Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1959, Seite 149

Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 149 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 149); Nach § 2 des Gesetzes zum Schutze des innerdeutschen Handels vom 21. April 1950 (GBl. 327) ist auch in besonders schweren Fällen von unerlaubten Transporten über die Grenze die Vermögenseinziehung zulässig. Häufig werden die Bestimmungen des Steuerstrafrechts herangezogen, um hohe Geldstrafen zu verhängen und bei ihrer Eintreibung den Betrieb zu beschlagnahmen. Auch die (häufig von Finanzämtern eingeleiteten) Konkursverfahren können Anlaß zur Überführung von Betrieben in Gemeineigentum geben: nach der Rundverfügung 38/51 des Ministeriums der Justiz vom 5. März 1951 (3760 I 1194/50) soll das Konkursgericht auf den Konkursverwalter Einfluß nehmen, noch lebensfähige, in Konkurs geratene Unternehmungen an Träger von „Volkseigentum“ freihändig mit Genehmigung des Gläubigerausschusses zu veräußern. Auch die „Beschlagnahme“ des Vermögens aller „Republikflüchtigen“ nach § 1 der VO zur Sicherung (!) von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 (GBl. 615) bedeutet praktisch eine Enteignung. Das Vermögen wird ipso iure beschlagnahmt, und dies bewirkt, „daß der Staat über diese Vermögenswerte im Interesse der werktätigen Bevölkerung völlig frei verfügen kann, also nicht Verwalter, sondern Eigentümer wird16). Schließlich sorgt eine Generalklausel der Verfassung dafür, daß auch in Zukunft kein privatwirtschaftliches Unternehmen von beachtlichem Umfang entstehen kann. Nach Art. 24 Abs. 2 hat „der Mißbrauch des Eigentums durch Begründung wirtschaftlicher Machtstellung zum Schaden des Gemeinwohls die entschädigungslose Enteignung und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge“17). Enteignung und private Rechtsverhältnisse. Die im Rechtsweg unangreifbare18) Enteignung führt zur lastenfreien Übertragung des Landbesitzes oder Betriebvermögens19) in „Volkseigentum“. Damit ie) OG, NJ 1953, S. 180; kehrt der Flüchtling zurück, muß die Beschlagnahme aufgehoben werden (VO vom 11. Juni 1953, GBl. 805). 17) Der Vermieter darf aus seinem Eigentum nur „im angemessenen Rahmen“ Nutzen ziehen, eine Vereinbarung des darüber hinausgehenden Mietzinses ist jedenfalls objektiv sittenwidrig und deshalb (!) unsittlich, § 138 BGB, OGZ 1, 19. ,s) 1. DVO zum SMAD-Befehl Nr. 64 vom 28. Januar 1948 (Richtlinie 1), ZVOB1. 141, Ziff. 4; Rundschr. der Dtsch. Justizverw. vom 21. November 1948; OGZ 1, 1, 38; allgemein bei Verwaltungsakten AGZ 1, 257 (260); 1, 215 (219); 253. 19) Als Betriebsvermögen wird auch das in der Bundesrepublik gelegene Betriebsvermögen des Enteigneten in Anspruch genommen, OG, NJ Forts. Seite 150 149;
Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 149 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 149) Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 149 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 149)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Walter Rosenthal, Prof. Dr. Richard Lange, Prof. Dr. Arwed Blomeyer, 4., überarabeitete Auflage, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 1-206).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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