Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1959, Seite 136

Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 136 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 136); Es wurde bereits bemerkt, daß das neue Gesetz eine weitere entschiedene Anpassung an das sowjetische Rechtssystem und Rechtsdenken bedeutet. Darin liegt zugleich eine weitere Abkehr vom Rechtsbegriff und der Rechtsidee unserer Prägung. Das darf auch da nicht übersehen werden, wo aus den verschiedenartigsten Gründen die Einzelbegriffe der Terminologie nach noch beibehalten werden, während sie in Wahrheit ihren Inhalt und ihre Funktion längst grundlegend gewandelt haben. Auf diese eigenartige und für das Verständnis der zonalen Gesetzgebung und Judikatur entscheidende Wandlung ist an anderer Stelle103) näher eingegangen worden, insbesondere auch darauf, daß die bewußte Weiterverwendung der alten Terminologie in ganz neuem Sinne von der sowjetischen Doktrin offen zugegeben wird104). Der im rechtstechnischen Sinne sklavische Nachbau sowjetischer Rechtsbegriffe und Institutionen kommt in dem neuen Gesetz zunächst in der Übernahme von Begriffen wie „Sabotage“ und „Diversion“ in das Dauerrecht der Zone zum Ausdruck. Wichtiger als die Übernahme von Einzelbegriffen ist aber die Anpassung der gesamten Struktur des StGB. Hierzu gehört außer dem bereits behandelten „materiellen Delikt“, der eigentlichen Kernstruktur des sowjetischen Strafrechts, namentlich die Differenzierung des Eigentums mit der Bevorzugung des „gesellschaftlichen“ Eigentums, das nunmehr in dem als Dauerrecht gedachten StEG in aller Form privilegiert wird. Die §§ 242 245, 246, 263, 264 und 266 StGB sind insoweit nicht mehr anwendbar (§31 Abs. 2 S. 1 StEG). An die Stelle der starren Mindeststrafrahmen des bisherigen „Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums“ sind elastischere „schwere Fälle“ getreten, die sich schon „aus der schweren Schädigung des gesellschaftlichen Eigentums“ selbst ergeben können (§ 30 StEG). Hierher gehört weiter die Richtung gegen die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ als Kriterium der Staatsverbrechen (vgl. Art. 58 des russ. StGB als Vorbild). Das wird besonders deutlich bei der Umschreibung des Rechtsguts beim „Staatsverrat“ in § 13 des Ergänzungsgesetzes. Es wird dort bezeichnet als „die verfassungsmäßige Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik“. Der Nachbau geht so weit, daß Schutzbestimmungen, die sonst dem internationalen Strafrecht angehören, internes Strafrecht geworden sind. Man vergleiche Art. 581, Abs. 2 des russ. StGB: los) In dem Vortrag auf dem Düsseldorfer Juristentag 1957 „Rechtsidee und Rechtsideologie in West und Ost“, Verhandlungen des 42. Dt. Juristentages, Bd. II/C. (Mohr, Tübingen). 104) A. a. O., S. C 21 ff. 136;
Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 136 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 136) Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 136 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 136)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Walter Rosenthal, Prof. Dr. Richard Lange, Prof. Dr. Arwed Blomeyer, 4., überarabeitete Auflage, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 1-206).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X