Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1986, Seite 491

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 491 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 491); 491 Spontaneität Fürst der Atheisten. Seine antitheologische Denkhaltung kam auch darin zum Ausdruck, daß er als erster die Bibel als Menschenwerk betrachtete und einer wissenschaftlich-historischen Kritik unterzog. Er verwarf jeden Wunderglauben und sah die Furcht als wichtigste Quelle des religiösen Glaubens an. Es ist verständlich, daß Spinoza und seine Philosophie den heftigsten Verfolgungen und Verleumdungen durch die klerikaltheologische Reaktion ausgesetzt war. Unter diesen Umständen gelang es ihm nicht einmal, sein Hauptwerk, die Ethik, bei Lebzeiten drucken zu lassen. Lange Zeit war es direkt lebensgefährlich, sich zum S. zu bekennen. Trotzdem übten seine Anschauungen, die weit mehr durch zahlreiche Gegenschriften als durch seine eigenen verbotenen Werke verbreitet wurden, einen ungeheuren Einfluß auf das fortschrittliche bürgerliche Denken aus. Anhänger des S. in Deutschland waren Knutzen, Stosch, Lau, Edelmann; Lessing betrachtete Spinozas System als Gipfelpunkt der bisherigen Philosophieentwicklung. Stark beeinflußt von Spinoza waren auch Goethe und Herder, Schleiermacher, Fichte, Schelling und Hegel. Die Philosophie Spinozas und der S. gehören zu den materialistischen Traditionen, die zum * dialektischen und historischen Materialismus hinführen. Sein Erbe ist in der marxistisch-leninistischen Philosophie aufgehoben. Das bedeutet allerdings nicht, daß diese ein konsequent weitergeführter oder geläuterter S. ist, wie mitunter irrtümlich behauptet wird. Spiritualismus: im weiteren Sinne der * Idealismus in allen seinen Formen; im engeren Sinne bedeutet S. die idealistische Lehre vom geistigen Ursprung oder von der geistigen Grundlage der Welt. Spontaneität: Art und Weise des gesellschaftlichen Handelns, das nicht auf der Kenntnis und der aktiven Ausnutzung gesellschaftlicher Gesetze beruht und daher im Gegensatz zur Bewußtheit die gesellschaftliche Entwicklung nicht beherrscht. Die S. ist charakteristisch für alle vorsozialistischen Gesellschaftsformationen. Sie äußert sich vor allem darin, daß sich die von den Menschen geschaffenen Produkte und gesellschaftlichen Verhältnisse in selbständige, unkontrollierbare Mächte verwandeln und die Menschen beherrschen. Dem bewußten Handeln in der Urgesellschaft sind infolge der unentwickelten Produktivkräfte der Arbeit objektive Schranken gesetzt, obwohl der relativ beschränkte Lebensbereich dieser Gesellschaft überschaubar ist. Mit dem Entstehen der antagonistischen Klassengesellschaft treten Existenzbedingungen und Widersprüche auf, die die Planlosigkeit und S. der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung für die ganze Epoche der antagonistischen Klassengesellschaften unvermeidlich machen: das Privateigentum an den Produktionsmitteln und der hieraus entspringende Klassenantagonismus. Unter solchen Bedingungen ist eine /gesellschaftliche Leitung und Planung objektiv unmöglich. Bis zur Entstehung der * Arbeiterklasse und Entwicklung ihrer wissenschaftlichen Weltanschauung, dem * Marxismus-Leninismus, fehlten auch die subjektiven Voraussetzungen hierfür. Auch der gegenwärtige staatsmonopolistische Kapitalismus kann die S. der gesellschaftlichen G//bewegung nicht aufheben, wenn er auch einzelne Vorgänge und Teilprozesse der bewußten Regelung unterwirft. Die bewußte Leitung und Lenkung der gesamten gesellschaftlichen Bewegung beginnt erst mit dem Sozialismus. Aufgrund ihrer objekti-;
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Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Alfred Kosing, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 1-616).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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