Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1959, Seite 129

Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 129 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 129); und ließen andere Beweise zum Schaden der objektiven Wahrheit unberücksichtigt81). Zu einer gesetzgeberischen Auswirkung kamen aber diese vorübergehenden schwachen Strömungen nicht. Lediglich eine Richtlinie des Obersten Gerichts vom 29. 4. 1953 über die Gewährung bedingter Strafaussetzung gemäß § 346 StPO wurde aufgehoben mit folgender Begründung: „Der die Anwendungsmöglichkeit des § 346 StPO einengende Inhalt der Richtlinie erschwert die erzieherische Wirkung der Strafvollstreckung. Die Richtlinie entspricht daher nicht mehr den Erfordernissen unserer gesellschaftlichen Entwicklung.“ Im übrigen wurde darauf verwiesen, daß eine Änderung des Strafgesetzbuchs nahe bevorstehe. Diese wurde dann jedoch solange hinausgezögert, daß sie schließlich in einen Zeitpunkt fiel, in dem von jenen Einsichten nichts mehr zu verspüren war. Erst am 11. 12. 1957 wurde das schon jahrelang angekündigte Strafrechtsergänzungsgesetz veröffentlicht. 6. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. Dezember 195781a) Die Bedeutung dieses Gesetzes geht, wie auch in offiziellen Äußerungen82) betont wird, weit über das hinaus, was sein farbloser Name besagt. Es führt neue Straf arten ein: die bedingte Verurteilung und den öffentlichen Tadel. Es stellt eine Reihe von Tatbeständen als Verbrechen gegen den Staat und die Tätigkeit seiner Organe“ auf. Weiter wird der strafrechtliche Schutz des „gesellschaftlichen Eigen-tums“ neu geregelt. Dem folgen Strafbestimmungen über militä-tärische Verbrechen. Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen HandelsiC wird geändert. Einige Bestimmungen des Strafverfahrensrechtes werden aufgehoben oder verändert. Das Gesetz greift aber auch in den Verbrechensbegriff ein, indem es neue Fälle des Ausschlusses der strafrechtlichen Verantwortlichkeit schafft und darüber hinaus eine materielle Bestimmung des Verbrechensbegriffs gibt. Mit alledem wirft das Gesetz zunächst eine Reihe von grundlegenden dogmatischen Fragen des Allgemeinen und des Besonderen Teils 81) Vgl. „Fragen des Strafverfahrens vom Standpunkt des Verteidigers“, NJ 56, S. 434 ff. 81a) Vgl. hierzu: „1 Jahr StEG“, SBZ-Archiv 1959 W. 1, S. 2 ff, „Die Entwicklung der Rspr. des OG. auf dem Gebiet der Staatsverbrechen seit dem StEG“, NJ 59, S. 6 ff. 82) Vgl. etwa Melsheimer, „Das Strafrechtsänderungsgesetz ein Gesetz der sozialistischen Demokratie“, NJ 58, S. 41 ff. 9 129;
Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 129 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 129) Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 129 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 129)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Walter Rosenthal, Prof. Dr. Richard Lange, Prof. Dr. Arwed Blomeyer, 4., überarabeitete Auflage, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 1-206).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Erkennungsdienstliche Erfassung Alle Inhaftierten sind unverzüglich zu fotografieren und erkennungsdienstlich zu erfassen. Es sind jeweils Sätze des teiligen Täterlichtbildes anzufertigen. Das daktyloskopische Material ist der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte.

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