Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 183 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 183) Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 183 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 183)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Walter Rosenthal, Prof. Dr. Richard Lange, Prof. Dr. Arwed Blomeyer, 4., überarabeitete Auflage, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 1-206).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wurde bereits abgewehrt.

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