Jahresanalyse der Hauptabteilung Ⅸ/AKG Bereich Koordinierung 1983, Seite 11

Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ/ Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG), Bereich Koordinierung, Jahresanalyse, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1984, Seite 11 (J.-Anal. MfS DDR HA Ⅸ/AKG VVS o014-350/84 1983, S. 11); WS MfS 014-350/84 000092 hi i ------------ i unter optischer und akustischer Kontrolle statt. Yon Mitarbeitern der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR wurde, wie auch in den vorangegangenen Jahren, wiederholt versucht, Informationen über anstaltsinterne Dinge,unter dem Vorwand der umfassenden Betreuungstätigkeit, zu erlangen. In solchen Bällen, wo sich Strafgefangene zufrieden über die Haftbedingungen äußerten, wurde für die meisten Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der BRD das Gespräch uninteressant und sie wechselten das Thema. 5. Tätigkeit der Arbeitsgruppe "Analyse” Hach vorangegangener Ausbildung durch die Arbeitsgruppe 1 der HA II nahm die Arbeitsgruppe "Analyse" am 1. 7. 1983 ihre Tätigkeit auf. Bis Jahresende wurden auf Anforderung der untersuchungsführenden Abteilungen der HA 12 25 Einsätze u. a. in den Bezirken Gera, Halle, Leipzig und Rostock durchgeführt. Insgesamt wurden dabei auf 95 Magnettonbändern a 540 m auf gezeichnete Informationen streßanalytisch ausgewertet. Heben den Einsätzen standen ca. 450 Erprobungsmessungen und Tests zur Anfertigung von Musterinterpretationen für Einsatzmöglichkeiten und der Senkung des Zeitaufwandes der Auswertung mittels technischer Möglichkeiten im Vordergrund der Arbeit. Im Ergebnis der geführten Einsätze konnten an die untersuchungs führenden Abteilungen wesentliche Hinweise für die weitere Untersuchungstätigkeit gegeben werden. 6. Überwachung und Aufnahme des Eemmeldeverkehrs gemäß § 115 (4) StPO Im Jahre 1983 wurden zwei Aufträge der HA IZ/2 zur Überwachung und Aufnahme des Eemmeldeverkehrs über einen DZ ei träum von mehreren Monaten bearbeitet. Eine dieser Maßnahme wurde mit der Inhaftierung der Person abgeschlossen.;
Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ/ Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG), Bereich Koordinierung, Jahresanalyse, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1984, Seite 11 (J.-Anal. MfS DDR HA Ⅸ/AKG VVS o014-350/84 1983, S. 11) Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ/ Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG), Bereich Koordinierung, Jahresanalyse, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1984, Seite 11 (J.-Anal. MfS DDR HA Ⅸ/AKG VVS o014-350/84 1983, S. 11)

Dokumentation Stasi Jahresanalyse MfS DDR HA Ⅸ/AKG VVS o014-350/84 1983; Jahresanalyse der Hauptabteilung Ⅸ/AKG Bereich Koordinierung 1983, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ/ Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG), Bereich Koordinierung, Jahresanalyse, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1984 (J.-Anal. MfS DDR HA Ⅸ/AKG VVS o014-350/84 1983, S. 1-15).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gezogenen Schlußfolgerungen konsequent zu verwirklichen. Schwerpunkt war, in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen.

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