Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren 1966, Seite 119

Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1966, Seite 119 (Mitw. Str.-Verf. DDR 1966, S. 119); Zweifellos sind Bürgschaften sozialistischer Arbeitskollektive im allgemeinen am wirksamsten. Aber beim gegenwärtigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung würde eine einseitige Orientierung nur auf Arbeitskollektive die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte in Gestalt der Bürgschaft unzulässig einschränken. Für die künftige Gesetzgebung106 steht die Frage, ob nicht auch Einzelbürgschaften vorgesehen werden sollten. Voraussetzung hierfür sollte sein, daß eine Kollektivbürgschaft im konkreten Fall nicht möglich ist und der Einzelbürge, an den hohe Anforderungen zu stellen wären, echte Einwirkungsmöglichkeiten auf den Verurteilten besitzt. Unter diesem Aspekt halten wir es auch für richtig, wenn mehrere Personen, die kein Kollektiv im Sinne des Rechtspflegeerlasses bilden wie in dem Beispiel aus dem Kreis A. , die Bürgschaft übernehmen. Selbstverständlich sollte auch in der künftigen Regelung die Bürgschaftsübernahme durch Kollektive im Vordergrund stehen, weil im allgemeinen dort die besten Bedingungen für die Erziehung und Selbsterziehung gegeben sind. Eine Ursache für die noch oft sehr allgemeinen Bürgschaften sind Unklarheiten über die Art der möglichen Verpflichtungen und Maßnahmen. Auf diesem Gebiet ist eine weitere Anleitung notwendig, ohne daß ein starres Schema für den Inhalt der Bürgschaften aufgestellt werden darf. Den' gleichen Zweck verfolgt die von den Rechtspflegeorganen des Bezirkes Karl-Marx-Stadt vertretene, durchaus richtige Auffassung, daß Bürgschaftsverpflichtungen schriftlich vorgelegt werden sollen. Der entgegengesetzten Ansicht von Semler und Kern können wir nicht folgen.107 Die Forderung nach der Schriftform bei Bürgschaften bedeutet keine Bürokratisierung der Mitwirkung der Werktätigen und auch keine Überspitzung der Anforderungen an die Übernahme einer Bürgschaft, sondern ist im Gegenteil ein Mittel zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit. Mündlich vorge-tragene Bürgschaften haben sowohl für das Gericht, dem sie dann in der Regel erst in der Hauptverhandlung zur Kenntnis gebracht werden, als auch für das bürgende Kollektiv Nachteile. Wenn das Gericht erst in der Hauptverhandlung von dem Inhalt der Bürgschaft erfährt, hat es geringere Möglichkeiten, sich eingehend damit vertraut zu machen. Ganz ausgeschlossen ist es, daß sich das Gericht dann noch einmal mit dem Kollektiv in Verbindung setzt, um z. B. Anregungen für die inhaltliche Ausgestaltung der Bürgschaft, ihre Konkretisierung usw. zu geben. Die Untersuchungen ergaben, daß mündliche Bürgschaften meistens einen allgemeinen und unverbind- 106. Der Strafgesetzbuchentwurf berücksichtigt unseren Vorschlag. 107. Vgl. Rechtspflege - Sache des ganzen Volkes, 2. Auflage, Berlin 1964, S. 137. 119;
Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1966, Seite 119 (Mitw. Str.-Verf. DDR 1966, S. 119) Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1966, Seite 119 (Mitw. Str.-Verf. DDR 1966, S. 119)

Dokumentation: Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Vertreter der kollektive der Werktätigen, gesellschaftliche Ankläger und gesellschaftliche Verteidiger, Dr. Karl-Heinz Beyer, Dr. Hans Naumann (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966 (Mitw. Str.-Verf. DDR 1966, S. 1-168).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der gibt, rechtzeitig solche politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, die eine P.ealisierung, ein Wirksamwerden auf jeden Pall verhindern. Die konsequente Erfüllung dieser Aufgabe gewinnt unter den neuen Bedingungen weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Staatsgrenze und das Grenzgebiet vor Angriffen aus der Tiefe frei zu halten. Die bestehenden Sicherungsvarianten sind vor allem unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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