Staat und Recht 1968, Seite 1563

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1563 (StuR DDR 1968, S. 1563); Grundlage für die Wirtschaftstätigkeit der privaten und halbstaatlichen Betriebe bildet. Es bedarf jedoch im Zivilgesetzbuch einer Regelung der Verhältnisse, in denen Bürger in Beziehungen zu diesen Eigentumskategorien treten. Ausgangspunkt dieser Regelung ist vor allem die Tatsache, daß das sozialistische Eigentum als ökonomische Grundlage unserer Staats- und Gesellschaftsordnung auch die Grundlage für das persönliche Eigentum der Bürger bildet und sich daraus die Verpflichtung seines Schutzes für alle Bürger ableitet. Der Hauptentstehungsgrund des persönlichen Eigentums der Bürger ist die Übertragung von Gegenständen aus der sozialistischen Warenproduktion. Weitere Entstehungsgründe von persönlichem Eigentum können sich bei der Verbindung und Vermischung von Eigentum sowie aus wechselseitigen Ansprüchen aus Eigentumsübertragungen und aus NutzungsVerhältnissen ergeben. Ausgehend von den anfangs dargelegten Gesichtspunkten ist auch hier die Linie so zu ziehen, daß die zivilrechtlichen Vorschriften des ZGB über den Erwerb und Verlust des Eigentumsrechts an beweglichen Sachen sowohl für das persönliche Eigentum der Bürger als auch für die anderen Eigentumskategorien Anwendung finden. Problematisch ist ferner die Regelung der Vertragsbeziehungen -aus der Handels- und Wirtschaftstätigkeit privater Betriebe. Das geltende Vertragsgesetz erfaßt diese Beziehungen nur insoweit, als die privaten Betriebe in Kooperationsbeziehungen mit sozialistischen Betrieben treten.13 Die Regelungen des Vertragsgesetzes finden auf die Vertragsbeziehungen zwischen privaten Betrieben auch dann Anwendung, wenn dies vertraglich vereinbart worden ist. Ansonsten gelten noch immer HGB und BGB. Dies bedeutet, daß die im Zivilgesetzbuch zu schaffenden Vertragsregelungen als Übergangslösung auch auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen privaten Betrieben Anwendung finden müssen, soweit diese nicht von ihrem Recht Gebrauch machen, die Anwendung des Vertragsgesetzes zu vereinbaren. Besondere Vertragstypen sollen für diese Verhältnisse jedoch nicht geschaffen werden. Aus der Aufgabenstellung des Zivilrechts und seiner Bedeutung als eines wichtigen Führungsinstruments des sozialistischen Staates ergeben sich die Anforderungen an seine inhaltliche Gestaltung. Das Zivilgesetzbuch als wichtiger Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems muß sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Einzelregelungen darauf gerichtet sein, zur Gestaltung und Vollendung des entwickelten Systems des Sozialismus wirksam beizutragen. Als Gesetzbuch der Bürgerbeziehungen hat es vor allem die persönlichen Rechte und Vermögensrechte der Bürger in der sozialistischen Gesellschaft zu gewährleisten. Die ständige Erweiterung und Sicherung der Rechte der Bürger durch den sozialistischen Staat und die Gesellschaft sind eine wichtige Voraussetzung für die bewußte Teilnahme aller Bürger am gesellschaftlichen Leben. Besonders die einzelnen Versorgungsverhältnisse (Kauf-, Dienstleistungs- und Wohnungsmietverträge usw.) werden deshalb rechtlich so ausgestaltet werden müssen, daß bedarfs- und qualitätsgerechte Leistungen erbracht werden und auf die ständige Erhöhung der Qualität der Konsumgüter eingewirkt wird. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur weiteren Herausbildung eines kulturvollen sozialistischen Lebensstils geleistet. Das Gesetzbuch hat die Aufgabe, in allen Bereichen seines Wirkens auf der Grundlage der materiellen Interessiertheit, der sinnvollen Ausnutzung öko- 1563 1563 13 Vgl § 1 der 2. DVO zum Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965, GBl. II S. 250.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1563 (StuR DDR 1968, S. 1563) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1563 (StuR DDR 1968, S. 1563)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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