Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 463

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 463 (NJ DDR 1988, S. 463); Neue Justiz 11/88 463 Sozialwesens zur Verfügung stehen, um die Bürger mit den Regelungen der neuen Rechtsvorschrift vertraut zu machen. Es gilt, den Beteiligten, insbesondere den alleinstehenden Erziehungsberechtigten und den Unterhaltsverpflichteten, ihre neuen Rechte und Pflichten zu erläutern. Dafür sollten alle Unterhaltsverfahren und sonstigen Verfahren, in denen, wie z. B. bei der Scheidung einer Ehe mit Kindern oder bei der Feststellung der Vaterschaft, gleichzeitig über Unterhalt entschieden wird, sowie Vollstreckungssachen wegen Unterhalts genutzt werden. Ebenso sollte das bei der Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft durch die Organe der Jugendhilfe und durch die Staatlichen Notariate geschehen. Überblick über die Gesetzgebung im III. Quartal 1988 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil 1 Nr. 13 bis 20 veröffentlichten Rechtsvorschriften.* Wie in allen hochentwickelten Industriestaaten ist auch in der DDR der Gütertransport wichtiger Bestandteil des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses. Dazu gehört auch der Transport gefährlicher Güter, d. h. von Chemikalien, Kraftstoffen, Sprengmitteln, radioaktiven Stoffen u. a. m., der besondere Maßnahmen zum Schutze von Menschen und Sachwerten verlangt. Die VO über die Gewährleistung des sicheren Transports gefährlicher Güter (VOTG) vom 21. Juli 1988 (GBl. I Nr. 18 S. 205) verstärkt den staatlichen Einfluß auf ' den Transport derartiger Güter, legt die Verantwortung der zentralen Staatsorgane, der Räte der Bezirke und der Räte der Kreise sowie der Kombinate und Betriebe für diese Transporte konkret fest und soll volkswirtschaftliche Verluste beim Transport gefährlicher Güter vermeiden helfen. Neu geregelt wird in der VO insbesondere das grundsätzliche Verbot, Stadtzentren und andere geschlossene Siedlungsgebiete zu durchfahren, wenn andere Verkehrswege benutzt werden können, die Erteilung einer staatlichen Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern durch den Rat des Kreises, ein Auflagenrecht des Rates des Kreises gegenüber Betrieben, die gefährliche Güter transportieren, die Gewährleistung einer schadlosen Ablagerung von gefährlichen Gütern, die während eines Transports freigeworden sind, sowie der Abschluß von Vereinbarungen über Hilfeleistungen bei Unfällen, Bränden, Havarien, Leckagen u. a., die beim Transport gefährlicher Güter eintreten. Erhöht wird auch die Verantwortung der Kombinate und Betriebe, in deren Verantwortungsbereich gefährliche Güter transportiert werden. Sie haben gemäß § 213 AGB leitende Mitarbeiter entsprechend zu befähigen und ständig weiterzubilden. Ferner haben sie zu sichern, daß ausschließlich Fahrzeugführer im Straßenverkehr eingesetzt werden, die im Besitz einer staatlichen Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern sind. Da die staatliche Berechtigung nur schrittweise eingeführt werden kann, ist festgelegt, daß alle Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern führen, eine solche Berechtigung im Verlauf von drei Jahren zu erwerben haben. Bis dahin gelten die in der Betriebsfahrerlaubnis enthaltenen Eintragungen. Zur Einhaltung von Ordnung und Sicherheit sind in der VO Ordnungsstrafen für Leiter oder leitende Mitarbeiter angedroht, die ihre Pflichten aus der VO verletzen. Gleichzeitig mit der VO treten drei Durchführungsbestimmungen in Kraft, die Einzelheiten zur Festlegung von Verkehrswegen, zur staatlichen Berechtigung, zu Melde- und Begleitpflichten bei bestimmten gefährlichen Gütern und zum Transport von Giften regeln. Neben der VO gelten spezielle Rechtsvorschriften für den Eisenbahn-, See- und Lufttransport gefährlicher Güter weiter. Mit der Neufassung der 3. DB zur GütertransportVO (GTVO) Bestimmungen für den öffentlichen Ladungstransport durch den Kraftverkehr vom 3. Mai 1988 (GBl. I Nr. 14 S. 151) wird den Konsequenzen aus der durchgängigen rechnergestützten Koordinierung aller im Straßengütertransport eingesetzten Fahrzeuge der Volkswirtschaft Rechnung getragen. Grundanliegen der VO ist es, den volkswirtschaftlichen Transportaufwand weiter zu senken und eine rationellere Verwendung der im Gütertransport zur Verfügung stehenden Kraftstoffe zu erreichen. Transportaufgaben des öffentlichen Ladungstransports und Transporte für betriebliche Zwecke müssen je nach volkswirtschaftlicher Effektivität sowohl dem Kraftverkehr als auch Betrieben mit Werkfuhrpark übertragen werden. Die 3. DB legt fest, daß einheitliche datenverarbeitungsgerechte Vordrucke für Transportanmeldungen verwendet werden müssen. Neu ist, daß Frachtverträge für koordinierungspflichtige Transporte prinzipiell zwischen dem VEB Kraftverkehr und dem Absender abzuschließen sind, auch wenn ein Dritter den Transport durchführt. Für den Absender ist der Partner des Frachtvertrags in der Regel der für den Versandort zuständige VEB Kraftverkehr. Es kann jedoch z. B. bei Rückladungen auch ein anderer Betrieb sein. Seine aus einer Verletzung des Transportvertrags resultierenden Ansprüche auf Vertragsstrafe bzw. Schadenersatz hat der Kunde gegenüber seinem Vertragspartner geltend zu machen und dies gleichzeitig gegenüber dem mit der Transportausführung beauftragten Kraftverkehrsbetrieb anzuzeigen. Wesentlich vereinfacht wurde die Regelung von Rechtsfolgen, die sich hinsichtlich der materiellen Verantwortlichkeit ergeben, wenn Pflichten aus den Verträgen verletzt werden. Das trifft insbesondere auf die Sanktionen bei Überschreitung von Ladefristen zu. Nunmehr ist für jede Überschreitung der Ladefrist ein einheitlicher Zuschlag zu zahlen, dessen Höhe sich aus den Verkehrsbestimmungen ergibt. * Auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist die VO zur Verhütung von Verschmutzungen des Meeres und der Meeresumwelt durch Schiffe MeeresumweltschutzVO vom 21. Juli 1988 (GBl. I Nr. 18 S. 201) bedeutsam. Damit werden rechtliche Verpflichtungen der DDR aus den in der VO genannten internationalen Konventionen zum Schutz und zur Erhaltung der Meere und der Meeresumwelt erfüllt. Die zutreffenden Bestimmungen der Konventionen gelten in der für die DDR gültigen Fassung als unmittelbar anzuwendendes Recht. Die VO regelt Aufgaben, Rechte und Pflichten zur Verhütung von Verschmutzungen des Meeres und der Meeresumwelt durch Schiffe der DDR weltweit und von ausländischen Schiffen, die sich in den Seegewässern der DDR befinden. So werden Reeder von DDR-Schiffen verpflichtet, nur Schiffe einzusetzen, die den Konventionen entsprechen. Kapitäne und andere Besatzungsmitglieder haben beim Einsatz der Schiffe den Schiffsbetrieb so zu gestalten, wie es für den Schutz des Meeres erforderlich ist. Weiterhin wird gefordert, daß internationale oder nationale Zeugnisse über die Verhütung von Verschmutzungen durch öl, durch schädliche flüssige Stoffe sowie durch Abwasser mitgeführt werden. Bei grundsätzlichem Verbot, Schadstoffe durch Schiffe in das Meer oder andere Seegewässer einbringen zu lassen, werden für Abweichungen strenge Anforderungen an die in begründeten Ausnahmefällen mögliche Erlaubnis zur Verkippung von Schadstoffen in das Meer gestellt. Es wird im einzelnen festgelegt, welches Organ für die Erteilung einer solchen Erlaubnis zuständig ist. Dem Seefahrtsamt der DDR obliegt die Kontrolle über die Einhaltung der Konventionsbestimmungen. Es kann u. a. DDR-Schiffen, die Konventionsbestimmungen verletzten, die Zulassung verweigern bzw. sie einziehen, das Ein- und Auslaufen von Schiffen in die Seegewässer der DDR bzw. aus diesen untersagen, wenn offensichtlich ist, daß Bestimmungen von Konventionen nicht eingehalten werden bzw. wenn Zeugnisse oder Erlaubnisse nicht vorliegen. Das Seefahrtsamt kann auch Verfügungen erlassen, die zur Durchsetzung der Konvention erforderlich sind. Zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit werden in der VO Ordnungsstrafmaßnahmen gegen Kapitäne, Beauftragte des Reeders und Besatzungsmitglieder angedroht, sofern sie ihre Pflichten aus der VO verletzen. Dabei kann die Ordnungsstrafe bis zu 10 000 Mark betragen, wenn ein gro- Zu der in dieser Übersicht nicht erwähnten Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß Beweisrichtlinie - vom 15. Juni 1988 (GBl. I Nr. 15 S. 171) vgl. G. Kömer/R. Schröder in NJ 1988, Heft 8, S. 310 ff. Zum Beschluß über das Musterstatut für kooperative Einrichtungen der LPG, GPG, VEG und anderen sozialistischen Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vom 8. Juni 1988 (GBl.-Sdr. Nr. 1310) vgl. R. Hähnert/E. Krauß in diesem Heft.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die weitere Aufklärung und offensive Abwehr der Tätigkeit von Befragungsstellen imperialistischer Geheimdienste in der BRD. Ständig müssen wir über das System, den Inhalt, die Mittel und Methoden der kriminellen Mens chenhändlerbanden, die Entwicklung neuer in Schwerpunktbereichen, die Entwicklung von zur Absicherung von Schwerpunkten vor Angriffen der Banden, das.

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