Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 506

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 506 (NJ DDR 1987, S. 506); 506 Neue Justiz 12/87 Unsere vielfältige Unterstützung führte insbesondere zu einem höheren Ordnungszustand im Territorium, der die Rechtssicherheit und Geborgenheit unserer Bürger stärkte. Vielerorts führten die Aktivitäten zur Lösung von Problemen, so werden öffentliche Anlagen zuverlässiger gesichert, Baustellen besser geschützt, dy ruhende Verkehr günstiger gestaltet, die Rechtsarbeit in Jugendeinrichtungen verstärkt u. a. m. Mit diesen Ausführungen sollten einige im Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg bewährte Formen des Zusammenwirkens der Justiz- und Sicherheitsorgane mit gesellschaftlichen Gremien und Kräften aufgezeigt werden. Für die weitere Vervollkommnung der Vorbeugungsarbeit im Wohngebiet kommt es uns gegenwärtig darauf an, insbesondere das Zusammenwirken der Justiz- und Sicherheitsorgane untereinander noch besser abzustimmen und zu koordinieren.' Das betrifft solche Aufgaben, die ihnen gleichermaßen obliegen wie die kontinuierliche Information der gesellschaftlichen Kräfte über Rechtsverletzungen und ihre Bekämpfung, die Unterstützung der Ausschüsse der Nationalen Front bei der Gestaltung einer Rechtspropaganda, die die staatsbürgerliche Verantwortung und neue Initiativen und Aktivitäten wirksam fördert, den Schutz des sozialistischen und des persönlichen Eigentums sowie der Rechte der Bürger, die weitere Durchsetzung der Stadtordnung, die Erhöhung der Ausstrahlungskraft der Gesellschaftlichen Komitees für Ordnung und Sicherheit bei den Wahlkreisaktivs. Wir betrachten es dabei übereinstimmend als eine Leitungsaufgabe, daß im Rahmen dieses Zusammenwirkens jedes Organ eigenverantwortlich Maßnahmen ergreift und den Stand ihrer Realisierung regelmäßig einschätzt. PETER HLAWATHY, Stellvertreter des Stadtbezirksbürgermeisters für Inneres des Stadtbezirks Berlin-Lichtenberg GERHARD KRVGER. Staatsanwalt des Stadtbezirks Berlin-Lichtenberg Zusammenarbeit der Staatlichen Notariate mit den Organen der Jugendhilfe Die Fürsorge des sozialistischen Staates gilt im besonderen Maße auch solchen Kindern und Jugendlichen, die nicht in der eigenen Familie heranwachsen können und für die deshalb die Vormundschaft oder Pflegschaft angeordnet wird (§§ 88 ff., 104 FGB). Ihnen eine gesicherte persönliche Perspektive zu garantieren ist grundsätzliches Anliegen der Organe der Jugendhilfe. Die Mitarbeit der Staatlichen Notariate auf diesem Gebiet ist vor allem auf die Sicherung des Vermögens dieser Kinder gemäß §§ 93, 94 FGB gerichtet. Aus der Verantwortung der Staatlichen Notariate für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anderen Staatsorganen und mit gesellschaftlichen Kräften (§ 3 Abs. 1 und 2 NG) bieten sich Möglichkeiten für die unmittelbare persönliche Mitarbeit des Notars in den Vormundschaftsräten oder Jugendhilfeausschüssen der Kreise (§§ 4 Abs. 1 Buchst, b, c, 16, 17 JugendhilfeVO). Über den Umfang dieser Mitwirkung muß jeder Notar in Abhängigkeit von seinen sonstigen Aufgaben und entsprechend den konkreten Erfordernissen in seinem Wirkungsbereich verantwortungsbewußt selbst entscheiden. Dabei ist die grundsätzliche Orientierung aus § 96 Abs. 3 FGB zu realisieren, die Organe der Jugendhilfe bei der Kontrolle der Vermögensverwaltung und der Klärung vermögensrechtlicher Angelegenheiten der Kinder zu beraten und ihnen Amtshilfe zu gewähren. Das ist vor allem in den Fällen von Bedeutung, wenn Minderjährigen ohne Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte eine Erbschaft zufällt. Es kann eingeschätzt werden, daß durch die Mitarbeit des Notars im Jugendhilfeausschuß bzw. Vormundschaftsrat eine exakte Erfassung und Sicherung der Vermögenswerte und Eigentumsrechte der Kinder und Jugendlichen gewährleistet wird. Im Bezirk Cottbus verfügen besonders die Staatlichen Notariate Finsterwalde, Forst, Hoyerswerda und Jessen über gute Ergebnisse in der Zusammenarbeit mit den Organen der Jugendhilfe. Im Kreis Forst wurde der Vormundschaftsrat in den Rang des Jugendhilfeausschusses erhoben. Dadurch erlangte er Entscheidungsbefugnisse für Maßnahmen zur Sicherung der weiteren Erziehung und der Entwicklung der Minderjährigen. Die ständige Mitarbeit des Staatlichen Notariats Forst in diesem Gremium ist auf folgende Schwerpunkte gerichtet: Unterstützung von Maßnahmen zur richtigen und vollständigen Aufstellung von Vermögensverzeichnissen bei Vormundschaften und Pflegschaften (§ 93 FGB); Hilfe bei der Aufstellung der Schlußrechnung von Vormündern und Pflegern sowie der Schlußrechnung und der Übergabe des verwalteten Vermögens, wenn das Mündel bzw. der Pflegling die Volljährigkeit erreicht hat (§ 97 Abs. 3 FGB). Im Ergebnis der bisherigen Erfahrungen kann eingeschätzt werden, daß auf Grund der engen Zusammenarbeit im Kreis Forst Anträge des Referats Jugendhilfe an das Staatliche Notariat auf Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses gemäß § 93 Abs. 2 FGB bisher nicht erforderlich waren, da eventuelle Probleme rechtzeitig vorher geklärt werden konnten. Erbrechtliche Fragen bei Vormundschaften und Pflegschaften konnten im Interesse der Minderjährigen direkt abgesichert werden. Wenn von der Jugendhilfe betreute Mündel und Pfleglinge erben, nimmt der Notar darauf Einfluß, daß der Vormund und der zuständige Jugendfürsorger die ersten Sicherungsmaßnahmen (Aufnahme des Nachlaßverzeichnisses und Führung des Erbnachweises) vornehmen. So kann er mit seinen fachspezifischen Kenntnissen helfen, ihre Interessen bei Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit einer Erbschaft zu wahren. In mehreren Erbfällen wurden in gemeinsamen Beratungen Probleme im Zusammenhang mit der Teilung von Nachlässen unter Wahrung der Rechte und Interessen der Minderjährigen geklärt. Durch Auflagen des Organs der Jugendhilfe wurden falls erforderlich auch Vormünder oder Pfleger veranlaßt, Maßnahmen zur vollständigen Erfassung bzw. Teilung von Nachlässen termingemäß zu verwirklichen. Durch seine Mitarbeit im Vormundschaftsrat ergeben sich für den Notar auch gute Ansatzpunkte für rechtserzieherische Tätigkeit. So wird z. B. eine Annahme an Kindes Statt gemäß §68 Abs. 1 FGB in Anwesenheit des Vormundschaftsrates in feierlicher Form ausgesprochen. Anläßlich dieses Ereignisses hat der Notar Gelegenheit, mit den künftigen Eltern zu sprechen und ihnen ihre Rechte und Pflichten als nunmehrige Kindeseltern auf familienrechtlichem und zivilrechtlichem Gebiet zu erläutern. Auch erbrechtliche Fragen werden dabei erörtert. In anderen Kreisen des Bezirks Cottbus hat sich die Mitarbeit des Notars im Jugendhilfeausschuß bewährt. In regelmäßigen Abständen berichten die Vorsitzenden der Jugendhilfekommissionen des Kreises vor dem Jugendhilfeausschuß über ihre Arbeit mit den Mündeln und Pfleglingen. Daraus kann der Notar Informationen über alle Angelegenheiten, die seine Tätigkeit betreffen, entnehmen, und er kann in den entsprechenden Fällen Hilfe und Unterstützung gewähren. So ist eine Beratung der Organe der Jugendhilfe durch den Notar von großem Nutzen, wenn z. B. darüber zu befinden ist, ob ein Minderjähriger, der keine Eltern hat und für den es keinen Erziehungsberechtigten gibt, eine Erbschaft annimmt oder ob er sie z. B. wegen Überschuldung aus-schlägt. Der Notar ist durch seine Mitarbeit in den Gremien auch in der Lage, rechtzeitig Fragen zu klären, die mit der Verwaltung vorhandener Grundstücke Zusammenhängen. Die unmittelbare Zusammenarbeit des Jugendhilfeausschusses bzw. des Vormundschaftsrates mit dem Notar hat sich so insbesondere bei der Klärung von Erbschafts- oder Grundstücksfragen als nützlich erwiesen. Gleichzeitig trägt der Notar durch die Vermittlung grundsätzlicher erbrechtlicher Fragen sowie die Erläuterung von zivilrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten zur Qualifizierung der Mitglieder des Vormundschaftsrates und der Jugendhiljeausschüsse bei. So hilft der Notar auf seinem spezifischen Gebiet den Organen der Jugendhilfe bei der effektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben und trägt dazu bei, gesellschaftliche Verantwortung und Kontrolle im Bereich der Jugendpolitik des sozialistischen Staates zu realisieren und eine kollektive Beratung und Entscheidungsfindung zu sichern. RENATE MÜLLER, Vorsitzende des Vormundschaftsrates/Jugendhilfeausschusses des Rates des Kreises Forst HANS-JOACHIM NEUMANN, ■ Leiter des Staatlichen Notariats Forst;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 506 (NJ DDR 1987, S. 506) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 506 (NJ DDR 1987, S. 506)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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