Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 264 (NJ DDR 1989, S. 264); 264 In der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte am Strafverfahren haben , wir einen hohen Stand erreicht. Die Mitwirkung der Schöffen als gleichberechtigte Richter an der Rechtsprechung ist schon selbstverständlich; ihre Aktivitäten außerhalb der Schöffentätigkeit im Gericht, bei der Rechtserziehung, Rechtsberatung und gelegentlichen Schlichtung von Konflikten hat, wie die unlängst durchgeführten Schöffenwahlen zeigten, hohen gesellschaftlichen Wert. Kollektive der Werktätigen beraten in etwa 70 Prozent der Strafverfahren, in denen Anklage erhoben wird, über Ursachen und Bedingungen der Straftat, setzen sich mit dem Rechtsverletzer auseinander und beschließen, wie und mit welchen Vorschlägen sie sich am Gerichtsverfahren beteiligen. Diese Vorschläge umfassen die Erziehung des Rechtsverletzers, Art und Höhe der Strafe, aber auch die Auseinandersetzung mit Rechtsverletzungen und Mißständen, die eine Straftat begünstigten. In den Jahren 1986 bis 1988 wirkten an gerichtlichen Hauptverhandlungen 96 000 Vertreter der Kollektive und 10 400 Werktätige als gesellschaftliche Ankläger oder Verteidiger mit. In 16 300 Fällen bestätigten die Gerichte im Zusammenhang mit einer Verurteilung zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug Bürgschaftsverpflichtungen von Kollektiven oder Einzelpersonen. - Diese- Tätigkeit und viele andere Fakten belegen, daß sich in der Strafverfolgung seit Jahren ein tiefgreifender Prozeß immer enger werdender Verbindung zwischen Volk und Justiz vollzieht, der die Vorbeugung von Straftaten wirkungsvoll beeinflußt. Das zu fördern, ist ein wichtiges Anliegen der weiteren Qualifizierung der Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten. Es geht dabei in erster Linie um qualitative Aspekte, da der quantitative Umfang der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte von territorialen Unterschieden abgesehen den gesellschaftlichen Möglichkeiten entspricht. Eine Beschränkung der Mitwirkung der Kollektive der Werktätigen auf die Beweisführung zur Wahrheitserforschung so wichtig diese Aufgabe ist wäre eine Beschränkung auf die Strafverfolgung mit Verzicht auf Aktivitäten für die Vorbeugung. Jeder Staatsanwalt, der das Ermittlungsverfahren leitet und Anklage erhebt, hat sich die Frage zu stellen, was zu tun ist, um die Wirksamkeit dieser mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte zu erhöhen. Dabei geht es auch um die Unterstützung der Kollektive, die sich auf die Teilnahme und Mitwirkung an -der Hauptverhandlung vorbereiten. Diese Vorbereitung sollte darauf gerichtet sein, ihre Aufgaben mit hoher Qualität zu lösen; sie darf nicht zur Bevormundung führen. Die letzte Entscheidung über die Art der Mitwirkung und den Inhalt der Vorschläge an das Gericht hat das Kollektiv. Die Beratungen sollten verstärkt genutzt werden, Positionen herauszubilden, denn falsche Vorstellungen, z. B. - eine Überschätzung der Wirkung der Strafe, können dem Sinn der Strafverfolgung widersprechen, die Vorbeugung und Erziehung des Rechtsverletzers einschränken. Noch mehr Aktivität in der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte sollte vor allem bei der Resozialisierung von Straftätern ausgelöst werden. Strafverfolgung und sozialistische Demokratie das heißt vor allem auch Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte. Eine über 30jährige Tradition und konzeptionelle Kontinuität auf diesem Gebiet bestätigen, daß Demokratie auch Geduld und Hartnäckigkeit braucht. Die Rechtsstaatlichkeit der DDR, das Rechtssystem ist ohne gesellschaftliche Gerichte nicht mehr vorstellbar. Etwa jeder vierte ermittelte Straftäter muß sich vor ihnen verantworten. Die Rückfälligkeit ist gering. Dennoch ist kritisch zu überprüfen, ob die Potenzen der gesellschaftlichen Gerichte, insbesondere der Konfliktkommissionen, ausreichend genutzt werden. Das betrifft die Übergabepraxis, aber auch die Qualität der Übergaben und die Unterstützung bei der Vorbereitung der Beratung. Gelegentlich ist es auch notwendig, staatlichen Leitern ihre gesetzliche Pflicht zur Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte klarzumachen und die Achtung vor Empfehlungen zu stärken. Es ist auch darauf Einfluß zu nehmen, daß die Beratungen ohne Verzug durchgeführt werden. Neue Justiz 7/89 Zügige und gründliche Aufklärung aller Straftaten Vorbeugung von Kriminalität verlangt die Aufklärung aller Straftaten. Es ist wohl unbestritten, daß eine schnelle Aufklärung möglichst jeder Straftat einen hohen Vorbeugungseffekt hat. Rasche und gründliche Aufklärung, die zügige Durchführung der gerichtlichen Verfahren und die angemessenen Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit sowie die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte, die dem in der Straftat sichtbar werdenden Konflikt entspricht, das alles sind Akzente der Strafverfolgung, die wesentliche vorbeugende Impulse auslösen. Die Aufklärung der Straftaten erfordert die bewußte Unterstützung durch die Bürger, staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen. Das enge Vertrauen zwischen den für die Aufklärung von Straftaten verantwortlichen Organen und den Bürgern ist wesentliche Gewähr des Erfolgs in dieser Arbeit. Diese spezifische, strafverfolgende Aufgabe der Untersuchungsorgane, der Staatsanwälte und der Gerichte verlangt Meisterschaft in der Anwendung des kriminalistischen und juristischen Handwerkzeugs, tiefes Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge und die Bereitschaft zu umfassender interdisziplinärer Kooperation. Es darf nie vergessen werden, daß die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz im Strafrecht mit der Aufklärung jeder Straftat anfängt. Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter haben durch ihre zuverlässige Arbeit zu sichern, daß Straftaten aufgedeckt, aufgeklärt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. In dieser Arbeit bewährt sich das vertrauensvolle Zusammenwirken zwischen den Justiz- und Sicherheitsorganen. Jedes Organ nimmt seine gesetzlich geregelten .Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Zusammenwirken bedeutet volle Ausprägung von Verantwortung und Selbständigkeit. Ohne die eigenverantwortlichen Entscheidungen des Untersuchungsorgans über den Einsatz der effektivsten kriminalistischen Mittel, die Aufsicht des Staatsanwalts über die Gewährleistung der Gesetzlichkeit des Verfahrens, seine auf dem Gesetz beruhende Entscheidung zur Anklage oder die Unabhängigkeit des Richters ist dieses Zusammenwirken nicht denkbar. Das hat in unserem Land eine gute Tradition und ist von allen Beteiligten weiter zu pflegen. Gerade die verfassungsrechtlich gesicherte Eigenverantwortung jedes Organs, die die Kontrolle einschließt, ist eine wesentliche Rechtsgarantie, dient dem Bürger und seinen Rechten und ist Teil der Rechtsstaatlichkeit in der DDR. Bei der Aufklärung von Straftaten wurden insgesamt gute Ergebnisse erzielt. Nahezu alle vorsätzlichen Tötungen und anderen schweren Verbrechen, die die Bevölkerung beunruhigten, wurden aufgeklärt. Sicher gibt es bei den verschiedenen Straftatengruppen Unterschiede. So erreicht die Aufklärung von Straftaten gegen das persönliche Eigentum noch nicht dieses hohe Niveau. Dafür gibt es auch objektive Gründe. 60 Prozent dieser Straftaten verursachten Schäden bis 1 000 Mark, darunter viele, die nahezu geringfügig sind. Verspätete Entdeckung und Anzeigeerstattung, veränderte Tatorte sowie ein sorgloser Umgang der Bürger mit ihrem persönlichen Eigentum erschweren die Aufklärung. Hier ist noch manches gemeinsam mit der Bevölkerung zu tun, um die Aufklärung wirksamer zu gestalten. Bedeutende Fortschritte werden dabei sowohl in modernen Methoden der Arbeit als auch in mehr Aufmerksamkeit des Bürgers gegenüber seinem Eigentum gesehen. Groß sind die Anstrengungen, um die Rechte der Bürger zu schützen, durch strikte Durchsetzung von Recht und Gesetzlichkeit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger weiter zu festigen und so die sozialistische Rechtsstaatlichkeit für den einzelnen Bürger erlebbar zu machen. Das schließt auch die Hilfe gegenüber dem durch Straftaten geschädigten Bürger, besonders bei der Durchsetzung seiner rechtlichen Ansprüche ein. Dazu ist mit den gegebenen Mitteln die Wiedergutmachungspflicht des Täters zu realisieren. Wo dies nicht möglich ist, gibt es bereits heute ein dichtes Netz sozialer Absicherung, wie die staatliche Schaden-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 264 (NJ DDR 1989, S. 264) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 264 (NJ DDR 1989, S. 264)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten und damit zugleich die - im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuch normierten Subjektanforderungen und - die in den sibjektiven Voraussetzungen der konkreten Strafrechtsnorm enthaltenen Anforderungen. Das sind vor allem die Möglichkeiten der Täterfotografie, der Daktyloskopie, der Dokumentenuntersuchung, des Schriftenvergleichs, der Auswertung von Tätowierungen und anderen besonderen Merkmalen am Körper, der Blutgruppenbestimmung und der Zahnstatusauswertung.

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