Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1288

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1288 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1288); Anlage 5 Antwort des Ministers für Jugend und Sport, Frau Cordula Schubert, auf die Frage des Abgeordneten Gustav-Adolf Schur (PDS) - Drucksache Nr. 60 - Frage 19 Es gibt allerorts große Sorgen um die Erhaltung des sportmedizinischen Dienstes in unserem Land. Er hat vor allem für den Kinder- und Jugendsport, den Breiten- und Behindertensport wie auch den Leistungssport große Bedeutung. Was gedenkt die Regierung für den Erhalt dieser Einrichtung zu tun? Antwort Federführend in der Beantwortung der Anfrage an die Regierung muß zuständigkeitshalber das Ministerium für Jugend und Sport, jedoch in Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheitswesen, sein. Seitens des Ministeriums für Jugend und Sport ist in Absprache mit dem Minister für Gesundheitswesen auf der Grundlage des Staatsvertrages vom 18.5. 1990 (Artikel Gesundheitswesen) vorgesehen, die zentral geleitete Gesundheitseinrichtung Sportmedizinischer Dienst, die mit Beschluß des Ministerrates vom 14.6. 1963 gebildet und entsprechend der Anordnung zum Statut Sportmedizinischen Dienstes vom 10.9.1963 rechtlich ausgestaltet wurde, aufzulösen. Dies entspricht den vereinbarten Festlegungen zur Angleichung des Gesundheitssystems an das der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt jedoch mit dem Minister für Gesundheitswesen die gemeinsame Auffassung, daß sportmedizinische Beratungs- und Betreuungsaufgaben in Übereinstimmung mit den Strukturveränderungen im Gesundheitswesen zu realisieren sind. Die Einbindung der Aufgabenstellungen zur fachspezifischen sportmedizinischen Beratung und Betreuung der Sporttreibenden sowie in der Therapie und Rehabilitation kranker und leistungsgeminderter Patienten sind bei der Schaffung der neuen Struktureinheit des ortsständigen öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgesehen sowie in noch festzulegenden Leistungsbereichen in der Ebene des Landesgesundheitsdienstes. Zur Realisierung dieser Aufgabenstellungen sind die in den Territorien bestehenden Beratungsstellen des Sportmedizinischen Dienstes in den öffentlichen Gesundheitsdienst zu überführen. Zu den speziellen Aufgaben der sportmedizinischen Betreuung der Leistungssportler, zur länderübergreifenden Koordinierung der sportmedizinischen Betreuung sowie zu den Aufgaben und Zuordnungen zentraler Einrichtungen des Sportmedizinischen Dienstes, wie dem Zentralinstitut mit seinem Dopingkon-trollabor in Kreischa, werden zur Zeit weitere Entscheidungen in Abstimmung mit dem Minister für Gesundheitswesen vorbereitet. Anlage 6 Antwort des Ministers für Jugend und Sport, Frau Cordula Schubert, auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) - Drucksache Nr. 60 - Frage 20 Es herrscht zur Zeit viel Unsicherheit bei Jugendlichen, wenn es um den Erhalt von Jugendklubs, Jugendzentren u. ä. geht. Spricht sich die Regierung für diese Einrichtungen aus und wie gedenkt sie deren Tätigkeit weiterhin zu unterstützen und zu fördern? Antwort Wir sind für den Erhalt dieser Einrichtungen, also der Jugendzentren, Jugendklubs, Kinderklubs, da sie die Basis für Freizeit- angebote für Kinder und Jugendliche bilden und auch Raum für die Jugendsozialarbeit bieten. - In der Vergangenheit waren die Jugendklubs den Ratsbereichen Kultur nachgeordnet, wurden vom Ministerium für Kultur zentral bearbeitet. - Es erfolgte zentrale Planung zweckgebundener Finanzen für die Jugendklubs, die über die Bezirke an die Kreise gegeben wurden, dort für die Jugendklubs bereitgestellt wurden. - Von dieser Verfahrensweise verabschiedet, aber Umfang des Geldes in die Kommunen gegeben - Entscheidungen über die Verwendung fallen in den Kommunen, denen die Einrichtungen rechtlich nachgeordnet sind - Seitens des Ministeriums für den Einzelfall keine Eingriffsmöglichkeit - In den Kommunen müssen Entscheidungen fallen über die weitere Arbeit jedes einzelnen Klubs, die Klubbesucher können nur mit den Räten der Kreise über ihre Ideen und Forderungen beraten und die bestmögliche Nutzungsvariante erarbeiten. - Dabei sollte man daran denken, daß Klubs, die potentielle Veranstalter sind, also Diskotheken, Konzerte organisieren, in Abhängigkeit von ihrer Platzzahl sich selbst tragen könnten. Hier könnte man auch geeignete freie Träger finden oder Privatpersonen, die diese Diskotheken oder Konzerthäuser betreiben; in die Verträge mit diesen Trägern könnten dann die Forderungen der Jugendlichen eingehen, die Räume in den Nachmittagsstunden oder zu veranstaltungsfreien Tagen als Klubräume weiter zu nutzen. - Anderen Klubs, die sich offenen Freizeitformen gestellt ben, wird die Kommune die entsprechenden Zuschüsse weiterhin zahlen müssen. - Keinesfalls kann man die Klubs über einen Kamm scheren, für jeden einzelnen muß in den Kommunen die beste Variante gefunden werden, das geht nur unter Einbeziehung der Vorstellungen und Bedürfnisse der Jugendlichen selbst. Sie sollen den Räten ihre Ideen anbieten und so selbst für den Erhalt der Einrichtungen eintreten. Anlage 7 Antwort des Ministers für Jugend und Sport, Frau Cordula Schubert, auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) - Drucksache Nr. 60 - Frage 21 Welche Maßnahmen hat die Regierung eingeleitet, um den bereits vorhandenen Suchtproblemen unter Jugendlichen, der Ausbreitung von Pornographie und der Gewaltverherrlichung mittels Video und Spielautomaten wirksam zu begegnen? Antwort Am 13. Juli wurde im Ministerium für Jugend und Sport eine interministerielle Arbeitsgruppe „Jugendschutz“ gegründet. Mit ihrer Hilfe soll es gelingen, ein koordiniertes und damit effektives Handeln aller am Jugendschutz beteiligten Institutionen zu erreichen. Mit § 4 der Verordnung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen wird formuliert: „Schund- und Schmutzerzeugnisse dürfen nicht hergestellt, eingeführt oder verbreitet werden“. Die Praxis in unserem Land zeigt, daß dieses Verbot eigenmächtig aufgehoben wurde. Inzwischen ist ein Handlungsbedarf vorhanden, auf den die Öffentlichkeit nicht vorbereitet war. Deshalb müssen wir zügig an zwingenden Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Bekämpfung der eingetretenen Situation arbeiten. Dabei gehen wir folgendermaßen vor: 1. Auf der Grundlage einer Anfrage des Volkskammerausschusses für Kultur wurde unter der Leitung des Ministers für Kultur eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich mit der Analyse der Wirkung und der Ableitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von gefährdenden Medien generell beschäftigt. Selbstverständlich hat in diesem Rahmen der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor diesen Medien eine besondere Bedeutung. 1288;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1288 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1288) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1288 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1288)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist er? gestiegen ist. Das ergibt sich vor allem daraus, daß dieseshöhere Ergebnis bei einem um geringeren Vorgangsanfall erzielt werden konnte. Knapp der erarbeiteten Materialien betraf Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit eingeschlagen wurde und ermöglicht es, rechtzeitig die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Intensivierung der Arbeit mit jedem einzelnen aber auch in bezug auf den jeweiligen Umstand immer Gegengründe dar. Zu diesem Umstand konnte die Wahrheit nicht festgestellt werden. Widersprüche und Lücken sind stets beweiserheblich. Sie können die AbschlußentScheidung erheblich beeinflussen.

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