Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 114 (NJ DDR 1990, S. 114); 114 Neue Justiz 3/90 Nochmals: Geltendmachung des Vorkaufsrechts eines Ehegatten bei der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft am Grundstück Rechtsanwalt WERNER MOTHES, Plauen Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Karl-Marx-Stadt H. Krömling hat in NJ 1989, Heft 1, S. 35, die Frage aufgeworfen, ob ein Antrag auf Einräumung eines Vorkaufsrechts im gerichtlichen Verteilungsverfahren auch dann zulässig ist, wenn das Eigenheim bzw. Grundstück vom Verfahrensgegenstand nicht erfaßt wird, weil z. B. die geschiedenen Ehegatten sich durch notariellen Vertrag außergerichtlich über die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft am Eigenheim oder Grundstück geeinigt haben und ein Vorkaufsrecht nicht erörtert oder freiwillig nicht gewährt wurde. Krömling vertritt die Auffassung, daß in diesem Falle ein gesondertes Antragsrecht nicht besteht. Hiergegen habe ich Bedenken. Zutreffend ist m. E., daß ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der Aufhebung der ehelichen Eigentumsgemeinschaft am Grundstück oder Eigenheim und dem Antrag auf Einräumung eines Vorkaufsrechts bestehen muß. Die Auffassung Krömlings würde aber dazu führen, daß eine außergerichtliche Einigung durch notariellen Vertrag nicht abgeschlossen werden könnte, wenn ein Ehegatte auf Einräumung des Vorkaufsrechts besteht und der andere Ehegatte dies ablehnt. Es müßte dann ein gerichtliches Verfahren auch über die Aufhebung der ehelichen Eigentumsgemeinschaft am Grundstück oder Eigenheim durchgeführt werden, obwohl sich die geschiedenen Ehegatten darüber einig sind, wer von ihnen z. B. mit Rücksicht auf die Kinder das Grundstück oder Eigenheim als Alleineigentümer erhalten soll. Dies führt zu einer Kostenbelastung für die Ehegatten, die nicht begründet und auch nicht verständlich ist, denn die außergerichtliche Einigung über das Eigentum am Eigenheim durch notariell beurkundeten Vertrag ist gebührenfrei (§ 18 der DB zur EigenheimVO vom 18. August 1987 [GBl. I Nr. 21 S. 215]). Denkbar ist auch, daß die außergerichtliche Einigung über das Eigentum am Grundstück oder Eigenheim durch Vertragsabschluß beim Staatlichen Notariat erfolgte, ohne daß über das Vorkaufsrecht gesprochen wurde. Hierfür können die verschiedensten Gründe vorliegen. Um die Interessen beider geschiedener Ehegatten zu wahren, wie im Urteil des Obersten Gerichts vom 28. Mai 1987 - OFK 13/87 - (NJ 1987, Heft 9, S. 382) dargelegt, und nachteilige Folgen für denjenigen geschiedenen Ehegatten, der nicht Alleineigentümer des Grundstücks oder Eigenheims wird, zu vermeiden, ist es m. E. gerechtfertigt, den Antrag auf Einräumung des Vorkaufsrechts inhaltlich als Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung ausgestaltet (vgl. o. g. Urteil) so lange zuzulassen, wie die Verteilung des ehelichen Eigentums noch nicht abgeschlossen ist. Die zeitliche Einschränkung der Geltendmachung des Vorkaufsrechts, wie sie Krömling für richtig hält, läßt sich m. E. aus einer Rechtsvorschrift nicht herleiten. Der inhaltliche Zusammenhang zwischen der Aufhebung der ehelichen Eigentumsgemeinschaft am Grundstück oder Eigenheim und der Einräumung des Vorkaufsrechts für den geschiedenen Ehegatten, der das Grundstück oder Eigenheim nicht erhält, ist auch dann gewahrt, wenn die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch notariellen Vertrag erfolgt und danach Klage auf Einräumung des Vorkaufsrechts erhoben wird, sofern nicht die Verteilung des ehelichen Eigentums bereits vollständig abgeschlossen ist Die Situation bei der gerichtlichen Entscheidung über die Einräumung des Vorkaufsrechts ist dann die gleiche wie die, wenn die Ehegatten über die Aufhebung der ehelichen Eigentumsgemeinschaft am Grundstück oder Eigenheim im gleichen Verfahren eine gerichtliche Einigung abgeschlossen haben. Die Geltendmachung des Vorkaufsrechts nach dem vollständigen Abschluß der Eigentumsverteilung ist m. E. nicht möglich. Das Vorkaufsrecht resultiert aus der Verteilung des ehelichen Eigentums und ist deshalb innerhalb der Eigentumsverteilung zu klären. Mit dem Abschluß der Eigentumsverteilung sollen alle damit im Zusammenhang stehenden Beziehungen der geschiedenen Ehegatten geregelt sein. Zulässig sein müßte es nach meiner Ansicht, die Einräumung des Vorkaufsrechts selbständig gerichtlich geltend zu machen und die weitere Eigentumsverteilung außergerichtlich abzuschließen. Recht und Justiz im Ausland Zur Entwicklung der Kriminalität in der UdSSR, Polen und Ungarn Die nachstehenden Aussagen über die Entwicklung der Kriminalität in der UdSSR, Polen und Ungarn beruhen auf zahlreichen Publikationen in Statistischen Jahrbüchern, Fachzeitschriften und Zeitungen. Ihnen liegt keine die Probleme zusammenfassende, systematische Untersuchung zugrunde. Kriminalitätsentwicklung in der UdSSR * 100 Im Jahre 1988 wurden in der UdSSR 1 867 223 Straftaten registriert; das sind 3,8 Prozent (=68 357 Straftaten) mehr als 1987. (Die steigende Tendenz wird durch die jüngst im ND vom 15. Februar 1990, S. 7, für 1990 veröffentlichten Zahlen bestätigt. Danach wurden etwa 2,5 Mio Straftaten festgestellt; das ist das Anderthalbfache im Vergleich zu 1988.) Auf je 100 000 Einwohner entfielen 657,1 strafbare Handlungen (Häufigkeitszahl) ; 1987 waren es 630 Straftaten. Die Kriminalitätsbelastung ist regional sehr unterschiedlich. Über dem Durchschnitt der UdSSR lagen die. Lettische SSR mit 864,9 Straftaten, die RSFSR mit 833,8, die Estnische SSR mit 775,3 und die Moldauische SSR mit 767,8 Straftaten. Ein Drittel der insgesamt bekannt gewordenen Straftaten wird in den Hauptstädten der Republiken, in den Grenzregionen und in den Gebietshauptstädten begangen. Ein Drittel der Straftaten entfällt auf die ländlichen Siedlungen. Die Kriminalitätsstruktur entwickelte, sich in den Jahren 1987 und 1988 wie folgt: Art der Straftat 1987 1988 Abnahme oder Zunahme in Prozent Diebstahl persönl. Eigentums 401 599 548 524 + 36,6 Diebstahl staatl. und gesellschaftl. Eigentums Verletzung der Verkehrs- 132 377 165 283 + 24,9 Sicherheit ohne Todesfolge Entwendung staatl. und gesellschaftl. Eigentums durch Aneignung, Vergeudung oder Mißbrauch dienstlicher 97 947 106 531 + 8,8 Befugnisse Plünderung staatl., gesell- 96 986 87 450 -i 9,8 schaftl. und persönl. Eigentums 46 485 67 114 + 44,4 Spekulation Vorsätzl. schwere Körper- 43 372 45 235 + 4,3 Verletzung Verletzung techu. Sicherheitsbestimmungen und der Verkehrs- 28 250 37 191 + 31,6 Sicherheit mit Todesfolge Betrug zum Nachteil staatl., gesellschaftl. und persönl. 18 469 22 492 + 21,8 Eigentums 23 897 21 543 - 9,8 Vergewaltigung 16 765 17 685 + 5,5 Vorsätzl. Tötung Raub staatl., gesellschaftl. 14 651 16 710 + 14,1 und persönl. Eigentums 9 047 12 916 + 42,8;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits längere Zeit zurückliegt und Gefahrenmomente somit über einen längeren Zeitraum bereits bestehen sowie bekannt waren, ohne daß eingegriffen wurde. Unter diesen Umständen kann in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit Edelmetallen durchgeführt. Dabei wurden in einer Reihe von Fällen direkte inhaltliche Hinweise für die Abfassung von Schriftstücken und provozierenden und herabwürdigenden Formulierungen. Als häufigste Kontaktobjekte der festgestellten bindungsaufnahmen traten Erscheinung: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen Ständige Vertretung der in der in der akkreditierte Journalisten Botschaften nichtsozialistischer Staaten in der diplomatische Einrichtungen der im sozialistischen Ausland weitere staatliche Einrichtungen der Parteien,sonstige Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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