Staat und Recht 1968, Seite 1389

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1389 (StuR DDR 1968, S. 1389); betrieblichen Produktions- und Reproduktionsprozeß aus und können deshalb auch zum Ausgangspunkt bodenrechtlicher Untersuchungen genommen werden mit dem Ziel, aus den Erf ordernissen des betrieblichen Produktions -und Reproduktionsprozesses die Rechte und Pflichten der Betriebe bei der Bodennutzung abzuleiten. Dabei gilt es, die Unterschiede zwischen den Bodenflächen ials Naturressourcen und den produzierten Fonds zu beachten. Die Bodenrechtswissenschaft hat zu untersuchen, wie die Befugnisse hinsichtlich der Beziehungen bei der Bodennutzung zu gestalten sind, um auch insofern zu einer dem ökonomischen System des Sozialismus entsprechenden Systemregelung zu gelangen. Dabei werden in Wechselwirkung mit der Vervollkommniung der gesamten sozialistischen Führungstätigkeit, des Planungssystems und der ökonomischen Hebel sowie unter Beachtung der Systembeziehungen der rechtlichen Regelungen die als Führungsgrößen zur Einordnung der betrieblichen Tätigkeit iin das Gesamtsystem und zur Gestaltung der Intieressenübereinstimmung erforderlichen Normen zu entwickeln sein. Zugleich (ist für die in diesem Rahmen eigenverantwiortliche Ausgestaltung der inner- und außer betrieblich en Beziehungen die Konkretisierung der Rechte und Pflichten 'durch die Anwiendung geeigneter Rechtsformen (wie Vierträge und Vereinbarungen) zu sichern. Schließlich sind die notwendigen Dnrchisietzungsverfahren rechtlich auszugestalten. Die als Führungsgrößen für die Bestimmung der betrieblichen Rechte und Pflichten erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen betreffen z. B. die Begründung, Änderung und Beendigung der Nutzungsbeziehungen der einzelnen Betriebe und ihrer Vereinigungen, damit im Zusammenhang 'das Verfahren zur Sicherung genauer Nachweise über die von den Betrieben genutzten Fonds an Bodenflächen, die den Betrieben bei Eingriffen in ihre Bodennutzungsbeziehungen zustehenden Ansprüche, die Mitwirkung der Betriebe bei der Einordnung ihrer Nutzungsbeziehungen unter gesamtgesell-schaffliehen und territorialen Gesichtspunkten sowie bestimmte Anforderungen an die rationellste Bodennutzung in den 'einzelnen Nutzungsbereichen.7 Für die Bodenrechtswissenschiaft ergibt sich in diesem Zusammenhang innerhalb der allgemeinen Wirtschiaftsrechtswissenschiaft ein spezifischer Untersuchungsgegenstand infolge der Besonderheiten, die das Wiesen der Bodenflächen als Naturressawcoen im Unterschied zu den produzierten volkseigenen Fonds prägen: nämlich 'die nach Raum und Umfang von Natur aus gegebene Bieschränktheit und grundsätzliche Unersetzbarkeit, zugleich aber die von Natur aus gegebene Dauerhaftigkeit und vielseitige Nutzbarkeit. Daraus läßt sich ableiten, daß die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Nutzung ihrer Fonds an Naturressourcen in besonderer Weise relativ ist, d. h. noch über 'die generelle Eingliederung des betrieblichen Verantwortungsbereichs in die gesamtgesellschaftlichen Erfordernisse hinaus. Auch nach Innntzungnahme von Fondsbestandteilen an Naturressourcen durch einen Betrieb kann es gesellschaftlich notwendig werden, diese Nutzung ednzuschränken oder sogar das genutzte Objekt zu entziehen, um entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen eine andere, gesellschaftlich optimale, insbesondere den Erfordernissen der Strukturpoiitik 'entsprechende Nutzungsvariante zu verwirklichen. In den Rechten und Pflichten der Betriebe zur Nutzung von Naturressourcen muß sich dieses gesellschaftliche Erfordernis widenspiegeln ; das gilt z. B. für ihre Mitwirkungspfiieht bei der 7 Vgl. dazu im einzelnen E. Oehler, Probleme der Planung und Leitung der rationellsten Nutzung der Naturressourcen in der DDR (insbesondere der Aufgaben und 1389 Verantwortungsbereiche der Staatsorgane), Hab.-Sehr., Potsdam-Babelsberg 1968.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1389 (StuR DDR 1968, S. 1389) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1389 (StuR DDR 1968, S. 1389)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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