Die Vernehmung 1960, Seite 93

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 93 (Vern. DDR 1960, S. 93); ob die reale Möglichkeit einer vollkommenen und genauen Wahrnehmung des Geschehens durch den Zeugen unter den vorliegenden Bedingungen bestanden hat. Bei der Untersuchung einer Kollision zweier Schiffe, die zur Nachtzeit erfolgte, wurde z. B. ein Passagier vernommen, der sich auf dem Oberdeck eines der Schiffe aufgehalten hatte. Er hatte den Zusammenstoß gut gesehen, sagte aber aus, möglicherweise unter der Einwirkung von Furcht oder auch, weil er sich überhaupt in solchen Vorkommnissen schlecht auskannte, das entgegenkommende Schiff sei angeblich „direkt auf uns zugefahren“. Die Aussagen des Passagiers widersprachen den Tatsachen, die durch eine Besichtigung der an den Schiffen verursachten Beschädigungen und durch anderes Material festgestellt worden waren. Tatsächlich war das Schiff, das den Kurs des anderen, auf dem sich der Zeuge befand, unter einem bestimmten Winkel gekreuzt hatte, diesem gegen die Steuerbordseite gefahren. Zur Prüfung der Richtigkeit der Schlußfolgerung des Zeugen, nach der das andere Schiff direkt entgegengefahren kam, fragte der Untersuchungsführer den Zeugen nach allen Fakten, die für die genannte Schlußfolgerung erforderlich waren. Insbesondere fragte er den Zeugen, welche Lichcer er auf dem entgegenkommenden Schiff gesehen hatte, worauf jener antwortete, er habe grünes Licht (d. h. Steuerbordlicht) und weiße Lichter gesehen. Die Frage, ob er noch irgendwelche anderen Lichter gesehen habe, verneinte der Zeuge, und als ihm zur Überprüfung die Suggestivfrage gestellt wurde, ob er nicht auch rotes Licht gesehen habe (das Backbordlicht), verneinte der Zeuge ebenfalls. Indessen hätte er, wenn das andere Schiff tatsächlich direkt frontal entgegengekommen wäre, sowohl das grüne als auch das rote Licht sehen müssen. Somit wurde durch die dem Zeugen gestellten Fragen geklärt, daß das Schiff, mit dem man zusammengestoßen war, nicht direkt entgegenkam, sondern den eigenen Kurs unter einem bestimmten Winkel kreuzte und daß demnach die von dem Zeugen ursprünglich gezogene Schlußfolgerung falsch war. Während der Zeugenvernehmung muß der Untersuchungsführer auf die Unstimmigkeiten achten, die manchmal zwischen den Erlebnissen und Handlungen des Zeugen einerseits und dem von ihm beobachteten Geschehen andererseits sowie zwischen den Erlebnissen des Zeugen und seinen Handlungen auftreten. Bei Prüfung der Aussagen von Personen z. B., die Anzeige erstatten, vergewaltigt oder beraubt worden zu sein, stellt der Untersuchungsführer bisweilen Unstimmigkeiten fest zwischen ihrem tatsächlichen Verhalten nach den genannten Ereignissen und dem, was sie in dem Moment durchgemacht haben müßten, wenn eine Vergewaltigung oder Beraubung tatsächlich Vorgelegen hätte. Stößt man im 93;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bereits in Friedeuszeiten sichergestellt ist. Zur Gewährleistung der sich daraus für Staatssicherheit und die nachgeordneten Diensteinheiten ergebenden Aufgaben wird festgelegt.

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