Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1959, Seite 120

Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 120 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 120); risches Werk weiterzutreiben“. Ihr Amtsvorgänger Fechner habe es unternommen, einen versuchten Staatsstreich und faschistischen Putsch als einen Streik zu rechtfertigen. Allerdings kann auch Frau Benjamin nicht umhin, „Überspitzungen“ bei Fällen von Nichterfüllung der Ablieferungspflicht und bei Bestrafungen von Steuerschuldnern zuzugeben und die „besondere Methoden“, die Großbauern durch ein übergroßes Abgabesoll zu verdrängen, für „unzweckmäßig“ zu erklären. Kurze Zeit darauf versucht eine Richterin am „Obersten Gericht“, die Erfahrungen aus den Strafverfahren zur Aburteilung der Teilnehmer vom 17. 6. 1953 zu ziehen. Sie stellt fest, insgesamt seien bis zum 8. August 52 v. H. dieser Verfahren eingestellt, in weiteren 3 V. H. freigesprochen und in 36 v. H. aller Fälle bis Mitte August verurteilt worden. Das Hauptgewicht wird entsprechend der Parole der SED (14. Plenum des ZK) auf die Unterscheidung zwischen „Provokateuren“ und „ehrlichen Arbeitern“ gelegt, während kleinbürgerliche und faschistische Ideologie einfach gleichgesetzt werden. Aber diese Unterscheidung erweist sich, so formelhaft sie nun auch immer wiederkehrt und so deutlich ihre Absicht ist, als zum mindesten sehr schwierig. Wo bleibt sie etwa in dem als beispielhaft angeführten folgenden Fall? „Der Angeklagte war geschulter FdJ-Funktionär, bester Lehrling des Betriebes, Aktivist und Träger des Abzeichens für gutes Wissen der FdJ. Er hat am 17. Juni 1953 stundenlang dem gewalttätigen Verbrechen faschistischer Provokateure zugesehen. Als einem Demonstrationszug ein bei den Ausschreitungen Erschossener vorangetragen wurde, setzte er sich an die Spitze des Zuges und hetzte gegen die Volkspolizei, indem er Sprechchöre gegen die Volkspolizei inszenierte.“ Das „Oberste Gericht“ bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts, das den Angeklagten zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt hatte, und charakterisierte ihn wie folgt: „Die Persönlichkeit des Angeklagten zeigt sich als die eines ungefestigten, ehrgeizigen jungen Menschen, der sich ein gewisses Maß gesellschaftspolitischen Wissens mit Fleiß und Ausdauer angeeignet, aber keine innere Beziehung zu dem von ihm Gelernten entwickelt hat.“ In einem weiteren Fall wird die Verurteilung des Angeklagten zu drei Jahren Zuchthaus gebilligt, der von 1933 bis 1939 dem „faschistischen Jungvolk“ angehört habe und ständiger RIAS-Hörer gewesen sei. Dieser Angeklagte habe den sich zum Demonstrationszug formierenden Arbeitern zugerufen: „Denkt an die politischen Gefangenen!“ und damit zu Provokationen auf gef ordert. Die späteren massenweisen Verurteilungen von Teilnehmern an den Demonstrationen des 16./17. Juni dokumentierten dann die Wiederkehr der alten unterschiedslosen Abschreckungsjustiz. 120;
Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 120 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 120) Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 120 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 120)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Walter Rosenthal, Prof. Dr. Richard Lange, Prof. Dr. Arwed Blomeyer, 4., überarabeitete Auflage, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Just. SBZ Dtl. DDR BMG BRD 1959, S. 1-206).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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