Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 263

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 263 (NJ DDR 1987, S. 263); Neue Justiz 7/87 263 arbeit den Bürgern die Kompetenzen dieser Organe bewußt zu machen. Sehr viele Fragen betreffen die Rechte und Pflichten der Bürger beim Kauf von Waren. Die Analyse macht erneut darauf aufmerksam, daß der Qualität insbesondere auch hochwertiger technischer Konsumgüter, der Entwicklung des Kundendienstes und der Abstimmung zwischen Herstellern und Handelsbetrieben zur bedarfsgerechteren Versorgung der Bürger noch mehr Augenmerk in der Tätigkeit der örtlichen Staatsorgane, der Betriebe und gesellschaftlichen Kontrollorgane zu widmen ist. Des weiteren sind auch einige Fragen beachtenswert, die nicht unmittelbar zu den Schwerpunkten des zivilrechtlichen Auskunftsbedarfs gehören. Das betrifft insbesondere den Rechtskomplex Dienstleistungen und Probleme der Gestaltung und Beendigung von Rechtsbeziehungen beim Zusammenleben ohne Ehe. Auf der Grundlage der Untersuchung kann festgestellt werden, daß Männer deutlich mehr Auskünfte zu zivilrechtlichen Fragen einholen als Frauen. Auch innerhalb des Rechtsgebietes ist der Auskunftsbedarf geschlechtsspezifisch differenziert: Er ist bei Frauen zu eigentumsrechtlichen Fragen, Fragen zu Kredit und Darlehn, zum Erbrecht, zur Mietzahlung und zum Zusammenleben ohne Ehe höher. Bei Männern besteht ein besonders hohes Frageinteresse auf den Gebieten des Zivilverfahrensrechts, Mietrechts, Dienstleistungsund Schadenersatzrechts. Dabei stehen Fragen zur Durchsetzung von Rechten im Vordergrund. Bemerkenswert ist, daß mehr als zwei Drittel aller Fragen zum Kaufrecht von Männern gestellt werden. Hinsichtlich der altersmäßigen Verteilung des Auskunftsbedarfs ergeben sich ebenfalls eine Reihe von Besonderheiten. Hervorzuheben sind: das beachtliche Interesse der 16- bis 19jährigen Jugendlichen für Fragen der Aufhebung von Mietverträgen sowie der Gebrauchsüberlassung und Instandhaltung, der konkrete Bedarf bei den bis zu 25jährigen Bürgern, Probleme des Zusammenlebens ohne Ehe zu klären, wobei die Fragen zumeist auf das Ende dieser Gemeinschaft abzielen, der hohe Anteil miietrechtlicher Fragen bei der Altersgruppe über 60 Jahre, das um das 50. Lebensjahr herum einsetzende starke Interesse an den Problemen der Testamentserrichtung und anderen erbrechtlichen Fragen. 2. Schwerpunkte im familienrechtlichen Auskunftsbedarf bilden Fragen zum Unterhalt des Kindes, zur Eigentumsverteilung nach Ehescheidung und zur Ehescheidung. Ebenso spielen Probleme in bezug auf die Nutzung der Ehewohnung nach der Scheidung keine unwesentliche Rolle. Die Fragen zum Kindesunterhalt betreffen zumeist die Festsetzung der Höhe des Unterhalts bzw. die Abänderung des Unterhaltsbetrages. Sie machen den engen Zusammenhang zum Vorwissen aus der umfangreichen rechtspropagandistischen Arbeit auf diesem Gebiet sichtbar, das die Bürger anhält, sich im konkreten Einzelfall durch Anfragen zu vergewissern oder sachkundig zu machen. Dieses Verhalten zeigt besonders deutlich, daß viele Bürger die Rechtsauskunft in Anspruch nehmen, um ihre Probleme selbständig zu lösen. Im familienrechtlichen Auskunftsbedarf der Bürger beziehen sich etwa 60 Prozent der Fragen auf das Ehescheidungsrecht und seine Folgebestimmungen. Besondere Probleme ergeben sich bei teilweise länger notwendig werdendem Zusammenleben der geschiedenen Ehepartner in der bisherigen Ehewohnung. Sie verdienen nach wie vor größte Beachtung in der staatlichen Wohnraumlenkung. Die meisten Auskunftsanliegen auf familienrechtlichem Gebiet kommen von Frauen. Sie stellen vornehmlich Fragen zur Ehescheidung, und zu ihren Folgen. Dabei wird in vielen Fällen im Vertrauen in die Autorität des Richters Rat zur Überwindung von Eheproblemen gesucht. Solcher Rat könnte u. E. sachkundiger durch die Ehe- und Familienberatungsstellen gegeben werden. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis von C. Drunkenmölle zu unterstützen, der Ehe- und Familienberatung und deren Propagierung mehr Beachtung zu schenken.® Das erfordert auch vom Richter, Ratsuchende mit diesem Anliegen mehr an die Ehe- und Familienberatungsstellen zu verweisen. Der größte Unterschied im Auskunftsbedarf der Männer und Frauen besteht in bezug auf Fragen zum Unterhalt zwischen Ehegatten bzw. Verwandten sowie zur Eigentums- und Vermögensgemeinschaft der Ehegatten. Hier überwiegen die Frauen als Fragesteller. Fragen zum Umgangs- und Erziehungsrecht, auch verfahrensrechtliche Fragen werden demgegenüber wesentlich häufiger von Männern gestellt. Aus der altersspezifischen Betrachtung des familienrechtlichen Rechtsauskunftsbedarfs wird ersichtlich, daß Fragen zur Ehescheidung und zu deren Folgen vor allem von den 25- bis 35jährigen gestellt werden. Dieses Verhalten deutet darauf hin, daß in dieser Zeitspanne offensichtlich gehäuft Probleme in der Ehe auftreten. Interessanterweise ist der Anteil der Bürger über 60 Jahre an denen, die Fragen zur Ehescheidung stellen, ebenfalls relativ hoch. Jugendliche im Alter von 16 bis 19 Jahren stellen relativ wenige Fragen zum Familienrecht, wobei der Schwerpunkt beim Unterhalt liegt. In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, daß der Anteil der Rechtsauskunftswünsche hinsichtlich des Unterhalts zwischen Verwandten im Vergleich zu anderen Auskunftsuchenden höher liegt. Ein gleiches Bild ergibt sich in bezug auf den Auskunftsbedarf zur Vaterschaftsfeststellung. 3. Der Auskunftsbedarf auf arbeitsrechtlichem Gebiet konzentriert sich auf Fragen zum Arbeitseinkommen, zur Arbeitszeit, zur Änderung von Arbeitsverträgen sowie zur Übertragung einer anderen Arbeit, zum Delegierungsvertrag und zur Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Auch sozialversicherungsrechtliche Probleme nehmen einen nicht unbedeutenden Platz ein. Lohn- und Gehaltsfragen betreffen insbesondere die Vergütung von Überstundenarbeit und die Entlohnung nach der vereinbarten Arbeitsaufgabe. Arbeitszeitfragen beziehen sich vornehmlich auf Probleme der Einhaltung der betrieblichen Arbeitszeitpläne, der Freistellung von der Arbeit, der Arbeitszeitverlagerung, der Teilzeitbeschäftigung, der Durchführung von Schichtarbeitsund der Überstundenarbeit. Der Auskunftsbedarf hinsichtlich der Begründung von Arbeitsrechtsverhältnissen schließt auch Fragen ein, die im Vorfeld des eigentlichen Abschlusses von Arbeitsverträgen liegen. Rechtsauskünfte helfen, Konflikten vorzubeugen Ein Vergleich der Rechtsauskunftsersuchen mit dem Klageverhalten der Bürger bestätigt ebenfalls die weiter vorn getroffene Aussage, daß der Gegenstand der Rechtsprechung und der Rechtsauskunftsbedarf nicht deckungsgleich sind. So nehmen Grundstücksprobleme in der gerichtlichen Rechtsauskunft einen wichtigen Platz ein; sie sind für die Bürger aber nicht oft Anlaß, den Gerichtsweg zu beschreiten. Hierbei ist zu sehen, daß insbesondere beim Grundstücksverkehr die örtlichen Staatsorgane Kompetenzen wahrzunehmen haben, die im Vergleich zu anderen zivilrechtlich relevanten Verhältnissen sehr weitgehend sind. Viele Konflikte werden auch auf dem Verwaltungsweg ausgetragen. Andererseits erfüllen die Staatlichen Notariate wichtige Funktionen, so daß sich für den Bürger mancher Weg zum Gericht erübrigt. Schließlich werden Grundstücksfragen und insbesondere die zur Ausübung der Nachbarreihte sehr häufig im Rahmen gesellschaftlicher Organisationen (vor allem dem VKSK) und natürlich auch bei den gesellschaftlichen Gerichten gestellt und geklärt. Eine besonders große Diskrepanz zwischen dem Rechtsauskunftsersuchen und dem Klageverhalten der Bürger ist hinsichtlich des Erbrechts gegeben. Dies dürfte verschiedene Ursachen haben. 6 6 Vgl. C. Drunkenmölle, „Den Ehe- und Sexualberatungsstellen mehr Beachtung schenken 1“, NJ 1986, Heft 10, S. 4211.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 263 (NJ DDR 1987, S. 263) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 263 (NJ DDR 1987, S. 263)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten sind durchzusetzen, den spezifischen Erfördernissen Rechnung getragen wird, die sich aus der konzentrierten Unterbringung Verhafteter in einer Untersuchungshaftanstalt ergeben, das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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