Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 379

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 379 (NJ DDR 1988, S. 379); Neue Justiz 9/88 379 Erfahrungen aus der Praxis Bürgernahe Arbeit der Staatlichen Notariate durch effektive Gestaltung der Sprechstunden Die Durchführung der Sprechstunden ist ein entscheidender Schwerpunkt der politisch-ideologischen und juristisch-fachlichen Tätigkeit der Staatlichen Notariate. Sie tragen damit im direkten Kontakt mit den Bürgern zu deren Rechtssicherheit und sozialen Geborgenheit in unserer Gesellschaft bei und machen auf besondere Weise das Wesen unseres sozialistischen Rechtsstaates spürbar und erlebbar. Daher konzentrierte das Bezirksgericht Dresden, Anregungen aus dem Führungsbeispiel beim Staatlichen Notariat Leipzig nutzend, im Jahr 1987 die Anleitung der Staatlichen Notariate, insbesondere ihrer Leiter, auf die Verbesserung der Sprechstundentätigkeit. Der Notar muß über gesellschaftliche Zusammenhänge und aktuelle politische Aufgaben und Zielstellungen informiert sein sowie über exakte und umfassende Rechtskenntnisse verfügen : So ist er in der Lage, die Anliegen der Bürger komplex zu erfassen und sie rechtlich richtig zu bewerten. Auf dieser Grundlage kann er den Bürgern ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten erläutern und sie befähigen, ihre konkreten rechtlichen Beziehungen eigenverantwortlich zu gestalten. So kann der Notar mit seiner auf der einheitlichen und richtigen Rechtsanwendung beruhenden speziellen Tätigkeit die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger durchsetzen helfen. Die politisch-juristische Qualifikation der Notare bestimmt die Qualität der Sprechstunden Der Erhöhung der politisch-juristischen Qualifikation der Notare dienen im Bereich des Bezirksgerichts Dresden vor allem kontinuierliche Beratungen zu grundsätzlichen Fragen der Staats- und Rechtspolitik, die Erläuterung spezieller Rechtsvorschriften, Erfahrungsaustausche mit Partnerorganen oder in Stützpunkten, die Verallgemeinerung fortgeschrittener Arbeitsweisen und die regelmäßige Behandlung ausgewählter juristischer Themenkomplexe in Dienstberatungen der Notariate. Die erfolgreiche Gestaltung der Sprechstunden hängt u. a. auch von der Einstellung des Notars zu den Anliegen der Bürger ab. Es kann keine Abstriche von der Position geben, daß der Notar als Staatsfunktionär für die Bürger da ist. Die Bürger suchen die Sprechstunden in der Erwartung auf, daß ihr Anliegen -rechtlich richtig und möglichst umgehend abschließend erledigt wird. Wie diese Erwartung erfüllt wird, das ist oft der Maßstab für die Einschätzung der Tätigkeit des Notars. Es stärkt das Vertrauensverhältnis der Bürger zum Staatlichen Notariat, wenn das Auftreten, die Arbeitsweise und die Ausführungen des Notars für den Bürger verständlich sind und ihn von der Richtigkeit der Notariatshandlungen überzeugen, selbst wenn nicht das von ihm erwünschte Ergebnis erreicht wurde, weil er z. B. von falschen rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen war. Dazu gehört eine von Achtung und Aufmerksamkeit bestimmte, einfühlsame und geduldige, dabei konsequent auf das Wesentliche orientierte Gesprächsführung. Um die von den Bürgern vorgebrachten Anliegen richtig in die gesellschaftlichen Zielstellungen einordnen zu können, ist es erforderlich, daß der Notar über wichtige perspektivisch vorgesehene volkswirtschaftliche Vorhaben im Kreis informiert ist, die die Arbeit des Staatlichen Notariats betreffen. Selbstverständlich schließt das auch die genaue Kenntnis des Territoriums und seiner Besonderheiten ein. Durch enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen kann der Leiter des Staatlichen Notariats die Notare auf Planaufgaben im Kreis orientieren. So konnten sich die Notare des Staatlichen Notariats Riesa rechtzeitig darauf einstellen, daß im Zusammenhang mit dem vorgesehenen komplexen Wohnungsbauvorhaben in Zeithain in verstärktem Maße Grundstücksverkäufe an das Volkseigentum zu erwarten waren. In Görlitz waren die Notare rechtzeitig darauf eingerichtet, mehr Grundstüdeskaufverträge als sonst üblich zu beurkunden, um die Bodenbereitstellung für die Braunkohlengewinnung zu sichern. Gestaltung der Sprechstunden Die Spezifik der Arbeit des Notars bringt es mit sich, daß der Sprechtag Ausgangspunkt für viele Aktivitäten ist und das persönliche Gespräch mit dem Bürger zur Klärung der Angelegenheit unerläßlich ist. Die Bürger planen, wie Gespräche ergaben, normalerweise ein, daß bei der Lösung ihrer zum Teil komplizierten persönlichen Angelegenheiten in den Sprechstunden der Notariate u. U. längere Wartezeiten bis zum eigentlichen Gespräch mit dem Notar entstehen können. Zwangsläufig wird diese Wartezeit für den nachfolgenden Bürger davon beeinflußt, wieviel Zeit das Gespräch des Notars mit dem zuvor Erschienenen in Anspruch nimmt. Um einen Überblick über die Situation auf diesem Gebiet zu erhalten, forderte das Bezirksgericht von den Leitern der Staatlichen Notariate in den Kreisen eine Analyse der Sprechstunden an, deren Ergebnisse folgendermaßen zusammengefaßt werden können: Die gesetzlich geregelten Öffnungszeiten dienstags und freitags stellen den Schwerpunkt der Sprechstundentätigkeit der Staatlichen Notariate dar. Durchgängig ist gesichert, daß alle Notare an diesen Tagen im Interesse der rationellen Sprechstundentätigkeit eingesetzt werden, ohne daß territoriale oder sachliche Eingrenzungen vorgenommen werden. Die Mitarbeiter der Informationsstellen und Protokollanten nehmen die Anmeldungen der Bürger für die Vorsprache beim Notar entgegen, erfragen das Anliegen und bereiten das Gespräch mit dem Notar vor (z. B. Vorgangsprüfung, Beiziehung vorhandener Unterlagen, Fertigung von Testamentsumschlägen und Vorbereitung von Erbscheinsanträgen, Eröffnungsprotokollen usw.). Beim Großstadtnotariat Dresden-Stadt wurden mehrere Anmeldungsmöglichkeiten geschaffen, wodurch die Wartezeit der Bürger verkürzt werden konnte. Die Aushändigung von Besucherkarten sichert den Überblick über den Umfang der Sprechstundentätigkeit. In einigen Staatlichen Notariaten kleinerer Kreise werden den Bürgern sofort bei der Anmeldung zur Vorsprache die voraussichtlichen Wartezeiten mitgeteilt, so daß sie die Zwischenzeit für die Regelung anderer Angelegenheiten in der Kreisstadt nutzen können. Es zeigte sich, daß viele nützliche Erfahrungen der Mitarbeiter der Staatlichen Notariate zur Art und Weise einer kulturvollen Sprechstundengestaltung, besonders im Sinne der zügigen Entgegennahme der Anliegen der Bürger und ihrer qualifizierten Information auch über die mögliche Wartezeit , noch besser verallgemeinert werden müssen. Der Leiter des Staatlichen Notariats muß sich ständig einen Überblick über den Besucherverkehr am Sprechtag verschaffen, um Maßnahmen zur Reduzierung der Wartezeiten einleiten zu können, indem er z. B. für eine gleichmäßige Belastung aller Notare sorgt. In Dresden-Stadt wertet der Leiter des Staatlichen Notariats jeden Mittwoch die Sprechstunden des Vortages in der Art eines Rapports aus. Dabei schätzt er den organisatorischen Ablauf ein und bewertet kritisch unterschiedliche Arbeitsweisen der Notare. Rechtliche Probleme aus der Sprechstunde werden erörtert, dringende Fragen werden sofort geklärt, oder ihre weitere Bearbeitung wird veranlaßt. Eingaben werden ggf. an den übergeordneten Leiter weitergeleitet. Diese Methode der kritischen Auswertung im Kollektiv mit Hinweisen für die weitere Arbeit hat sich bei diesem großen Notariat bewährt und ist inzwischen von anderen größeren Notariaten im Bezirk übernommen worden. In Abstimmung mit den örtlichen Organen und unter Beachtung der örtlichen Bedingungen führen die Staatlichen Notariate regelmäßig auswärtige Sprechtage (außer dienstags oder freitags) durch. Diese Sprechtage entsprechen besonders dem Prinzip einer bürgernahen Arbeit, weil für die Bevölkerung Zeitaufwand für die Anfahrt zum Staatlichen Notariat vermieden werden kann. Sondersprechtage in Feierabend-und Pflegeheimen, aber auch Hausbesuche bei solchen Bürgern, die den Notar nicht mehr aufsuchen können, sind in diese bürgerfreundliche Arbeitsweise ebenso einzuordnen wie Sondersprechtage, die in Abstimmung mit den örtlichen Organen im Zusammenhang mit volkswirtschaftlichen Vorhaben durchgeführt werden. Schließlich gibt es individuelle Absprachen bei telefonischen Anmeldungen, mit denen besondere Bedingungen z. B. Schichtarbeit berücksichtigt werden. Die Staatlichen Notariate vereinbaren solche Termine u. U. auch außerhalb;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 379 (NJ DDR 1988, S. 379) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 379 (NJ DDR 1988, S. 379)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des Beschuldigten motiviert. Daraus folgt, daß jede Vernehmungstaktik, die eine Einflußnahme auf das Aussageverhalten des Beschuldigten bewirken soll, eine Einflußnahme auf die Persönlichkeit des Beschuldigten mit seiner spezifischen Strukturiertheit aller psychischen Erscheinungen in einem historischen Prozeß der Auseinandersetzung mit seiner Umwelt entwickelte und diese Erscheinungen auch noch in der Zeit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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