Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 344

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 344 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 344); höheren Beiträge für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu mindern. Ein voller Ausgleich ist dabei jedoch nicht möglich. Das betrifft insbesondere die Produktionsarbeiter auf Grund der bisher sehr günstigen Besteuerung ihres Arbeitslohns. In den unteren Einkommensgruppen bis 800 DM monatlich ist ein Ausgleich durch die Zahlung differenzierter Zuschläge zwischen 10 bis 30 DM vorgesehen. Die in der Begründung zum Steueranpassungsgesetz dargestellten Beispiele der Auswirkungen auf das Nettoeinkommen sind statische Berechnungen. Sie erfassen nicht veränderte Verbrauchergewohnheiten. Was die generelle Besteuerung der Landwirtschaft betrifft, so wird gegenwärtig noch an einer Regelung für den Zeitraum vom l.Juli bis 31. Dezember 1990 gearbeitet. Auch Mitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften müssen künftig die höheren Beiträgssätze für die Sozialversicherung zahlen. Um die Nettoeinkommensminderung nicht noch weiter zu erhöhen, ist vorgesehen, wie bisher die Einkommen der Genossenschaftsmitglieder bis Ende des Jahres von der Steuer zu befreien. Im Zusammenhang mit den Steuergesetzen sollen durch ein Gesetz über das steuerliche Verfahrensrecht - Abgabenordnung - neu geregelt werden die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Steuerorgane sowie die Nachprüfbarkeit von Steuerbescheiden und anderen Entscheidungen der künftigen Finanzämter durch unabhängige Finanzgerichte. Die qualifizierte Durchführung der Steuergesetze und die Sicherung stabiler Steuereinnahmen für den Staatshaushalt erfordern gut ausgebildete Mitarbeiter in den Steuerorganen, eine umfassende Unterrichtung der Unternehmen und die Information der steuerberatenden Berufe. Das soll durch ein breit gefächertes Schulungssystem sowie durch die Publikation aller steuerlichen Rechtsvorschriften und durch Erläuterung in den Medien gesichert werden. Gleichzeitig werden mit der Bildung von rund 120 Finanzämtern und 21 Hauptzollämtern zum 1. Juli 1990 die Voraussetzungen geschaffen, daß mit der Einführung eines einheitlichen Besteuerungssystems für die Bürger und Unternehmen aller Eigentumsformen auch eine exakte und vollständige Erfassung der Steuern sowie ihre Kontrolle erfolgt. Einen entsprechenden Beschluß hat die Regierung am 2. Mai 1990 gefaßt. Sehr verehrte Abgeordnete! Ich bitte Sie um Überweisung der vorgelegten Gesetze zur Beratung in die Ausschüsse. Experten des Ministeriums der Finanzen werden Ihnen zur Verfügung stehen, um die notwendigen Erläuterungen zu geben und auf Ihre Fragen zu antworten. Sehr verehrte Abgeordnete! Ich möchte - wie der Präsident Herr Dr. Ullmann bereits angekündigt hat - die Gelegenheit wahrnehmen, um einige Bemerkungen zu aktuellen Fragen zu machen, die auch in der Fragestunde heute zum Teil eine Rolle gespielt haben. Und da ich dort leider nicht teilnehmen konnte, versuche ich, das hier nachzuholen. Heute morgen ist unter anderem gesprochen worden über die Frage des Umgangs mit dem Erfassungssystem und dem Verwertungssystem für Sekundärrohstoffe. In der Presse ist mitgeteilt worden, von der Regierung sei hierfür bereits eine Summe von 120 Mio D-Mark zur Verfügung gestellt. Dies trifft so nicht zu. Die Diskussion in der Regierung ist nicht abgeschlossen. Ich möchte Ihnen aber folgendes mitteilen: Wir, d. h. das Finanzministerium, haben uns nach anfänglichem Zögern bereiterklärt, eine Summe bereitzustellen. Wir sind nicht willens, Mittel aus dem Staatshaushalt, zumal unter den dann zur äußersten Sparsamkeit auffordernden Bedingungen des zweiten Halbjahres 1990, zur Verfügung zu stellen, die praktisch auf eine Fortführung des Status quo in den Strukturen führen. Wir haben den Eindruck gewonnen, daß das Erfassungssystem für die Sekundärrohstoffe erhalten bleiben soll, daß das Verwertungssystem aber bedeutend verbessert werden muß. Wir haben den Eindruck gewonnen: Es muß eine Konzeption vorliegen, und wir können nicht auf Dauer einen Status quo aus dem Staatshaushalt finanzieren. Dies ist ein Beispiel, das genauso für andere Fragen der Unterstützung durch das Finanzministerium gilt. Wir haben uns daher auf folgende Position geeinigt: daß wir die geforderten 120 Mio D-Mark für das zweite Halbjahr in dieser Form zunächst nicht zur Verfügung stellen. Wir sind bereit, für 2 Monate - Juli und August - anteilmäßig, d. h. 40 Mio D-Mark, zur Verfügung zu stellen unter der Voraussetzung, daß bis zum 15. August von den Ministerien für Wirtschaft und für Umwelt eine Konzeption vorgelegt wird, aus der deutlich wird, daß das bisherige System abgelöst wird. Die Umsetzung einer Konzeption wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, aber ich denke, wir können es auf die Dauer nicht verantworten, aus dem Staatshaushalt Mittel bereitzustellen, wenn damit nicht sehr deutlich notwendige Veränderungen der Strukturen verbunden ist. Der zweite Punkt: Die Frage der Stipendien für Studenten hat eine Rolle gespielt auch heute hier in der Sitzung der Volkskammer und draußen auf der Straße. Ich möchte hier wiederholen, was ich heute vormittag bei den Studenten erklärt habe: Das Ministerium für Finanzen ist bereit, einen Sok-kelbetrag für ein Grundstipendium von 280 M monatlich zusammen mit einer Differenzierung bis zu einer Höhe von 450 M zu finanzieren. Das bedeutet eine Erhöhung des Grundstipendiums um 80 M. Das bedeutet eine differenzierte Erhöhung bis 450 M in Abhängigkeit von den jeweiligen Bedingungen. Wir können es uns nicht mehr leisten aus dem Staatshaushalt undifferenziert und unabhängig von dem Einkommen, auch von Familienmitgliedern bis hin zu den Eltern, eine feste Summ' zu garantieren. Wir sind damit in die unmittelbare Nähe des ' Vorschlages gekommen, der auch vom Minister für Bildung und Wissenschaft gemacht wurde. Wenn es hier noch zu einer weiteren Erhöhung kommen sollte, dann muß es im Einvernehmen und vor allen Dingen unter Einsatz des Ministers für Bildung und Wissenschaft gemacht werden. Es muß geprüft werden, ob aus dem Haushalt des Ministers für Bildung und Wissenschaft weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Ich möchte zum Vergleich zwei Dinge bemerken: 1. Die Stipendien, die im Grundstipendium bisher 200 M waren, werden damit beträchtlich erhöht. Wir haben die Möglichkeit, dann in differenzierter Weise bis 450 M zu gehen. Bei den Renten haben wir einen Grundsockel von 330 M gehabt. Wir werden dort die Möglichkeit haben, eine Höhe von 495 M als Ausgangspunkt zu wählen. Sie sehen daraus, daß wir grob gesprochen die Stipendien nicht schlechter behandelt haben als die Renten. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann : Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister? (Zwischenfrage von der PDS: Herr Minister! Wie lange soll diese Regelung gelten? Bis zum 31.12.? Oder gibt es eine Chance, das ins neue Jahr mit hinüberzunehmen?) Dr. Romberg, Minister für Finanzen: Diese Regelung soll ab 1.7.1990 gelten. Sie ist eine Übergangsregelung. Auf die Dauer werden wir - wenn möglich im nächsten Jahr - zu einer Regelung übergehen, die näher an dem BAFÖG-System der Bundesrepublik orientiert ist. Auch dazu möchte ich eine Bemerkung machen. Wir haben bei uns dann ein Stipendium, das grundsätzlich garantiert ist. Diese Regelung gibt es in der Bundesrepublik nicht. Zweitens ist es in der Bundesrepublik so, daß Darlehen gezahlt werden im Rahmen des BAFÖG-Sy-stems, die zu einem beträchtlichen Teil zurückzuzahlen sind. Wir werden unser System auch in dieser Richtung schrittweise verändern. Der letzte Punkt: Er betrifft Haushaltsfragen allgemein. Im Ministerium für Finanzen gehen zunehmend Signale ein, die darauf hinweisen, daß in den Bezirken unseres Landes Liquiditätsprobleme auftreten. Wir haben z. B. heute eine Mitteilung bekommen, die praktisch darauf hinausläuft, daß fertiggestellt wird, im Bezirk Karl-Marx-Stadt/Chemnitz in Kürze 344;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 344 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 344) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 344 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 344)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Organisierung der Arbeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , der Ordnung über die Ausgabe, Aufbewahrung, Nachweisführung, Wartung und Sicherung von Waffen und Munition im Staatssicherheit ., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Anlage Anlage der Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der entwickelte die Ständige Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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